Helmut Gobsch aus Halle/Sachsen-Anhalt hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages(Platz der Republik 1, 10111Berlin) nachstehende Petition(3-17-11-822-029588) eingereicht, die inzwischen von mehreren anderen Personen unterstützt wird.
Der Bundestag möge beschließen:
1. Rente mit 65, Frauen mit 60 wegen lebenslanger Doppelbelastung
durch Familie und Beruf, Witwenrente auf 75 %.
2. Rückerstattung 700 Mrd. Euro und daher aller seit 1957 missbräuchlich aus der Rentenkasse für staatliche Aufgaben zweckentfremdeter Rentenbeiträge, Renten- beitrage nur für Rentenzahlungen verwenden.
3. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als unabhängiges
Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unsere Verfassung aufnehmen, dadurch Fremdeingriff durch Staat und Politik verhindern.
4. Klare gesetzliche Festlegung dessen, was als Rentenleistung aus der
Renten-Versicherungskasse zu gelten hat.
5. Gesetzliche Einführung einer Buchführung zum Nachweis der rechtmäßigen Verwaltung der Einnahmen und rentenfremden Ausgaben der Kasse.
6- Stopp mit dem Demographie-Schwindel. Max-Planck- Institut widerlegt Demographie-Lüge als Grundlage des Riesterrentenbetrugs: Die Geburtenrate steigt. Die Bevölkerungszahl hat sich in den letzten 30 Jahren von 68Mill. Einwohnern auf 82 Mill. vergrößert.
7. Weg mit der aus staatlichen Steuermitteln "geschmierten" Riesterrente.
Ende des Riesterrentenbetruges und der Kungelei korrupter Politiker mit den Versicherungs- und Finanzkonzernen.
8- Gesetzlich festgelegten menschenwürdigen Mindestlohn für die
Jungen von heute zur Schaffung menschenwürdiger Renten für die
Alten von morgen .
9. Ergänzung der Volksverhetzungsnorm des Strafgesetzbuches mit einer
>Sozialverhetzungsnorm <, um einem bandenmäßig auf Lüge und Betrug
beruhendem Hetzen gegen die Volksgruppen der Alten, der Rentner, der
Arbeitnehmer und Beamten strafrechtlich Einhalt gebieten zu können. Danach
sollte als strafbares Vergehen geahndet werden können, wenn sich einzelne
Personen oder Vereinigungen unter Vortäuschung wissenschaftlicher
Erkenntnisse durch Dritte dafür belohnen lassen, berufsmäßig die sozialen
Systeme der Gemeinschaft zu zerstören.
Altersversorgung in Deutschland
Über das Zwei-Klassenrecht zur Zwei-Klassengesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehntelangen skrupellosen Politik. Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch unterschiedliches Recht (s. auch BRR). Diese Feststellungen möchte ich in meinem Vortrag belegen. (s. u.a. Zeitreihen Deutsche Rentenversicherung)
Wie Sie sicher alle wissen, haben wir in Deutschland unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Politikerversorgung, die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungssysteme für die Selbständigen. Was Sie vermutlich nicht wissen, ist, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. In allen anderen Ländern gibt es entweder eine Volksversicherung, das heißt alle Bürger sind pflichtversichert, oder eine Erwerbstätigenversicherung, das heißt alle Erwerbstätigen sind pflichtversichert, sozusagen vom Bundespräsidenten bis zum Hilfsarbeiter. Allein in Deutschland gibt es die Pflichtversicherung mit wenigen Ausnahmen nur für abhängig Beschäftigte. Für Selbständige gelten überwiegend die berufsständischen Versorgungssysteme, für Beamte und Richter die Beamtenversorgung.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass diejenigen, die in der Öffentlichkeit, im Fernsehen, in den Zeitungen zum Thema Rente zu Wort kommen, alle gar nicht betroffen sind? Diese Politiker und selbst ernannten Experten haben für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen für die Altersversorgung geschaffen. Aber nicht nur das, sie haben außerdem in der gesetzlichen Rentenversicherung unsere elementaren Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Wir haben in Deutschland bei der Altersversorgung nicht nur ein Zwei-Klassensystem, sondern auch ein Zwei-Klassenrecht.
Das hat dazu geführt, dass heute zwar Selbständige, Beamte und Richter eine angemessene Altersversorgung bekommen, uns Arbeitnehmern bzw. Rentnern aber wird das verweigert, obwohl wir erhebliche Beiträge dafür zahlen bzw. gezahlt haben. Nach 1945 haben die staatlichen Eliten dafür gesorgt, dass die Aufteilung der Bevölkerung auf verschiedene Altersvorsorgesysteme, die auf den Ständestaat des 19. Jahrhunderts zurückgeht, auch für die neue Bundesrepublik gelten sollte. Im Prinzip ist gegen unterschiedliche Systeme nichts einzuwenden. Allerdings müssen die Unterschiede inzwischen auch dafür herhalten, dass für die verschiedenen Systeme auch unterschiedliches Recht zur Anwendung kommt. Seit 30 Jahren bestätigt das Bundesverfassungsgericht der Politik, dass im Rentenrecht grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers Vorrang vor unseren elementaren Grundrechten hat, Grundrechten wie zum Beispiel der Gleichheitssatz, der Eigentumsschutz für unsere Beiträge und das Rechtsstaatsprinzip, das heißt keine Eingriffe in nach Recht und Gesetz bereits erworbene Ansprüche.
Für die berufsständischen Versorgungen, die über Kammern auf privatrechtlicher Basis organisiert sind, gilt dagegen das Vertragsrecht. Das heißt, es gilt der Eigentumsschutz für eingezahlte Beiträge und rückwirkende Eingriffe in bereits erworbene Ansprüche sind nicht zulässig. Beamte und Richter berufen sich für ihre Ansprüche auf Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.“ Wenn Sie mich fragen, was unter den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums genau zu verstehen ist, kann ich nur sagen, das weiß ich nicht. Im deutschen Recht taucht der Begriff zum ersten Mal 1933, im dritten Reich auf: Am 7. April 1933 hat Adolf Hitler das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums unterschrieben. Darin ist aber im wesentlichen festgelegt, wer Beamter werden darf und wer nicht, bzw. wer deshalb aus dem Staatsdienst zu entfernen ist. 1948 hat dieser Begriff dann Eingang ins Grundgesetz gefunden und wird seitdem von höheren Beamten und Richtern mit den gewünschten Inhalten gefüllt. So beruft sich zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20.März 2007 auf ein preußisches Beamtengesetz vom 27. März 1872, um den Gesetzgeber zu zwingen, einen Eingriff in das Pensionsrecht rückgängig zu machen. (wieso wird sich bei den Renten nicht auf das bismarcksche Rentengesetz § 9 berufen, immer noch gültig, wonach die GRV für die Renten der Beitragszahler da ist und für nichts anderes?)
Diese unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen haben in den vergangenen 30 Jahren dazu geführt, dass Selbständige und Pensionäre auch heute noch eine angemessene Altersversorgung erhalten, eine Altersversorgung die sich weiterhin an der Entwicklung der Einkommen orientiert. Für Arbeitnehmer bzw. Rentner gilt das schon lange nicht mehr. Das Rentenniveau hat sich in diesem in diesem Zeitraum in etwa halbiert. Pensionäre bekommen heute im Durchschnitt rund das 2 ½ -fache, Selbständige aus der berufsständischen Versorgung fast das Doppelte einer durchschnittlichen Rente.
Wer weiß denn heute noch, dass bis 1956 die Angestelltenversicherung wie eine berufsständische Versorgung organisiert war, das heißt ebenfalls mit Kapitaldeckung. Es gibt für uns keinen Grund anzunehmen, dass sich die Renten ohne die Eingriffe der Politik schlechter entwickelt hätten als die berufsständischen Versorgungen. 1957 hat die damalige Bundesregierung mit der Umstellung der Rente vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren den Eigentumsschutz für unsere Beiträge aufgehoben und die Rückstellungen der Rentenversicherung im Bundeshaushalt verbraten. Seit 1957 haben alle Bundesregierungen die gesetzliche Rentenversicherung mit sogenannten versicherungsfremden Leistungen belastet.
Was versteht man unter versicherungsfremden Leistungen?
Laut Definition des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Diese versicherungsfremden Leistungen haben zwar alle ihre Berechtigung, für deren Finanzierung müsste aber allein der Bund zuständig sein. Bezahlen mussten das aber zum großen Teil die Versicherten mit ihren Beiträgen. In keinem einzigen Jahr seit 1957 ist der Bund auch nur annähernd seinen Verpflichtungen nachgekommen, in keinem Jahr waren die Bundeszahlungen ausreichend, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren, auch wenn Politiker regelmäßig das Gegenteil behaupten. Der nicht gedeckte Betrag summiert sich inzwischen auf rund 700 Milliarden Euro, ohne Zinsen wohlgemerkt. Wenn wir diesen Kapitalstock heute hätten, könnte auch die gesetzliche Rentenversicherung eine faire und angemessene Altersversorgung zahlen. Das heißt: seit mehr als 50 Jahren haben wir das Umlageverfahren, seit mehr als 50 Jahren belasten Union und SPD die gesetzliche Rentenversicherung mit versicherungsfremden Leistungen, seit mehr als 50 Jahren zahlt der Bund zu wenig, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren, seit mehr als 50 Jahren wird auf diese Weise von Union und SPD ein Teil unserer Beiträge veruntreut, Jahr für Jahr, seit mehr als 50 Jahren bringen uns Union, SPD und ihre Partner um eine angemessene Altersrente.
Um den Betrug an Arbeitnehmern und Rentnern zu vertuschen, vermeiden es die Verantwortlichen ja auch eine transparente Buchführung vorzulegen. Im Strafrecht wird das als Untreue bezeichnet und mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, § 266 StGB. Wenn also Recht und Gesetz für alle Bürger gleichermaßen gelten würde, müsste der Bundestag zwangsläufig in Moabit tagen und nicht im Reichstag.
Es war interessanterweise eine SPD-Regierung, die 1978 dann als erste auch das Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgekündigt und durch die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ersetzt hat. Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie es offiziell heißt, wir nennen es politische Willkür. Seitdem sind rückwirkende Eingriffe in unsere Rentenansprüche zulässig, in Ansprüche, die wir vorher nach Recht und Gesetz erworben haben. Jedes Mal, wenn Politiker von einer notwendigen Rentenreform sprechen, sollten zuallererst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hell wach werden, denn dann geht es um ihre Ansprüche, die wieder einmal nachträglich gekürzt werden sollen. Beschlossen von Politikern und durchgesetzt von Beamten und Richtern, die für sich selbst nicht nur bessere Regelungen geschaffen haben, sondern selbstverständlich für sich auch ein anderes Recht in Anspruch nehmen, das Recht des Rechtsstaats. Was bewirkt denn eine sogenannte Rentenreform? Sie ist ein Eingriff in das Rentenrecht mit der Folge, dass nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von Arbeitnehmern rückwirkend gekürzt oder gestrichen werden. Das heißt, das betrifft ausschließlich diejenigen, die noch nicht in Rente sind, die Beitragszahler. Und auch eine sogenannte Nullrunde oder eine Rentenanpassung unterhalb der Teuerungsrate trifft nicht nur die Rentner, sondern entwertet gleichermaßen die bisher erworbenen Ansprüche der Beitragszahler. Um dieses durch und durch korrupte System aufrecht zu erhalten, verbreiten die Parteien und die von ihnen abhängigen Medien und leider auch die Justiz eine Reihe von Halbwahrheiten und Unwahrheiten. Die schlimmste Lüge tischen sie den Beitragszahlern auf, insbesondere der jüngeren Generation: Es heißt, man darf die Renten nicht oder nur gering erhöhen, um damit die Beitragszahler zu entlasten. Dass damit auch die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler genau so entwertet werden wie die Renten, das sagt Ihnen niemand. Seit 1978 ist auf diese Weise das Rentenniveau um durchschnittlich 50 Prozent verringert worden. Das ist also kein Problem der Jüngeren, dass die zu erwartenden Renten immer geringer werden, das hat schon meine Generation getroffen, das ist politisch organisierter Betrug an uns Arbeitnehmern und Rentnern.
Frau von der Leyen hat erst kürzlich wieder für weitere Eingriffe ins Rentenrecht geworben, sie begründet das mit mehr Generationengerechtigkeit. Verlogener geht es nicht, denn erstens ist es falsch und zweitens meint sie sicher nicht ihre eigene Pension. Außerdem werden die Beitragszahler nicht entlastet, denn zum Ausgleich sollen sie ja privat vorsorgen, ohne Arbeitgeberanteil. In Wirklichkeit sollen unsere Beiträge mehr und mehr die Renditen privater Versicherungsunternehmen beflügeln, denn das glauben nur die naivsten unter uns, dass die privaten mit 10 bis 15 mal höheren Kosten, großzügigen Dividenden und so weiter, höhere Renten zahlen können als eine wirklich unabhängige gesetzliche Rentenversicherung. Mit der Riesterrente sind Maschmeyer, Raffelhüschen, Rürup Schröder, Riester und Co. Millionäre geworden, die betroffenen Versicherten müssen in der Regel mehr als 90 Jahre alt werden, wenn sie ihre eigenen Beiträge wieder sehen wollen. Transparency International hat dem früheren Arbeitsminister Walter Riester und dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup deshalb „politische Korruption“ vorgeworfen. (Ulrike Mascher, jetzige Präsidentin des Sozialverbandes VDK, kam von der Allianz und wurde unter Riester Staatssekretärin)
Mit der Riesterrente hat interessanterweise auch dieses Mal eine SPD-Regierung das Paritätsprinzip bei der Beitragszahlung für Arbeitnehmer aufgekündigt. Dazu kommt, dass sich die Riesterbeiträge doppelt auf den persönlichen Rentenanspruch auswirken, und zwar rentenmindernd.
Einmal weil der Beitrag zur Riesterrente beitragsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und der verringerte Beitrag auch weniger Entgeltpunkte ergibt, zum Zweiten weil der Riesterfaktor ja auch die persönlich erworbenen Ansprüche dämpft. Das heißt der Arbeitnehmer kommt im Prinzip für die staatliche Förderung durch die entsprechende Kürzung der eigenen Rentenansprüche selbst auf. Es stimmt auch schon lange nicht mehr, dass die Renten der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen folgen. Auch hier hat eine SPD-Regierung diesen Mechanismus endgültig außer Kraft gesetzt. Seit 1999 haben die Renten gegenüber den Arbeitnehmereinkommen mehr als 15 %-Punkte verloren Die Renten sind unbezahlbar: Auch das ist eine glatte Lüge. Seit 1975 hat sich der Anteil der Renten am erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt stetig verringert, mit Ausnahme der Zeit zwischen 1990 und 2005. Das hängt damit zusammen, dass im Jahre 1990 die Rentenversicherung der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert wurde. In dieser Zeit wurden auch alle ehemaligen Betriebe der DDR von der Treuhand abgewickelt, wer 55 war bekam für fünf Jahre ein Übergangsgeld vom Arbeitsamt und musste mit 60 Rente beantragen. Da in der ehemaligen DDR alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, also auch alle Staatsdiener, bekommt hier ein wesentlich größerer Personenkreis seine Altersversorgung aus unserer Rentenversicherung. Dadurch ist die Anzahl der Renten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen. Von 1975 bis heute hat sich die Zahl der Renten sogar mehr als verdoppelt. Auch das zeigt, dass das Rentenniveau bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt seitdem halbiert wurde. Wir haben also kein Finanzierungsproblem, wir haben dank Union und SPD ein Verteilungsproblem. Haben Sie jemals gehört, dass die Finanzierbarkeit der Pensionen für Politiker und Beamte oder der Renten der berufsständischen Versorgungen ein Problem darstellt? Nein, und das obwohl die durchschnittliche Pension rund zweieinhalb Mal so hoch und die durchschnittliche berufsständische Versorgung rund doppelt so hoch ist wie eine Durchschnittsrente, von der Politikerversorgung ganz zu schweigen.
Wie locker die Regierungen unser Geld ausgeben, sieht man ja auch daran wie leicht sie Bankern, die sich verzockt haben, mit Milliarden ihre Boni sichern und sich selbst damit entsprechende Parteispenden. Insbesondere Politiker der Jungen Union, aber auch andere, tun sich immer wieder damit hervor, dass sie den Generationenvertrag in Frage stellen. Angeblich weil die junge Generation zu sehr belastet wird. Fragen Sie diese Jungpolitiker doch mal, warum sie auf diese Idee nicht gekommen sind,
- wie sie auf unsere Kosten in den Kindergarten gegangen sind, - oder wie sie auf unsere Kosten Schule und Gymnasium besucht haben, - oder wie sie auf unsere Kosten studiert haben?
Ich bin der Meinung, es gibt keinen Generationenvertrag, aber es gibt eine solidarische Gesellschaft. Eine solidarische Gesellschaft, die aber nur dann funktionieren kann, wenn alle Bürger mitmachen. Jeder von uns hat als Kind, als Jugendlicher diese Solidarität in Anspruch genommen, jeder von uns nimmt diese Solidarität auch im Alter in Anspruch, egal ob er einer Politikerversorgung, einer Beamtenversorgung, einer berufsständischen Versorgung oder der gesetzlichen Rentenversicherung angehört. Erwirtschaften müssen das die im Berufsleben stehenden Bürger für alle, aber ausgerechnet diejenigen, die im Alter von der Solidarität der anderen am meisten profitieren, beteiligen sich während ihres Berufslebens nicht an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, für sie ist Solidarität eine Einbahnstraße.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist also gar kein Solidarsystem, denn Solidarität funktioniert nur mit allen Bürgern. Und von denjenigen, die sich hier drücken, müssen wir uns dann noch sagen lassen, unsere Renten seien zu hoch. Die Bundesregierung hat noch im Jahr 2005 bestätigt, dass die nicht durch Zuschüsse des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung pro Jahr 65 Milliarden Euro ausmachen. Ich zitiere: „Die deutschen Sozialversicherungen enthalten eine Vielzahl versicherungsfremder Elemente. Eine Leistung oder eine im Sozialversicherungssystem enthaltene Umverteilung ist immer dann als versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht dem sozialversicherungstypischen Ausgleich zwischen niedrigen und hohen Risiken dient, wenn sie nicht dem Versicherungszweck entspricht oder wenn sie an Nichtversicherte gewährt wird. Versicherungsfremde Leistungen und versicherungsfremde Umverteilungsanliegen stellen - sofern sie als notwendig erachtet werden - gesamtgesellschaftliche Aufgaben dar und sollten von der gesamten Gesellschaft, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden und nicht nur vom kleineren Kreis der Beitragszahler im Wesentlichen aus Lohneinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze. Die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf rund 65 Mrd Euro. Mit der Beseitigung der Beitragsanteile, die der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen dienen, können der Steuercharakter der Sozialversicherungsbeiträge reduziert und das Äquivalenzprinzip in den Sozialversicherungen gestärkt werden. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird so attraktiver, und der Einnahmeschwäche aufgrund einer schwindenden Beitragsbasis kann entgegengewirkt werden.“
Soweit die Bundesregierung.
Neben dem offiziellen Bundeshaushalt in Höhe von rund 300 Milliarden Euro gibt es also einen Schattenhaushalt in Höhe von 65 Milliarden Euro, der allein aus unseren Sozialkassen finanziert wird. Vom Volumen her ist das vergleichbar mit dem Jahresumsatz aller italienischen Mafiaorganisationen, nur bei uns heißen die ehrenwerten Gesellschaften nicht Cosa Nostra oder Camorra, sondern Union und SPD, FDP und Grüne. Da sich Politiker, Beamte und Richter nicht an der Finanzierung dieses Schattenhaushalts beteiligen, ist bei uns der Eindruck entstanden, dass sich Politiker, höhere Beamte in Berlin sowie Richter am Bundessozialgericht bzw. Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten kraft ihres Amtes einen erheblichen persönlichen Steuervorteil auf Kosten der Sozialversicherungskassen verschaffen. Weder Politik, noch Deutsche Rentenversicherung noch Gerichte haben bisher den Versuch gemacht, diesen Eindruck zu entkräften.
Auch wenn Politiker von immer wieder behaupten, die Rentenversicherung werde Jahr für Jahr mit 80 Milliarden Euro subventioniert, ist das eine dreiste Lüge. Laut Haushaltsplan des Bundesfinanzministers, den jeder im Internet ansehen kann, betrug der sogenannte Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen im letzten Jahr rund 59 Milliarden Euro und war damit immer noch um 15 bis 20 Milliarden zu niedrig, von wegen Zuschuss. Und wenn Politiker wegen der Finanzsituation der Rentenversicherung auf das Umlageverfahren verweisen, und dass es im Verhältnis zu den Rentnern immer weniger Beitragszahler gibt, ist das auch nur die halbe Wahrheit. Denn die Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren war 1957 eine willkürliche politische Entscheidung von Union und SPD.
Gleichzeitig hat man damals die Rückstellungen der Rentenversicherung enteignet, mit der Begründung, dass der Bund ja sowieso einspringt, wenn die Beiträge nicht ausreichen sollten. Seitdem lebt der Bundeshaushalt auf Kosten der Rentenversicherung, nicht umgekehrt. Ohne diese Eingriffe hätte sich die gesetzliche Rentenversicherung mit Sicherheit nicht schlechter entwickelt als die berufsständischen Versorgungen, die bei vergleichbarer Lebensleistung etwa doppelt so hohe Renten zahlen. Oder wenn ein Politiker uns erzählen will, dass die verschiedenen Systeme nicht miteinander vergleichbar seien, ist das politischer Schwachsinn. Die Unterschiede gibt es nur, weil willkürliche politische Entscheidungen nach 1945 das so wollten. Sie haben einfach die Unterteilung der Bürger nach dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts und das Zwei-Klassenrecht aus dem dritten Reich übernommen. Nach dem Motto: Wir da oben und die da unten. Allein die Tatsache, dass es diese Aufteilung in anderen Ländern nicht gibt, spricht ja wohl für sich. Wie sehr auch Verfassungsrichter ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben, zeigt der Ausspruch eines ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten: Die Alten plündern die Jungen aus. Wir können ja wohl getrost davon ausgehen, dass er sich nicht selbst gemeint hat, obwohl er insgesamt mehr als das 100-fache einer Durchschnittsrente bekommt. Wenn man obendrein zu der Erkenntnis kommt, dass das Bundesverfassungsgericht seit 30 Jahren keine Verfassungsbeschwerde zum Thema Rentenanspruch/Rentenhöhe mehr zur Entscheidung angenommen und damit von vorn herein zurück gewiesen hat, verstärkt sich dieser Eindruck noch. Wie sensibel die Karlsruher Richter sind, wenn es um Pensionen geht, zeigt die Tatsache, dass allein in den vergangenen 10 Jahren mindestens fünf Klagen von höheren Beamten oder Richtern nicht nur zur Entscheidung angenommen wurden, sondern der Gesetzgeber auch gezwungen wurde, Eingriffe ins Pensionsrecht zu korrigieren bzw. zurückzunehmen. In einem Fall bezog sich das BVerfG auf ein preußisches Beamtengesetz von 1872. Das heißt, auf ein Gesetz von vor 140 Jahren. (Die Urteile gegen die GRV-Renten wurden nur von den vorherigen abgeschrieben, dafür brauchen die Jahre. Bei der Besteuerung der Renten, wo ein Pensionär geklagt hatte, ging das BverfG von Rentenhöhen aus, die es allein schon wegen der Beitragsbemessungsgrundlage gar nicht gibt)
Das demografische Problem. Die Entwicklung, dass es immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen in unserem Land gibt, hat bereits Anfang des 20. Jahrhunderts begonnen. Bis 1990 war das auch offiziell kein Problem, obwohl die Entwicklung weit dramatischer war als alles, was wir derzeit noch erwarten. Durch die Erhöhung der Produktivität wurde diese Entwicklung zu allen Zeiten mehr als ausgeglichen, und das ist auch heute noch so. Auch hier zeigt sich, dass Union und SPD dabei versagen, für einen gerechten Ausgleich innerhalb unserer Gesellschaft zu sorgen. Im übrigen: Haben Sie schon einmal im Zusammenhang mit der Politiker- oder Beamtenversorgung vom demografischen Problem gehört? Da gibt es das Problem offensichtlich nicht. Also auch das demografische Problem ist eine reine Zwecklüge, zur Einschüchterung von Arbeitnehmern und Rentnern.
Auch folgen die Rentenerhöhungen schon seit 1978 nicht mehr konsequent der Einkommensentwicklung. Schon 1978 gab es für die Renten die erste Nullrunde. Danach hat man mal Brutto-, mal Nettolöhne als Basis genommen, je nachdem ob Steuern und Sozialabgaben erhöht oder verringert werden sollten, dann haben findige, man kann auch sagen windige Politiker den Nachhaltigkeitsfaktor, den Riesterfaktor und den Nachholfaktor erfunden. Damit werden ansonsten mögliche Rentenerhöhungen klein gerechnet. Und wie gesagt, das gilt nicht nur für die Renten, sondern genau so für die Ansprüche der Beitragszahler. Diese Machenschaften dienen ausschließlich dazu, Arbeitnehmer und Rentner ruhig zu stellen. Allein in den letzten 10 Jahren gab es vier Nullrunden, sind die Renten und die Rentenansprüche um mehr als 15 Prozent hinter der Einkommensentwicklung und mehr als 10 Prozent hinter der Teuerungsrate zurück geblieben. Und damit das nicht so auffällt, werden bei der Einkommensentwicklung, die der Rentenanpassung zugrunde gelegt wird, die Hartz IV–Leistungen mit gerechnet, das heißt die Entwicklung der Sozialhilfe. Das einzige, was für die Rentner wirklich gestiegen ist, sind die Kosten für die Krankenversicherung und Lebenshaltung.
Ist Ihnen bekannt, dass das statistische Bundesamt jedes Jahr drei verschiedene Werte der Einkommensentwicklung berechnen muss? Eine als Grundlage für die Rentenanpassungen, eine als Grundlage für die Pensionserhöhungen und eine als Grundlage für die Politikereinkommen.
Das spricht ja wohl für sich. Die neue Züricher Zeitung hat dafür kürzlich die Formulierung verwendet: Die deutsche Politik hat die Heuchelei zu wahrer Kunst erhoben. Was Union und SPD mit der Rentenversicherung machen, ist gesetzlich legitimierter Versicherungsbetrug. Leider haben wir in Deutschland keine unabhängige Justiz. Die Richter an den Bundesgerichten werden handverlesen von Union und SPD ausgewählt. Entsprechend ist die Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht zum Rentenrecht. Wenn Sie zum Beispiel in den Urteilen des Bundessozialgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts die Aussage finden, dass für die gesetzliche Rentenversicherung, und damit für Arbeitnehmer und Rentner, nicht die gleichen Rechte gelten wie für die Versorgungssysteme von Selbständigen, Beamten und Richtern, mit der Begründung, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits, sowie Selbständigen, Beamten und Richtern andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist, das heißt politische Willkür für die einen, Rechtsstaat für die anderen, oder wenn Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Artikel 14 des Grundgesetzes - das ist der Schutz des Eigentums - in der gesetzlichen Rentenversicherung eine eigene Ausprägung erfahren hat, auf Deutsch, dass er nicht gilt, stellt sich für uns die Frage, ob diese Herrschaften überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen? (Ablehnung ohne Begründung) Ein Musterbeispiel dafür, in welchen Sphären diese Leute leben, ist - wie schon erwähnt - ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident, ein angesehener Altpolitiker der Union, der in der Öffentlichkeit die Forderung nach weiteren Rentenkürzungen damit begründet hat, dass sonst die Alten die Jungen ausplündern.
Das BVerfG hat Anfang Mai dieses Jahres entschieden, dass elementare Menschenrechte auch für verurteilte Mörder gelten, und auch in diesen Fällen rückwirkende Eingriffe rechtlicher Art wie hier die Sicherungsverwahrung, nicht zulässig sind. Von dieser Rechtsauffassung musste das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überzeugt werden. Wir hoffen jetzt natürlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Justiz auch noch davon überzeugen wird, dass elementare Grund- und Menschenrechte auch für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge zu gelten haben. Zu diesem Zweck unterstützen wir als ADG zwei Beschwerden zum Rentenrecht, die inzwischen dem Straßburger Gericht vorliegen. Und genau so wenig gibt es in Deutschland unabhängige Medien, leider. Zum Beispiel bei Fernsehdiskussionen, da werden nur Politiker und angebliche Experten eingeladen, alles Leute, die nicht nur nicht betroffen sind, sondern vom Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung persönlich profitieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie meine Ausführungen für überzogen halten, empfehle ich Ihnen, gehen Sie in's Internet. Inzwischen gibt es ein umfangreiches unabhängiges Netzwerk, das sich mit dem Thema Rente befasst, da finden Sie auch amtliche Quellen für alle meine Aussagen.
Was kann der Einzelne tun, um sich gegen dieses staatlich organisierte Unrecht zu wehren? Zuallererst muss man sich engagieren, Gleichgesinnte suchen und sich zusammentun. Insofern ist z.B. auch der Verein der Betriebsrentner e.V. das beste Beispiel. Über die Beriebsrentner und das Netzwerk, das wir gemeinsam aufgebaut haben, erreichen wir bundesweit immer mehr Bürger. Auf diesem Weg wollen wir weiter gehen, denn nichts bewegt Politiker mehr als viele gut informierte Bürger. Nur wenn wir genügend Betroffene davon überzeugen können, dass bei der nächsten Wahl jede Stimme für Union, SPD und Co. eine verlorene Stimme ist, ändert sich was. Denn jede Stimme für Union und SPD bedeutet: noch mehr prekäre Beschäftigung, noch mehr Dumping-Löhne, noch mehr Leiharbeit, noch mehr Hartz IV-Empfänger, weiter steigende Altersarmut, weiterhin zweierlei Recht bei der Altersversorgung und in der Krankenversicherung weiterhin Veruntreuung unserer Versicherungsbeiträge, und damit eine konsequente Entwicklung hin zu einer Zwei-Klassengesellschaft. Das wollen wir nicht. Wir wollen gleiches Recht für alle Bürger. Wenn wir schon unterschiedliche Systeme der Altersversorgung akzeptieren müssen, verlangen wir Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip und Eigentumsschutz auch für Arbeitnehmer und Rentner.
Wir wollen, entsprechend der von uns eingezahlten Beiträge, eine angemessene Altersversorgung, ähnlich wie die berufsständische Versorgung. Wir wollen die Rücknahme der verfassungswidrigen rückwirkenden Eingriffe ins Rentenrecht seit 1978. Wir wollen durchsetzen, dass unsere Beiträge ausschließlich für das verwendet werden, wofür sie gedacht sind, für eine angemessene Altersversorgung und Krankenversicherung von Arbeitnehmern und Rentnern, wir wollen erreichen, dass die Rentenversicherung endlich eine jährliche Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen vornimmt und den vollen Betrag vom Finanzminister zurück fordert,
wir wollen die Anerkennung und Verzinsung der Bundesschuld bei der Rentenversicherung, wir wollen einen echten Bundeszuschuss, mindestens in der Höhe der Zuschüsse, die jährlich an die privaten Versicherungsträger gezahlt werden. Deshalb hoffen wir, dass die verschiedenen Rentner-Parteien, die es inzwischen in der Bundesrepublik gibt, endlich zusammenfinden und eine wählbare Alternative anbieten. Denn nur durch den wirksamen Entzug unseres Vertrauens, werden die etablierten Parteien gezwungen, sich mit dem von ihnen seit Jahrzehnten praktizierten Sozialversicherungsbetrug auseinander zu setzen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir bedanken uns herzlich für die Genehmigung zur Veröffentlichung.
Die Strafanzeige gegen Professor Raffelhüschen von der Uni Freiburg hat ganz offensichtlich Wellen geschlagen. Mehrere Einzelpersonen sowie Verbände aus dem Kreis der Rentner wurden aktiv und haben sich entweder direkt an den so genannten Rentenexperten gewandt und ihren Unmut, ihren Protest kund getan oder auch an die Uni Freiburg geschrieben und die Führung gebeten, zu den Äußerungen Stellung zu beziehen.
Nachfolgende Pressemitteilung ging am 15. Juli an die Medien:
Der inzwischen zum „Fall Raffelhüschen“ gewordene Vorgang wird leider von den Medien noch immer weitestgehend ignoriert.
Was war geschehen? Professor Bernd Raffelhüschen, Uni Freiburg, referierte am 23. Mai diesen Jahres auf Einladung der Volksbank Jever auf der Vertreterversammlung über die Sozialsicherungssysteme.
Während seiner Ausführungen „entgleiste“ er zum wiederholten Male (man kennt das aus den Talkshows, wo er sich besonders gerne aufhält und wohlfühlt) und sprach davon, „dass die Bevölkerungspyramide zur instabilen Pilzstruktur wird und schließlich zur Urne, Hundertjährige, die einfach nicht mehr sterben wollen und demografische Zombies, die später einmal von der Schwiegertochter gepflegt werden wollen, ohne dass sie selbst je einen Sohn gezeugt und großgezogen hätten“. Abschließend gab er den Anwesenden noch mit auf den Weg, dass er das Problem die Alten seien- so sinngemäß, dieser Wiederholungstäter. (Quelle: Jeversches Wochenblatt vom 25.5.2011).
Jörg Köhler, vom Arbeitskreis SOLIDE RENTE, sah sich daraufhin aufgerufen, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Professor zu stellen. Diese wurde dann von der zuständigen Behörde in Oldenburg abgewiesen, das Ermittlungsverfahren nach §170 Abs. StPO eingestellt.
Die Empörung innerhalb vieler Rentner und Rentnerinnen, aber auch einiger Organisationen, war nicht erst mit den verächtlichen Äußerungen des Herrn Raffelhüschen groß, sondern die Argumentation des zuständigen Staatsanwaltes(Eiser) brachte das Fass zum Überlaufen – Zitat aus dem Schreiben: „Dies hat der Beschuldigte in einer spitzen und möglicherweise auch zynischen Art getan…“
Die persönlich Diffamierten sind also selbst schuld, wenn sie so sensibel sind. Angemerkt sei doch wohl, dass es hier um keine Kabarettveranstaltung handelte, sondern um eine Vertreterversammlung einer Bank, die ihre Mitglieder sachlich informieren wollte.
Zwischenzeitlich nun gibt es einen regen Schriftverkehr an den Ministerpräsidenten Kretschmann, als obersten Dienstherrn des Beklagten, an die Leitung der Uni Freiburg, an ihn persönlich. Die zum Teil vier Wochen zurückliegenden Schreiben sind allerdings bis zum heutigen Tag unbeantwortet.
Der aufgeweckte Betrachter fragt sich inzwischen mehr und mehr, in wie weit die politische Unkultur vorangeschritten ist in diesem Land, was sich so gerne freiheitlich nennt, aber auf Gefühle seit langem keine Rücksicht mehr nimmt.
Gerade die große Zahl der Rentner, die sich einerseits dem Zwei-Klassen-Recht in der Altersversorgung unterwerfen müssen, zudem in den vergangenen Jahren mit Nullrunden und geringen Rentenanpassungen zufrieden geben müssen, sind zunehmend empört wegen der Rentenpolitik in diesem Land, die ungleicher nicht sein kann. Der Arbeitskreis weist in diesem Zusammenhang auch auf die zunehmende Altersarmut hin, was andererseits von der Bundesregierung bestritten wird, es gäbe ja die Grundsicherung im Lande, wonach niemand „verhungern“ müsse. Hier spiegelt sich der Zynismus von dem so genannten Rentenexperten Raffelhüschen wieder.
Der Arbeitskreis, und nicht nur der, fordern die Öffentlichkeit heraus, endlich die menschenverachtenden Ausführungen des Professors zu geißeln und ihn, wenn er dann schon nicht strafrechtlich zu belangen ist, in die Schranken zu weisen. Der oberste Dienstherr des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, muss ihm eine Rüge erteilen und ihn auffordern, sich öffentlich zu entschuldigen. Das ist das Mindeste, was man in einem Kulturstaat verlangen kann.
Im Folgenden sind verschiedene Briefe und Mails zu lesen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:
Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. hat folgenden Brief an die Volksbank Jever geschrieben:
Sehr geehrte Frau Leiting,
mit Verwunderung haben wir aus Presseberichte entnehmen müssen, dass Ihr Gastredner, Herr Prof. Dr. Raffelhüschen, auf Ihrer Vertreterversammlung zur Zukunft der Sozialversicherung sich in abfälliger Art über die ältere Generation geäußert hat. Hierbei sollen Äußerungen wie „Hundertjährige, die einfach nicht mehr sterben wollen“ und „demografische Zombies„ verwendet worden sein. Dies halten wir für eine Beleidigung der Menschen, die ihrerseits den Generationenvertrag erfüllten und ein Arbeitsleben, mit ihren Steuern und Sozialabgaben, die heutigen gesellschaftlichen Strukturen nach dem 2. Weltkrieg mit aufgebaut haben. Wir halten bei aller Problematik der älter werden Gesellschaft eine solche Form eines Vortrages für unpassend und im Rahmen einer Volksbankveranstaltung vollkommen deplatziert. Dieser Vortrag entspricht nicht dem Anspruch der Volksbanken und Raiffeisenbanken und somit auch nicht Ihren jungen und alten Kunden.
Es ist auch vollkommen unverständlich, wie Herr Raffelhüschen zu der Aussage kommt, dass die Sozialkassen eine tickende Zeitbombe, mit einer unterdeckten Schuldenlast von mehr als vier Billionen Euro, sind. Durch einen Schattenhaushalt in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden dieser von 1957 bis heute ca. 700 Mrd. Euro (versicherungsfremde Leistungen) gesetzlich legitimiert entwendet welche nicht durch Steuerzuschüsse des Bundes gedeckt sind und somit durch Rentenbeiträge aufgebracht werden mussten. Es ist deshalb umso befremdlicher, dass sich ausgerechnet ein „Beamter“ in der Form zu den Sozialsystemen bei einer Volksbank äußern darf, der seine Versorgung ohne nennenswerte Eigenbeteiligung und Rücklagen des Staates beziehen wird. Also aus öffentlichen Haushalten die faktisch bankrott sind. Diese Pensionen werden dann Generationen bezahlen müssen die erst noch geboren werden müssen.
Die Äußerungen sind umso prekärer, gehört Herr Raffelhüschen als Professor der Finanzwissenschaft einer Kategorie an, welche sich mit der Finanzkriese nicht eben rühmlich und verantwortungsbewusst in unserer Gesellschaft darstellt.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme, wie Sie diesen Vorfall behandeln und ob Sie sich von den von uns beanstandeten Äußerungen Ihres Referenten distanzieren.
Wir dürfen Ihnen ferner mitteilen, dass wir Herrn Prof. Dr. Raffelhüschen bereits am 18.09.2009 angeschrieben haben, nachdem er auf eine Anfrage eines arbeitslosen Maurers, ob er als Professor nach 48 Berufsjahren auch mit einer monatlichen Rente von € 1.000.- im Monat auskommen muss, geantwortet haben soll: „Mit Verlaub, sie sind ein Arschloch hoch drei.“ (KOPP exklusiv 36/09). Leider hat sich Herr Raffelhüschen dazu nie geäußert. Wir geben dieses Schreiben unseren Mitgliedern und Kooperationspartnern zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Eicher Stellvertretender Vorsitzender Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes
Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
der Name Raffelhüschen – Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen – ist Ihnen sicher kein Unbekannter. Wie wir alle wissen, hat er einen Lehrstuhl an der Freiburger Universität inne. Dieser Professor Raffelhüschen hat am 23. Mai 2011 in einer Rede vor der versammelten Führungsriege der Volksbank Jever die ältere Generation mit der Benennung als nichtsterbenwollende Hundertjährige und als Zombies aufs tiefste verhöhnt und beleidigt. Dieser Vergleich des Raffelhüschen läßt das Schreckgespenst der NS-Euthanasie wieder auferstehen.
Ich wende mich nun an Sie, als den obersten Dienstherrn des Landes Baden-Württemberg, der Sie und ich er gleichen End- und Nachkriegs-Generation angehören. Ich wende mich auch an Sie, als an einen Menschen, der wie ich die unglaublichen Aufbauleistungen unserer Eltern nach dem schamvollsten Kapitel der deutschen Geschichte begleitend miterlebt hat.
Ich wende mich an Sie, mit der Bitte – nein, mit der Aufforderung, dem schändlichen Treiben dieses Raffelhüschen von der Freiburger Universität endgültig ein Ende zu bereiten. Wenn dieser sogenannte Professor weiterhin ungehindert durch unser Land ziehen und die ältere Generation - oft unter dem Beifall der jeweils örtlichen Finanz- und Wirtschaftsvertreter – diffamieren, ja sogar aufs schändlichste beleidigen darf, dann wird eine Protestwoge ungeahnten Ausmaßes nicht nur die Raffelhüschens hinwegfegen. Die Misere um Stuttgart 21 hat ja in den Köpfen der Menschen (und in dem manches Politikers) in Deutschland ein Schimmer der Ahnung von den Folgen letztendlich unkontrollierbarer Bevölkerungswut entstehen lassen.Beenden Sie die Zerstörungstour des Freiburger Professors, damit er nicht mehr kreuz und quer durch unser Land ziehen und die Generationen gegeneinander aufhetzen kann. Ich denke, bei Ihnen nicht auf taube Ohren zu stoßen und wünsche unserem Lande und den Menschen hier, dass Sie das Richtige tun – und zwar schnell und konsequent. Auch gegen die zu erwartenden Widerstände der Finanz- und Versicherungslobbyisten.
Wilhelmshaven, am 20. Juni 2011
Ewald Eden
Braunschweiger Appell für Rentengerechtigkeit
Walter Bromberger – Am Quälenberg 33 – 38124 Braunschweig
Volksbank Jever
Am Schlossplatz 3
26441 Jever
18.06.2011
Skandalauftritt des Herrn Prof. Dr. Raffelhüschen
am 23.06.2011 in Jever
Sehr geehrter Herr Meyer,
die von Herrn Prof. Dr. Raffelhüschen gezogene so genannte „Generationenbilanz“ aufgrund Ihrer Einladung dürfte für die Volksbank in Jever unter „Skandalveranstaltung“ als Minusposten verbucht werden.
Es ist für Ihre Kunden nicht vorstellbar, dass Sie als VOLKSBANK diesen Herrn zu einem Vortrag einladen, bei dem bereits im Vorfeld feststeht, dass er nicht einen Deut für die Interessen des Volkes, also eben Ihren Kunden, eintritt. Für diese „Tätigkeit“ wird Herrn Raffelhüschen vermutlich noch ein üppiges Honorar überwiesen, welches meine jährlichen Renteneinkünfte um ein zigfaches übersteigt.
Die Beleidigungen der RentnerInnen deutscher Herkunft und auch mit Migrationshintergrund als „demografische Zombies“ und „nicht sterben wollende Hundertjährige“ hätten Ihrerseits mit einem sofortigen Hinauswurf aus dem Veranstaltungsraum führen müssen.
Weiterhin stellte er im Rahmen der stets schlechter werdenden finanziellen Altersversorgung durch die gesetzliche Rente die provozierende Frage:
„Wie fühlt man sich, wenn man kein Problem hat,
sondern das Problem ist?“
Wollte er sich mit diesen Aussagen als Kandidat für eine Endlösung anbieten???
Ihnen sind sicherlich die zahlreichen negativen Reaktionen nicht verborgen geblieben, die sich noch im Anfangsstadium befinden.
Inzwischen wurden bereits gegen Herrn Raffelhüschen diverse Straf-anzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt.
Ich sehe zusätzlich einen erheblichen Verstoß gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und beziehe mich auf Artikel 1 des Grundgesetzes, in welchem verankert ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Da die betroffene Person, Herr Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, als ehemaliger Finanzberater der Bundesregierung und als Lehrstuhlinhaber in der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg doziert und somit eine Vorbildfunktion ausüben sollte, war es meine Pflicht als angesprochener Rentner im Alter von 67 Jahren und zweifacher Familienvater, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Auch befindet sich Herr Raffelhüschen im Beamtenstatus und
somit habe ich in meinem Berufsleben seine jetzigen und späteren Einkünfte finanziert.
Das Problem sind nicht WIR, sondern Raffelhüschenund die Politiker, mit denen er zusammengearbeitet hat. Denen scheint wohl das Demokratie-verständnis und die damit verbundenen Gründe für die sozialen Missstände völlig abhanden gekommen zu sein. Das sind die wahren Verantwortlichen für die immer schneller galoppierende Massenarmut.
Warum hat er anlässlich seines Referats nicht darauf hingewiesen, dass schon jahrzehntelang die Rentenkassen geplündert werden? Es wurden und werden noch immer Gelder für versicherungsfremde Leistungen widerrechtlich entnommen.
Es hat sich mittlerweile eine Summe von ca. 700 Milliarden Euro aufgetürmt, die WIR als Beitragszahler aufgebracht haben. Es wurden Ausgaben getätigt, die mit Steuermitteln hätten finanziert werden müssen. Es hätten dafür auch Beamte, Politiker und anders berufsständisch Versicherte aufkommen müssen!
Die werden somit von vielen gesamtgesellschaftlichenAufgaben freigehalten, da man sie allein den gesetzlichen Rentenversicherten aufgedrückt hat.
Warum hat Herr Raffelhüschenin Jever nicht mit einem Wort erwähnt, dass Beamte keine Sozialversicherungsabgaben leisten? Warum erzählt er das nicht Zuhörern, wenn er vor dem Deutschen Beamtenbund redet?Man würde ihn mit Schimpf und Schande aus dem Saal jagen.
Wir sind ein großer Kreis politisch sehr interessierter RentnerInnen und sind sehr gut bundesweit miteinander vernetzt. Die respektlosen öffentlichen verbalen Hetztiraden aus Jever wurden in unseren Interessengruppen und über die Medien der Bevölkerung bundesweit zugänglich gemacht. Das Gleiche gilt auch für den zu diesem Fall möglicherweise noch anfallenden Schriftwechsel auf allen Ebenen.
Von Herrn Raffelhüschen ist zu seinen Entgleisungen sicherlich keine Entschuldigung zu erwarten, dazu fehlt ihm der Anstand.
Sie sollten jedoch im Rahmen Ihrer Imagepflege sich von den Äußerungen Ihres inzwischen nicht nur in Jever unerwünschten Gastes distanzieren.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen eine Veranstaltung an gleicher Stelle anzumelden, bei welcher eine korrekte Aufklärung über die wahren Gründe der sozialen Missstände erfolgen kann. Die Auswahl der RednerInnen sollte dann jedoch nicht von Ihnen vorgenommen werden.
Mit Ihrer Einladung von Herrn Raffelhüschen haben Sie Mut bewiesen. Beweisen Sie den bitte auch zu meinem Vorschlag! Ich wäre dabei.
In Erwartung Ihrer baldigen Stellungnahme verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Wutrentner
Walter Bromberger
Sehr geehrte Damen und Herren der Volksbank Jever,
ich wohne zwar in Bayern, aber solche hanebüchenen Unverschämtheiten, wie von diesem Herrn Professor geäußert, dringen sogar bis in den Süden vor!
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Volksbank Jever, wie fühlt man sich eigentlich, wenn man solche menschenverachtenden und diffamierenden Äußerungen aus dem Munde eines gebildeten Menschen hört? Zuhört ohne ein Wort des Protestes - es stand jedenfalls nichts dergleichen in der Zeitung - ob solcher Aussagen und Feststellungen? Schämen Sie sich eigentlich gar kein bisschen? Wie können Sie einen solchen Menschen überhaupt einladen, dessen Einstellung alten Menschen gegenüber inzwischen hinreichend bekannt ist? Haben Sie keine älteren Kunden? Ich würde jedenfalls bei einer solchen Bank nicht bleiben!
Und Sie lassen diese unverschämten Äußerungen und Behauptungen dieses Herrn unwidersprochen über sich ergehen, lassen sich beleidigen "SIE wären das Problem" und hören wohl noch andächtig zu? Hoffentlich haben Sie hinterher auch ausreichend und Beifall nickend applaudiert!
Wirklich traurig, wie weit es mit diesem Staat schon gekommen ist! Da darf sich ein Professor hinstellen und eine unflätige Rede gegen alte Menschen loslassen, sie als "demografische Zombies" bezeichnen und monieren "Diese Hundertjährigen wollen einfach nicht sterben!". Da quatscht dieser Herr doch glatt , dass sich diese Alten später mal von einer Schwiegertochter pflegen lassen wollen, ohne jemals einen Sohn gezeugt zu haben! Wie kommt man ohne Sohn eigentlich zu einer Schwiegertochter? Kann mir das mal jemand verraten? Sollte da nicht doch schon einige Verwirrung im Haupte des Herrn Professors herrschen , dass er so einen Schmarrn - so sagt man in Bayern - verzapft?
Nun, wie dem auch sei. Sie haben offensichtlich seinen Ausführungen andächtig gelauscht, ohne jeglichen Protest, ihm verständnisvoll und wohlwollend zugenickt und zum Schluss gebührend geklatscht. Und der feine Herr zieht indessen hämisch grinsend ausgerechnet über die Generation her, die diesen Staat aufgebaut hat, diesen Staat, in dem er jetzt lebt, und wie anzunehmen ist auch nicht gerade schlecht. Das zeigt wohl deutlich, wes Geistes Kind viele Menschen heutzutage sind, abgebrüht und respektlos! Denn Respekt, Ehrfurcht, Achtung vor dem Alter sind offensichtlich alles Fremdworte der heutigen Generation. Alles was noch zählt ist nur immer wieder Geld, Geld und nochmals Geld! Werden Sie glücklich damit! Sie werden bald sehen, wohin und wie weit Sie damit kommen!
Mit freundlichen Grüßen
I. B.
Eine 81jährige Frau schrieb:
Sehr geehrter Herr Professor Raffelhüschen,
ich weiß nicht, ob Sie sich überhaupt der Tatsache bewusst sind, was für
eine bodenlose Unverschämtheit und Ungezogenheit Sie da gegen die Alten
losgelassen haben! Bitte entschuldigen Sie, aber das ist eines
Professors äußerst unwürdig! Es zeugt davon, wie groß Ihr Respekt vor
dem Alter ist, nämlich gleich NULL! Ich weiß nicht, wie alt Sie sind,
aber jedenfalls werden auch Sie einmal alt sein, d. h. vielleicht, wenn
es Gott gefällt! Ich wünsche Ihnen dann, dass schon irgendwelche Leute
Schlange stehen und auf Ihren endlichen Tod warten!
Auch Professoren sind nämlich nicht unsterblich, allerdings
unterscheiden sie sich erheblich in ihrer Altersversorgung zum gemeinen
Volk! In Ihrem Fall dürfte selbige noch etwas besser ausfallen,
profitieren Sie doch schließlich nicht gerade schlechtvon der sog.
Riesterrente! Da Sie in der Versicherungsbranche versiert sind, war es
natürlich eine Kleinigkeit für Sie, sich da profitbringend
einzuschalten! Und eigenartigerweise wurden diese Privatrenten doch
gleich auf einem kapitalgedeckten Rentensystem aufgebaut, was dagegen
bei der GRV immer noch vehement abgelehnt wird! Warum wohl? Nun, Sie
dürften das schon wissen! Aber glauben Sie mir, einige andere Bürger
wissen das auch sehr wohl! Es sind nämlich nicht ALLE blöd, wie
höhererseits immer vermutet!
Nun zu Ihren Äußerungen in Jever! Wer gibt Ihnen eigentlich das Recht,
so über alte Menschen zu sprechen und zu urteilen? Demografische
Zombies?Hundertjährige, die nicht sterben wollen? Sind SIE denn jetzt
auf einmal der Herr über Leben und Tod? Meinen Sie nicht, dass Sie da am
Tag X von IHM für Ihre anmaßenden und menschenverachtenden Äußerungen
zur Rechenschaft gezogen werden? Ich möchte dann jedenfalls nicht in
Ihrer Haut stecken. Aber das dürfte Leute Ihres Schlages wohl jetzt kaum
kratzen. Scheffeln sie ruhig weiter Ihre Millionen auf Kosten der
Rentner, eines Tages werden sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden
und dafür bitter büßen.
Demografische Zombies! Zombies sind bekanntlich Halbtote; danke, dass
Sie mich mit meinen 81 Jahren als solchen bezeichnen! Hundertjährige,
die einfach nicht sterben wollen! Warum sollten sie auch, wenn Gott sie
so lange leben lässt? Haben diese Menschen kein Recht mehr auf Leben?
Fallen sie der Allgemeinheit gar zur Last? Müssen Sie von Ihren
Millionen da vielleicht was abgeben? Werden Sie sich einmal umbringen,
wenn Sie so alt werden sollten? Wohl kaum, denn Sie sind ja nicht von
der Rentenversicherung abhängig wie die breite Masse! Sie haben durch
die von Herrn Riester und Ihnen usw. angekurbelte private
Rentenversicherung längst Ihr Schäfchen ins Trockene gebracht! Und die
Plebs, das gemeine Volk, wird seit Jahrzehnten von den verschiedenen
Regierungen - nun, sagen wir mal etwas aus der Rentenkasse erleichtert,
für sog. zweckentfremdete Maßnahmen,wie z. B. die Wiedervereinigung,
die Versorgung der Russlanddeutschen, die Bauten für die abziehende
Sowjetarmee in Russland, usw., usw.! Ja, das alles müssen die Rentner
bezahlen, obwohl das eigentlich Sache der Allgemeinheit wäre und aus
Steuermitteln beglichen werden müsste!
Aber diese Rentner leben eben einfach zu lange, kosten zuviel Geld,
obwohl sie ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben! Aber sie
haben nicht einmal Anspruch auf dieses ihr eingezahltes Geld! Ja, sehr
verehrter Herr Raffelhüschen, so ist das mit dem kleinen Mann! Dem
fehlen immerhin nur schlappe 700 Milliarden ¤- unverzinst wohlgemerkt
- in der Rentenkasse. Das ist Ihnen doch sicher auch bekannt? Wenn er
die hätte, und wenn man 1957 das kapitalgedeckte System beibehalten
hätte, das sich ständig verzinst hat, und wo man nicht wie bei dem
Umlageverfahren von der Hand in den Mund lebt, ja dann! Dann müssten wir
Alten uns nicht von den Jungen vorwerfen lassen, dass sie uns erhalten
müssen! Dass es uns zu gut geht, wir zu viel reisen, und uns gefälligst
mal endlich einschränken sollen!
Ich will Ihnen mal was sagen! Diese ständigen Berichte über die
Altersarmut in unserem Land regen mich auf! Wie kommt es eigentlich,
dass gerade die Menschen, nämlich meine Generation, die dieses Land
aufgebaut und ihr Leben lang gearbeitet haben, heute arm sind? Dass
viele in die Armenküche gehen müssen? Dass sich Menschen wie Sie
erfrechen, in diesem Ton über uns zu sprechen? Dass einfach für das
deutsche Volk kein Geld da ist, im Gegensatz zu allen anderen Völkern in
Europa? Dass unsere Bundeskanzlerin unsere Steuergelder in ganz Europa
verteilt, nur nicht im eigenen Land? Dafür sollten Sie und einige andere
sich schämen!
Am besten gefallen hat mir jedenfalls Ihre Feststellung"Wir (!!)
können das auf Dauer nicht bezahlen!" Bezahlen SIE dennhier etwas?
"Wir" könnten das schon bezahlen, wenn "wir" mit dem von den Rentnern
eingezahlten Geld sorgfältig umgegangen wären, es zinsbringend angelegt
und ordentlich verwaltet hätten! Und wenn "wir" uns nicht immer ständig
aus diesem Topf bedient hätten! Ja, mein sehr geehrter Herr
Raffelhüschen, Sie haben sich nicht nur total im Ton vergriffen, Sie
liegen auch vollkommen schief mit Ihren Ansichten. Ich jedenfalls lasse
mich von einem Menschen wie Ihnen nicht als "Zombie" titulieren, und ich
lasse mir von Ihnen auch nicht vorschreiben, wann ich zu sterben habe!
Das, was Sie da geäußert haben, ist nicht nur Volksverhetzung, das ist
auch Diffamierung und Blasphemie! Vielleicht passen Sie in Zukunft etwas
besser auf Ihre Wortwahl auf!
Mit freundlichen Grüßen, Ihr weiblicher Zombie, der noch nicht gedenkt
so bald zu sterben.
Sehr gut...mein großes Kompliment für Sie !!
Man kann nur hoffen, dass die Strafanzeige wirklich entsprechend zum tragen kommt und vielleicht daraus ein richtiger Skandal entsteht.
Ein Skandal der die Machenschaften dieser sogenannten Regierungsberater einmal ins rechte Licht rückt !!!
Herzlichen Dank
Hallo Wutrentner,
ich finde Klasse was da an Leserbrief verfasst wurde. Ich meine aber, dass der Hauptschuldige nicht der Drecksack von Raffelhüschen ist, sondern die Herren der Volksbank in Jever. Da sollten alle Rentner ihre Konten schließen!!!!!! Der Vorstand der Volksbank hat die Publikumsbeschimpfung zu verantworten weil er sie duldete und sich nicht wenigstens hinterher distanzierte. Das sind die wahren Schweinebuckel. Die haben den Drecksack nur das sagen lassen, was sie sich nicht trauten! Der Raffelhüschen ist nur deren willige Dreckschleuder. Die Drahtzieher und Haupttäter sitzen in den Chefetagen der Banken und Konzerne - die sind unsere richtigen Feinde. Der Raffelhüschen ist nur der Beißknochen den die uns hinhalten! Dafür bekommt der satt Geld. Wenn wir dem mehr bieten würden, dann würde der genauso gegen die Banken blank ziehen.
ØSehr geehrter Herr "Rentenexperte" > > herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Vortrag auf Einladung der Raiffeisen- > Volksbank im Dannhalmer Theatersaal der schönen friesischen Stadt > Jever. > > Sie haben nur ein Problem. Sie sind ca, 75 Jahre zu spät dran. > > Damals hätte man Ihnen sicherlich sofort das goldene Parteiabzeichen mit > dem berühmten Kreuz verliehen und Sie als Experten mit zur Diskussion > über die Endlösung zur Beseitigung der Zombies und nicht sterben > wollenden Hundertjährigen nach dem Endsieg eingeladen. > Bis dahin wurde diese Personengruppe ja noch zur Erreichung des Endsiegs > gebraucht aber danach wären Sie als "Experte" sicherlich voll zum Zuge > gekommen. > > Schade, schade, dass Sie das nicht erlebt haben. > > In herzlicher Missachtung Ihrer Person. > (Möge die Strafanzeige gegen Sie von Erfolg gekrönt sein).
Das Bündnis für Beitragszahler und Rentner e.V. schrieb diesen Brief an den Rektor der Uni Freiburg:
Äußerungen eines Professors der Albert-Ludwig-Universität Freiburg.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schiewer,
der Auftritt des Gastredners Prof. Dr. Raffelhüschen, ein Professor der Albert-Ludwig-
Universität Freiburg, am 23.05.2011 auf der Vertreterversammlung der Volksbank Jever, ist der Grund für dieses Schreiben.
In diesem Redebeitrag verwendete Herr Prof. Raffelhüschen Begrifflichkeiten wie
„demografische Zombies“ und „Hundertjährige die einfach nicht sterben wollen.“ Bewusst oder unbewusst erinnert die Verwendung einer solchen Wortwahl an Ausgrenzung und
Stigmatisierung sozialer Gruppen aus längst überwunden geglaubten Zeiten!
Ganz offensichtlich wird hier mit dem Prädikat „Prof. Dr.“ und unter dem Deckmantel eines „wissenschaftlichen Anspruchs“ als Universitäts-Professors der Universität Freiburg, gesellschaftspolitisch polarisiert und einem Generationenkonflikt das Wort geredet.
Diese Aussagen von Herrn Prof. Raffelhüschen, wenn auch außerhalb des Universitätsauftrages gemacht, können nicht ohne Folgen bleiben für das Ansehen der Albert-Ludwig-Universität Freiburg.
Es ist auch vollkommen unverständlich, wie Herr Prof. Raffelhüschen zu der Aussage kommt, dass die Sozialkassen eine tickende Zeitbombe, mit einer unterdeckten Schuldenlast von mehr als vier Billionen Euro, sind. Durch einen Schattenhaushalt in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden dieser von 1957 bis heute ca. 700 Mrd. Euro (versicherungsfremde Leistungen) gesetzlich legitimiert entwendet welche nicht durch Steuerzuschüsse des Bundes gedeckt sind und somit durch Rentenbeiträge aufgebracht werden mussten. Es ist deshalb umso befremdlicher, dass sich ausgerechnet ein „Beamter“ in dieser Form zu den Sozialsystemen äußert, der seine Versorgung als Landesbeamter ohne nennenswerte Eigenbeteiligung und Rücklagen des Staates beziehen wird, d.h. aus öffentlichen Haushalten die faktisch bankrott sind. Diese Pensionen werden dann von Generationen aufgebracht werden müssen die noch nicht geboren sind. Die Äußerungen sind umso prekärer, da Herr Prof. Raffelhüschen als Finanzwissenschaftler fachlich einer Gruppe angehört, die sich in der Finanzkrise nicht rühmlich und verantwortungsbewusst in unserer Gesellschaft darstellte.
Offensichtlich sind die Datenquellen der „Raffelhüschen-Zeitbombe“ in den Sozialsystemen dem Statistischen Bundesamt zur Bevölkerungsvorausberechnung entnommen. Diese haben nur Modellrechnungscharakter und sind keine Prognosen. In solchen Modellrechnungen können unter Annahme unterschiedlicher Werte verschiedene Szenarien „durchgespielt“ werden. Wer hierbei nur Werte verwendet um ein bestimmtes Szenario zu erhalten, kann nicht dem Anspruch der Wissenschaft genügen, sondern leistet schlicht Lobbyarbeit.
Wäre auf einer solch unwissenschaftlichen Basis im Jahr 1900 die Altersstruktur der deutschen Gesellschaft für das Jahr 1950 vorhergesagt worden, wäre wahrscheinlich durch die Grundannahmen der Jahrhundertwende eine Bevölkerungszahl von über 200 Mio. Einwohner vorhergesagt worden. Niemand hätte die beiden Weltkriege und den sozioökonomisch bedingten Rückgang der Geburtenzahlen berücksichtigen können. Hätte man die Statistiker im Jahre 1950 nach der Gesamtpopulation im Jahre 2000 gefragt, hätten sie nichts vom Pillenknick und Zuwanderung gewusst, die die realen Zahlen maßgeblich beeinflusst haben. Kein Mensch und keine Studie kann eine seriöse Vorhersage machen, wie viele osteuropäische Arbeitnehmer in den nächsten Monaten und Jahren nach der Öffnung der Grenzen zuwandern oder auf den deutschen Arbeitsmarkt drängen werden. Nur Herr Prof. Raffelhüschen kennt heute die Gesamtpopulation in 40 oder gar in 60 Jahren.
Als Fazit bleibt nur eine Erklärung: Die Annahmen des Herrn Raffelhüschen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch spekulativ ist, werden von ihm als gegeben vorausgesetzt, um genau die Zahlen zu prognostizieren, die den Wünschen seiner Auftraggeber aus der Versicherungsbranche entsprechen, die wie Aasgeier darauf warten, dass ihnen mit der Pflegeversicherung nach der Rente ein weiteres milliardenschweres Geschäftsfeld eröffnet wird. Ein solches Vorgehen, bei dem der Interessensbezug mit Händen zu greifen ist, hat weder etwas mit „Unabhängigkeit“ noch mit „Wissenschaft“ zu tun. Es ist sehr fragwürdig, wenn solche Personen die Bundesregierung und Landesregierungen, in Fragen der sozialen Sicherungssysteme,
beraten und an Universitäten lehren.
Wir erwarten, dass sich die Verantwortlichen der Albert-Ludwig-Universität Freiburg von dem Vortrag des Herrn Raffelhüschen distanzieren und daraus Konsequenzen ziehen, um die Glaubwürdigkeit der akademischen Freiheit nicht zu beschädigen.
Zwischenzeitlich ist bei der Staatsanwaltschaft Aurich in dieser Sache Anzeige erstattet worden.
Als höherer Beamter ist Herr Prof. Raffelhüschen auch Repräsentant des Landes Baden-
Württemberg was mit seinen volksverhetzenden Aussagen nicht akzeptiert werden kann. Die vier aus dem Briefkopf hervorgehenden Kooperationspartner werden deshalb eine gemeinsame Beschwerde beim Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann als obersten Dienstherren von Prof. Raffelhüschen, einreichen.
Wir dürfen Ihnen ferner mitteilen, dass wir Herrn Prof. Raffelhüschen bereits am 18.09.2009 angeschrieben haben, nachdem er auf eine Anfrage eines arbeitslosen Maurers, ob er als Professor nach 48 Berufsjahren auch mit einer monatlichen Rente von € 1.000.- im Monat auskommen muss, geantwortet haben soll: „Mit Verlaub, sie sind ein Arschloch hoch drei.“
(KOPP exklusiv 36/09). Dazu hat sich Herr Raffelhüschen leider nie geäußert.
Wir geben dieses Schreiben unseren Mitgliedern und Kooperationspartnern zur Kenntnis sowie dem Staatsministerium Baden-Württemberg und der Badischen Zeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Strafanzeige gegen Professor Raffelhüschen gestellt!
Jörg Köhler vom Arbeitskreis SOLIDE RENTE hat bei der Staatsanwaltschaft Aurich Strafanzeige gegen Prof. Bernd Raffelhüschen wegen Beleidigung und Volksverhetzung gestellt.
Prof. Raffelhüschen, bekannt als der immer gern genannte „unabhängige Rentenexperte“, der in Wahrheit jedoch ein bezahlter Interessenvertreter der Versicherungsbranche ist (Ergo, Victoria, Deutsche Bank, Allianz u.a.), hatte auf einer Jubiläums Vertreter-Versammlung der Volksbank- Raiffeisenbank in Jever/Friesland wörtlich von „demografischen Zombies“ und „nicht sterbenwollenden Hundertjährigen“ gesprochen, die später einmal von der Schwiegertochter gepflegt werden wollen, ohne je selbst einen Sohn gezeugt und großgezogen zu haben.
Zynischer geht es nicht. Aber Herr Raffelhüschen ist bekannt dafür, vor allem bekannt dafür, dass er die gesetzliche Rente für Teufelszeug hält und am liebsten komplett durch eine private Rente ersetzt sehen möchte.
Der Zombie ist Raffelhüschen selbst, wenn er immer und immer wieder alt gegen jung ausspielt und somit einen Keil in die Gesellschaft treibt.
Der Arbeitskreis SOLIDE RENTE, der seinen Mittelpunkt in Ostfriesland hat, aber mit vielen Gruppen und Personen bundesweit vernetzt ist, setzt sich vehement für eine Stärkung der gesetzlichen Rente ein. Vor allem aber liegt ihm am Herzen, dass die so genannten versicherungsfremden Leistungen, die ca. 20 Prozent der Rentenausgaben ausmachen und sich seit 1957 bis Ende 2002 schonauf etwa 700 Milliarden EURO hochgeschaukelt hatten (der aktuelle Stand sprengt alle Vorstellungen), aus Steuergeldern finanziert werden. Nur so, die Argumentation des AK, ist ein wenig mehr Gerechtigkeit der Alterssicherung gewährleistet.
Aurich, 28. Mai 2011
Anfang April haben wir die jeweiligen ListenErsten der zur Sozialwahl anstehenden Kandidaten angeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die anstehenden Sozialwahlen möchten wir gern die persönlichen Ziele der Kandidaten und Listenvertreter kennen und für unsere Wahl abwägen. Unser Arbeitskreis beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Rentenproblematik und dem seit 1957 bestehenden Missbrauch der Rentenbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir möchten Ihnen unsere wesentlichen Erwartungen an die Kandidaten nennen und Ihre Absichten kennenlernen, den Veruntreuungen entgegen zu treten.
Ihre Stellungnahme werden wir in unserem Netzwerk auch mit anderen Rentnerinitiativen den Wählern bereit stellen. Fehlende Antworten bis zum 20. April 2011 von Kandidaten werden wir namentlich öffentlich aufführen.
Offenlegung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge in Höhe von rd. 700 Milliarden Euro und entsprechende Erhöhung der Renten. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus weitgehend versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Die jährlichen Bundeszuweisungen (nicht Zuschüsse) haben diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen und waren Triebfeder der unberechtigten Rentenkürzungen. Siehe Kommentare der ehemaligen Bundesrichter Papier und Neskovic.
Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und weitgehend versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
Beendigung der verdeckten Subventionierung der privaten Finanzwirtschaft in Form von Zuschüssen zu Riester/Rürup-Rentenverträgen aus den Rentenkassen. Neueste Studien und Untersuchungen der Stiftung Warentest, mehrerer Universitäten, der Friedrich Ebert Stiftung und selbst des unternehmernahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegen die Kapital- und Prämienfehlleitungen, insbesondere angesichts der Finanzkrisen.
4.Forderung der gesetzlichen Verankerung, dass allein beitragsbezogene Rentenleistungen aus den Rentenversicherungskassen zu leisten sind. Dazu eine gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Buchführung, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang dem DRV Parlament?? nachzuweisen ist.
Grundsätzlich wären wir Ihnen für eine laufende Unterrichtung Ihrer Wähler dankbar. Sagen Sie uns bitte:
1.Was haben Sie und Ihre Liste bisher dafür getan, dass die GRV nicht ruiniert sondern ausgebaut, gestärkt und erweitert wird?
2.Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Beitragsbemessungsgrenze gestrichen wird, um alle Einkommen heranzuziehen?
3.Warum werden von den Vertretern der DRV Entscheidungen des BFG, immer zum Nachteil der GRV-Beitragszahler/Rentner, hingenommen? Seit 30 Jahren wird bei Rentenurteilen des BVerfG die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als höherer Verfassungsrang über die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern (ewiges Sozialstaatsgebot Art. 20 und 79 GG) gestellt (vgl.:Urteil BVerfG 27.2.2007). Dagegen blieb das Vertragsrecht bei allen Entscheidungen des obersten Gerichts zu berufsständischen Versorgungssystemen unangetastet! Allein in den vergangenen sechs Jahren hat das BVerfG in mindestens vier Fällen dem Gesetzgeber bei Eingriffen in die Beamtenversorgung Einhalt geboten. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz? Wenn das Grundgesetz nicht zieht, bleibt dann für die Vertreter der Rentner und Versicherten nicht nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof? Warum tun Sie es nicht?
Im Anhang sehen Sie als weitere Belege unserer Aussagen die so genannte „Teufelstabelle“ sowie eine Grafik zum „Rentenklau“.
Bedenken Sie Ihre Verantwortung in einem Aufsichtsorgan, das die Grundrechte aller Rentner (rd. 21 Millionen) und Beitragszahler (mehr als 52 Millionen) zu schützen hat. (Zahlen entnommen aus dem Kurzbericht der DRV 2009)
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat",
heißt es in Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz. Und Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unterwirft auch das Sozialstaatsprinzip der sogenannten Ewigkeitsklausel.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Mühe
2) VDR – Jahresbericht 2000: Die deutsche Rentenversicherung
3) VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004 - Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004
4) Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2008, 2009, 2010, jeweils S.32/33
5) Bundestagsdrucksache 1659 vom 08.09.1955, S. 67
6) BfA – Die Angestelltenversicherung, Heft 1/1956: Drohende Enteignung der RM-Rücklagen statt ihrer Aufwertung
8) U. Rehfeld (VDR) und H. Luckert (VDR) in Deutsche Rentenversicherung, Heft 1- 2/1989, S. 42: Die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung
9) VDR – Professor Dr. Franz Ruland am 21.11.1994 in Würzburg: Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
10)Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags Nr. 03/03 – Der aktuelle Begriff: Versicherungsfremde Leistungen (24.01.2003)
11) SPD – Fraktion vom 28.02.1996: Versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung: Gerechter finanzieren – Arbeitskosten senken – Beschäftigung schaffen
Ebenso: Anlage zur sozialpolitischen Korrespondenz der SPD Nr. 14 vom 12.04.1996
12) Der Spiegel Nr. 46 vom 14.11.2005, S. 68: Mit der Axt im Walde.
13) Financial Times Deutschland vom 10.11.2005: Milliardenschwere Fremdleistungen belasten Sozialsysteme
14)Bundestagsdrucksache Nr. 16/65 vom 10.11.2005, S. 331
15) VDR – Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2010
16) BMF – Monatsbericht November 2010, S. 50
Versicherungsfremde Leistungen nach VDR/DRV von 1957 bis 2010
Renten- Bundesmittel für vers.fremde Transfer- ungedeckt
Jahr ausgaben vers.frd. Leistngn. Leistungen Leistngn. pro Jahr Summe
Mio. € Mio. € in % Mio. € in % Mio. € Mio. € Mio. €
Wolfgang Neskovic “Der Sozialstaat und die Wirtschaftskrise
Auszug eines Beitrags für das Institut „Solidarische Moderne“ (siehe unten)
Obwohl das Grundgesetz die Sozialstaatlichkeit als eine der zentralen und gleichrangigen Säulen
des deutschen Verfassungsstaates nennt, wurde das Sozialstaatsgebot – im Gegensatz zu den anderen Verfassungsprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Föderalismus – Unterstützungsleistungen für Arbeitslose und Berufsunfähige entwickelten sich günstig. Der Staat geizte nicht bei der
Förderung der Bildung der sozial Schwächeren. Der Kapitalismus musste zu seinem Überleben beweisen, dass auch er für sozialen Fortschritt sorgen konnte.
Im Herbst 1989 stürzten die Menschen in der DDR den sogen. realexistierenden Sozialismus und damit das Konkurrenzmodell zur Bundesrepublik.GUS etc. folgten. Die geschichtliche Ironie ist bitter: Mit diesem Votum endete der Systemwettstreit. Zitat FAZ vor kurzem: ."Manchem wird erst jetzt bewusst, wie sehr die Konkurrenz desKommunismus, solange sie bestand, auch den Kapitalismus gebändigt hat."
Ab der Mitte der 90ziger Jahre setzte so ein massiver Rückbau sozialer Leistungen ein.Soziale Rechte wurden systematisch ausgehöhlt. Die Wortführer des realen Monopoly, die Neoliberalen, haben den Menschen weismachen können, wir könnten uns den Sozialstaat nicht mehr leisten. Sie sind damit Verfassungsfeinde, bestenfalls Verfassungsignoranten. Die Staatsdoktrin der neo-liberalen Politik wurde die Brotkrumen-Theorie, die besagt: Man müsse die Tische der Reichen, Banken und Unternehmer füllen, bis sie sich biegen – dann fielen auch allemal genug Krümel in die Münder der Armen hinab. In einer weltweiten Finanzkrise noch mehr Brot auf die Tische, sonst fehlt es an Krümeln für die Arbeitnehmer. Nur von der gerechten Verteilung des gesell-schaftlichen Brotes handelt diese Theorie schon im Ansatz nicht.
Die soziale Utopie des Grundgesetzes war zu zaghaft formuliert, um gegen die weltpolitische Erschütterung in den frühen 90ziger Jahren und die Finanz- und Wirtschaftskrise dieser Tage
bestehen zu können. Verfassungstexte können eine gewaltige Macht haben als Grundsteine der Gesellschaft. Sie zwingen die Institutionen des Staates.
Jeder Einzelne muss ein klagbares Rechtauf ein menschenwürdiges Dasein erhalten.
Wir müssen durch Grundgesetztext dafür sorgen, dass das Kapital aus den Wettbüros abgezogen wird, wo es das allgemeine Wohl gefährdet. Ebenso eine staatliche Verantwortung zur Herstellung einer gerechten Sozialordnung und die Pflicht, für die dazu erforderlichen Einnahmen zu sorgen.. Das Kapital soll eingebracht werden zum Erhalt und Ausbau einer sozialen Wirtschaft, die den Menschen dient – nicht umgekehrt - ! nie besonders präzise gefasst.
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat",
heißt es in Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz.
Auch die einzelnen Bundesländer verpflichtet das Grundgesetz in Artikel 28 auf den Grundsatz des "sozialen Rechtstaats". Und in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unterwirft es auch das Sozialstaatsprinzip der sogenannten Ewigkeitsklausel. Weltweit einmalig. Die Vorschrift verbietet die Änderung bestimmter Kerngedanken des Grundgesetzes.
Am 17. August 1956 formulierten die Richter des Bundesverfassungsgerichts als Begründung für das Verbot der KPD eine großzügige Interpretation des schmalen sozialen Verfassungstextes. "Die freiheitliche Demokratie ist von der Auffassung durchdrungen, dasses gelingen könne, Freiheit und Gleichheit der Bürger trotz der nicht zu übersehenden Spannungen zwischen diesen beiden Werten allmählich zu immer größerer Wirksamkeit zu entfalten und bis zum überhaupt erreichbarenOptimum zu steigern.“
Vorstandsmitglied des Instituts Solidarische Moderne und parteiloser Bundestagsabgeordneter, ehemaliger Bundesrichter http://www.solidarische-moderne.de/de/article/39.der-sozialstaat-und-die-wirtschaftskrise.html
Die Auseinandersetzung bezüglich der Rente wird von unserer Seite letztlich als eine zukunftsorientierte Debatte geführt. Auch wenn - wie ganz aktuell - ein heftiger Briefwechsel mit den "Berlinern" geführt wird, so müssen die Adressaten bei der jungen Generation gesucht werden. Wir als "Alte" setzen uns mit aller Kraft für eine Stärkung der sozialen Sicherungssysteme ein mit all seinen Komponenten wie Mindestlohn, Abschaffung der Leiharbeit, gleiche Löhne bei gleicher Arbeit für Männer und Frauen. Die Gesundheitsdiskussion zeigt nur allzudeutlich, dass ein Mehrklassenrecht manifestiert werden soll und wird. Der geneigte Leser darf nun den Briefwechsel mit dem Bundestagsabgeordneten Jens Spahn(30 Jahre) von der CDU verfolgen, der sehr deutlich zeigt welche Ignoranz und Gleichgültigkeit aus einem jungen Abgeordneten spricht. Was aber will man erwarten von einem Menschen, der 1999 sein Abitur gemacht hat und schon im Jahre 2002 im Bundestag saß, dieser Mann rotierte also fast nahtlos von der einen Bank zur anderen. Mit Verlaub: wie will dieser Mann den Leuten draußen etwas vom Leben erzählen, wenn er selbst nur Gebäude von innen kennt.
Jens Spahn von der CDU gibt den Rentenexperten...
. . . in diversen Talkshows, offensichtlich von seiner Partei dazu auserkoren, um angeblich für die jüngere Generation zu sprechen, um für diese Generationsgerechtigkeit einzufordern.
Auch er transportiert wo immer es möglich ist, das Schreckgspenst von dramatischen demografischen Veränderungen in die Öffentlichkeit, welches unsere Gesellschaft und unser Sozialsystem kollabieren lassen wird. Die Alten leben immer länger und länger, werden immer mehr und mehr . . . . . Die sinnigen, raffelhüschigen und miegeligen Glaskugelgaukler, die bis in das Jahr 2060 voraus sehen können, haben den Mann offensichtlich gut im Griff, besonders die Versicherungs- und Finanzdienstleister.
Herr Spahn (Jahrgang 1980), ist laut offizieller Angaben des Bundestages seit 2002 im Bundestag. Er ist gelernter Bankkaufmann und hat Politologie studiert. Und ist, wie es aussieht, mit einigen Versicherungsunternehmen verbandelt- und wird von uns allen recht ordentlich für seinen Lebensunterhalt alimentiert (mit absurd hohen Pensionsansprüchen). Wovon viele gut ausgebildete junge Leute nur träumen können, die ihr Berufsleben zwangsweise mangels Alternative, in unbezahlten Praktika, 400-Euro-Jobs, Leih- und Zeitarbeit oder sonst wie miesen befristeten Arbeitsverhältnissen beginnen.
Am 24.8.2010 in der ARD-Talkshow "Menschen bei Maischberger"
machte ihn Rudolf Dreßler, SPD, auf die gigantische Summe von fast 700 Milliarden Euro aufmerksam, die seit 1957 aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgeplündert wurden und werden, womit allgemeingesellschaftliche Aufgaben bezahlt wurden und werden, die nie vollständig zurückgezahlt wurden. Diese mangelhafte Teilrückzahlung wird "Bundeszuschuss genannt, also kein Zuschuss!!. Herr Spahn reagierte sowas von gar nicht. Deshalb an dieser Stelle zwei Antworten an Herrn Spahn, weil seine Antwort an Herrn Bromberger aus Braunschweig, eher einer Veralberung gleich kommt und besonders wegen des Bundeszuschusses (der gar keiner ist) schlicht gelogen wird:
Sehr geehrter Herr Spahn,
per Mail bekam ich ein Schreiben zugespielt, in welchem Sie einem Bürger dieses Landes zum Thema Rente mit 67 antworteten.
Ich kann nicht umhin, einige der von Ihnen angeführten Bemerkungen, die Sie am Schluss des Schreibens als Ihren Standpunkt darlegten, zu kritisieren. Verzeihen Sie, wenn ich dabei nicht chronologisch vorgehe. Zunächst, ich durfte Sie vor einiger Zeit in einem der Politik-Talks "bewundern", zu dem auch der INSM-Botschafter Raffelhüschen eingeladen war, der sich gerne als Rentenexperte bezeichnet, aber aus meiner Sicht eher als Versicherungsagent und Rentenzerstörer angekündigt werden sollte. In Erinnerung habe ich, dass Sie und Herr Raffelhüschen sich prächtig ergänzten, als es um die Begriffe "Demographie" und "Generationengerechtigkeit" ging.
Nun wird, nicht zu Unrecht, behauptet, Mathematik seine eine globale Größe in jedem Winkel der Erde gleich, unabhängig von Sprache und Hautfarbe. Das glaubte ich bisher auch, aber offenbar ist mir entgangen, dass es eine alternative Mathematik gibt, die politische Mathematik, die erheblich von der normalen Mathematik unterscheidet. Das möchte ich erläutern, denn es könnte ja sein, dass Sie nicht verstehen, was ich meine.
Als Beispiel sei die Demographie genannt. Auch wenn es heißt, mit der Mathematik sei alles darstellbar, bezieht sich das auf das, was ist, aber nicht auf zukünftige Ereignisse. Das aber scheinen Politiker und Versicherungsmathematiker teilweise anders zu sehen und die Demographie als statistisches Modell ist dafür ein probates Beispiel. Da wird die durchschnittliche Lebenserwartung als ständig steigender Parameter angewendet, um uns zu sagen, dass wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten konstant älter werden, während gleichzeitig die Geburtenrate gesunken und sich derzeit auf einem zu geringen Stand (etwa 1.4 Geburten pro Frau) bewege. Die verminderte Geburtenrate, zu viele Alte und deren immer länger andauerndes Leben seien dafür verantwortlich ist, dass die Beiträge der GRV (gesetzliche Rentenversicherung) ins Unermessliche steigen würden, wenn wir jetzt nicht die Renten "runter fahren", also durch indirekte Kürzungen und Nullrunden zur Armutsfalle werden lassen.
Dazu verwenden die Statistiker die als Sterbetafeln bekannten Statistiken, in welchen die Geburten je 100.000 Einwohner, die Sterberate pro Jahr und die weitere voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung für die in jedem Jahr und jedem Alter Überlebenden aufgelistet werden. Allerdings betonen die Macher dieser Sterbetafeln ausdrücklich, dass es sich bei den Sterbetafeln um trendbezogene Modelle handelt, da definitive Aussagen nur gemacht werden können, wenn ein Geburtenjahrgang vollständig ausgestorben ist. Im Klartext sind es also lediglich Hochrechnungen, man könnte auch sagen, mathematische Wahrsagerei, die als Grundlage für die Kassandrarufe der Demographie herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass speziell aus den Demographie-Modellen erkennbar wird, dass die Steigerung der Lebenserwartung vor allem dem Umstand zu verdanken ist, dass die Säuglingssterblichkeit drastisch abgenommen hat, dass auch die Sterblichkeit durch Arbeits- und Verkehrsunfälle drastisch gesunken ist, mit der Folge, dass heute wesentlich mehr Menschen bis zur Erreichung des Renteneinstiegsalters arbeiten könnten, wenn man sie denn nur ließe. Denn während die Apologeten der Demographie klagen, dass durch zu wenig Nachwuchs die Rentenbeiträge in den Himmel wachsen, zeigt die Realität, dass politische Aktivitäten die Ursache für die angeführten Probleme der Rentenversicherung sind. Und eine weitere Besonderheit hat offenbar im politischen Bewusstsein noch keine Einkehr gefunden. Ich habe in der folgenden Tabelle aus den Sterbetafeln von 1871-2004 ein paar Jahre mit unterschiedlichen Altersstufen (Männer) herausgesucht (Trend V2). Weil die Sterbetafeln nur bis 2004 gingen, habe ich die aktuellen Sterbetafeln für den Wert von 2006/2008 (Excel-File) herangezogen und dort scheint sich eine eklatante Kehrtwende anzubahnen. Wurde in der Sterbetafel für den Jahrgang 2000 noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von 84.39 Jahren prognostiziert, sank diese 2008 auf 77,17%.
Jahr
1. Lj.
21. Lj.
61. Lj.
66. Lj.
76. Lj
83. Lj
1871
74.175
59.106
38.579
33.346
16.423
8.111
1930
90.667
83.870
68.142
61.690
44.423
28.465
1950
93.823
91.651
79.870
75.123
59.292
41.803
1975
97.784
96.795
88.574
84.835
71.816
55.427
2000
99.507
99.095
93.361
90.568
80.534
66.438
2008
99.587
99.136
88.084
82.329
62.633
39.784
Die Tabelle zeigt auf, wie viele Menschen von 100.000 im jeweiligen Jahr das in der ersten Zeile definierte Jahr lebend erreichten. Die Daten aus 2008 deuten darauf hin, dass Lohndumping, ALG II, Rentenkürzungen, nicht mehr ausreichende medizinische Versorgung für die vorgenannten Gruppen Früchte tragen. Man stirbt wieder politisch korrekt oder ist zumindest auf dem Weg dorthin. Aber, Herr Spahn, was machen Sie dann mit der demographischen Keule? Motten Sie sie ein?
Die mit der Agenda 2010 von rot/grün eingeführten und von den Folge-Regierungen weiter betriebenen Arbeitsmarktmaßnahmen mit den Hartz-Gesetzen (ALG II, Minijobs, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitsgelegenheiten ohne Entgeltmaßnahme (Ein Euro Jobs) und Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltmaßnahme (befristete Jobs)) haben in den vergangenen 5 Jahren zu einer beispiellosen Vernichtung von regulären Arbeitsplätzen geführt (und tun es noch) und dabei ein Lohndumping begünstigt, das selbst in Europa einsame Spitze ist. Gleichgültig, welche Parteien die Regierung bilden, ob nun SPD mit den Grünen, die Schwarzen (CDU und CSU) mit den Roten (SPD) oder mit den Gelben (FDP), alle springen, wenn die Lobbyverbände der Arbeitgeber Forderungen stellen. Das ist am Beispiel der so genannten Lohnnebenkosten leicht darstellbar. Es gibt sie nicht, die Lohnnebenkosten, denn sie sind nichts anderes, als vorenthaltene Lohnkosten, die in der industriellen Kalkulation als Lohnstückkosten, also Lohnkosten je gefertigtem Produktionsteil, einfließen und bei denen Deutschland im unteren Drittel der Europäischen Länder rangiert (OECD-Studie). In den meisten Industriebetrieben liegen die Lohnstückkosten (Löhne nebst Lohnnebenkosten) oft weiter unter einem Anteil von 10% der Stückkosten. Die Kreditkosten als Anteil der Lohnstückkosten liegen in der Regel erheblich über den Lohnstückkosten. Aber darüber spricht man nicht, zumindest nicht als Politiker und schon gar nicht als Politiker, der aus dem Bankgewerbe kommt. Wie sollte man dann die Milliarden an Unterstützung für die Banken begründen, wenn die sich verzockt haben?
Dass Politiker auch eisern schweigen können, was politische Ziele betrifft, zeigt sich an den in Brüssel bereits beschlossenen Verträgen zu GATS (WTO), die, wären sie der Allgemeinheit bekannt, ein anderes Verständnis in der Bevölkerung zur Politik der Bundesrepublik hervorrufen würden, weil dann die Privatisierungsbestrebungen (Post, Telekom, Bahn), die PPP-Anforderungen, vor allem im schulischen Bereich und im Verkehrswesen als das verstanden würden, was sie sind: der Ausverkauf von mit Steuergeldern finanzierten Systemen an die Privatwirtschaft, die dringend Anlagemöglichkeiten für ihr exponentiell gewachsenes Kapital sucht.
Ich blende hier einmal alle grob strukturierten Anforderungen der WTO mit GATS ein:
Sie umfassen alle vom Staat betriebenen Aufgaben, ausgenommen die "hoheitlichen Anforderungen des Militärs". Punkt 2, Kommunikationsdienstleistungen ist bereits durch Privatisierung der Post und der Telekom weitgehend erfüllt, an Punkt 5 und Punkt 8 wird derzeit von Frau von der Leyen und Herrn Rösler fleißig gearbeitet und beide können sich dabei auf die Verschwiegenheit der politischen Kollegen aller Parteien verlassen. Gerade Punkt 8 ist es, um den es sich dreht, wenn man Krankenhäuser privatisiert, die private Krankenversicherung mit Subventionen unterstützt und dabei bestrebt ist, die gesetzliche Krankenkasse immer weiter zu diskreditieren und sowohl politisch als auch in der Darstellung der Medien als unattraktives Fass ohne Boden darzustellen. Was bei der Post und der Telekom geklappt hat, müsste doch auch im medizinischen und sozialen Bereich funktionieren, oder?
Ebenfalls zu Punkt 8 zählt die Privatisierung des Rentenwesens. Auch hier ist man schon ein gutes Stück weiter gekommen, eben durch Verwendung mathematischer Modellrechnungen wie der Demographie, unter Ausblendung der Realität eines immer weiter schrumpfenden Arbeitsmarktes, finanziell und personell. Wir haben in Deutschland rund 10 Millionen Menschen, die arbeiten möchten, aber nicht können. Rund 3,5 bis 4 Millionen gelten als "graue Reserve", die in der Arbeitsmarktpolitik nicht in Erscheinung treten, weil sie keinen Anspruch an den Staat stellen können, weil der Partner oder die Partnerin genug verdient, um jeden Anspruch seitens der Behörde abschmettern zu können. Hinzu kommen die in den Arbeitsmarktstatistiken ausgeblendeten Arbeitslosen, die zwar ALG II beziehen, aber nicht als arbeitslos gelten, weil sie entweder im Niedriglohnsektor arbeiten, oder durch andere statistische Tricks ausgeblendet werden (z. B. Ausbildungsmaßnahmen, wie unsinnig sie auch immer sein mögen oder Maßnahmen wie 50-plus oder die Behandlung nach § 428 SGB XII etc.).
Gerne wird in den Medien und von den Politikern und Vertretern der Unternehmensverbände angeführt, dass es bei den Arbeitslosen an "qualifizierten Kräften" mangele. Dabei bleibt stets unerwähnt, dass, wer 4 Jahre nicht in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, als unqualifiziert bei den Arbeitsmarktbehörden eingestuft wird. Als Beispiel seien hier die "gesuchten IT-Kräfte" angeführt. Sie sind real inzwischen zuhauf bei den Arbeitslosen vertreten, weil sie vor allem durch Outsourcing ihren Job verloren haben. Allerdings haben sie ihren Beruf auch nicht gelernt. Wie sollten sie auch, ist dieser Job doch erst seit Mitte der 90er Jahre überhaupt ein Lehrberuf. Aber die heutigen Arbeitslosen aus dieser Branche haben seit Mitte der 60er Jahre die IT-Branche erst zu dem gemacht, was sie heute ist, zwar ungelernt, aber mit immensem Engagement und großer Kompetenz, egal ob im operativen, analytischen oder systemischen Bereich. Sie stellen, soweit sie noch heute in ihrem Job arbeiten können, auch die Ausbilder für den inzwischen etablierten Ausbildungsberuf.
Wenn man von Unqualifizierten spricht, sollte man zuvorderst in den Arbeitsmarktbehörden suchen, dort, wo man ehemalige Telekom-Mitarbeiter, Friedhofsgärtner u. a. als "Fallmanager" einsetzt, also Leute, die von der Materie keine Ahnung haben. Daraus kann man ihnen nicht einmal einen Vorwurf machen, denn sie wurden dafür, wenn überhaupt nur in viel zu kurzen Crashkursen ausgebildet, was bei der äußerst komplexen Gesetzesgrundlage nicht einmal die Mindestanforderungen an diesen Job erfüllen kann. Hinzu kommt, dass sie, die meist ihr ganzes Leben bisher im öffentlichen Dienst tätig waren, keine Ahnung von den echten Anforderungen in der freien Wirtschaft haben. Mit anderen Worten, die meisten dieser Kräfte sind unfähig, die Anforderungen ihrer Tätigkeit zu erfüllen. Daraus resultieren auch die vielen völlig am Bedarf der Wirtschaft und am echten Erwerbsprofil unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Transferleistungsempfänger vorbeigehenden Vermittlungsversuche.
Wir hätten somit einen potentiellen Reservepool von rund 10 Millionen Beitragszahlern, die jede Lücke, die in den nächsten 30 Jahren durch eine Diskrepanz zwischen Geburten und Altersstruktur entstehen könnte, auffangen würden.
Wenn Sie in Ihrem Schreiben anführen, dass sie "2029 noch 18 Jahre Berufstätigkeit vor sich hätten" und dabei die "Generationengerechtigkeit" ins Feld führen, treibt mir das die Tränen in die Augen, allerdings vor Lachen. Betrachte ich mir Ihre Vita, haben Sie 2001 den Beruf des Bankkaufmanns ergriffen, sind aber bereits seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Daraus schließe ich, dass Sie keine praktische Berufserfahrung haben, denn die "aufopferungsvolle" Tätigkeit als MdB hat sicherlich nicht zugelassen, dass Sie nebenher noch weiter in der Bank tätig waren, außer vielleicht als MdB für die Bank?? Nein, lese ich Ihre veröffentlichungspflichtigen Tätigkeiten, herrscht da eher das private Versicherungsgewerbe vor. Bisher 8 Jahre als MdB haben ihnen daraus einen Anspruch auf eine Rente von 1.553,60 € eingebracht, ein Rentenanspruch, den nicht viele GRV-Versicherte in ihrem ganzen Leben erreichen, nicht einmal dann, wenn sie nie arbeitslos wurden. Doch das scheint Ihr ansonsten so ausgeprägtes "Generationengewissen" nicht weiter zu stören. Auch nicht, dass Ihnen jedes weiter Jahr im Bundestag einen zusätzlichen Rentenanspruch von 191,70 € sichert, was ihren Anspruch noch in dieser Legislaturperiode auf 2.128,70 € (bis 2014) anwachsen lässt. Nun könnten Sie ja einwenden, dass davon schließlich noch die Steuern in Abzug zu bringen wären, aber bis Sie in Rente gehen, müssen das zu 100% auch die Rentner, die aber im Gegensatz zu Ihnen dafür Beiträge entrichtet hat. Einen weiteren Unterschied sehe ich darin, dass beim Rentner der jeweilige Jahresverdienst ausschlaggebend für die Berechnung der Entgeltpunkte ist, während sich ihre künftige MdB-Rente ausschließlich nach der Höhe der zum Zeitpunkt des Renteneintritts gültigen Entgeltregelung richtet. Was Sie natürlich anführen können, ist, dass auch das Renteneintrittsalter der Abgeordneten auf 67 Jahre angehoben wird. Aber trifft das auch auf die Abschläge zu, wenn sie "aus gesundheitlichen Gründen" vorzeitig Ihre Rente beantragen? Nein, denn dann gelten beamtenrechtliche Regeln, die eine Hochrechnung auf ein Dienstverhältnis bis Renteneintrittsalter 60 Jahre vorsehen.
Wenn Sie beteuern, dass die armen Generationen der Zukunft das ja alles zahlen müssen, lassen Sie wesentliche Punkte außeracht. Auch wenn man die junge Generation in die private Rentenversicherung treibt, ändert sich nichts daran, es wird nur erheblich teurer. Es sind immer die arbeitenden Generationen, die für die Alten aufkommen müssen. Aber nicht nur für die Alten, sondern auch für die Jungen, die nachwachsen. Das heißt, dass die derzeitige Rentnergeneration und ein Teil der noch arbeitenden Menschen auch für die ersten 21 Jahre Ihres Lebens zu einem nicht unerheblichen Teil aufgekommen sind, neben den Abgaben für die Rentenversicherung. Denn auch die Zeit bis zum Eintritt in das Berufsleben wird durch Steueraufwendungen zu einem großen Teil von der arbeitenden Bevölkerung finanziert. Schulen, Universitäten, teilweise die Kindergärten, Spielplätze, Kindergeld und vieles mehr, das ist das andere Ende der Demographie (Mackenroth Theorem) und dafür werden keine Beiträge entrichtet. Jede heute durchgesetzte direkte und indirekte Kürzung der Renten betrifft nicht nur die Bestandsrentner, die ihr ganzes Arbeitsleben lang klaglos für beide Gruppierungen gezahlt haben, sondern auch die künftigen Generationen, denn die heute beschlossene Minderung bleibt bestehen für zukünftige Generationen, solange dieses Rentensystem Gültigkeit besitzt. Das aber wird den jungen Generationen verschwiegen, die zumeist keine allzu große Ahnung von der Funktionsweise unseres Rentensystems haben. So ist der jungen Generation nicht klar, dass bereits in der Vergangenheit, als die GRV noch vor der Einführung des Umlageverfahrens ein kapitalgedecktes Verfahren war, bei Problemen das Umlageverfahren zusätzlich eingeführt wurde, denn ein kapitalgedecktes Verfahren ist in extremer Weise vom Kapitalmarkt abhängig (siehe Finanzkrise oder die Pleiten kapitalgedeckter Rentensysteme in den USA). Die klaren Vorteile des Umlageverfahrens (zumindest beim herrschenden Finanzsystem) werden der jungen Generation bewusst verschwiegen. Im Kapitaldeckungsverfahren fallen erheblich höhere Verwaltungskosten an, ganz zu schweigen von den Ansprüchen der Aktionäre, die Dividende sehen wollen. Die Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren verschwinden im undurchdringlichen Dschungel der Kapitalmärkte und nur gelegentlich dringt einmal durch, für welche Zwecke dieses Kapital genutzt wird (siehe Presseberichte über die Investitionen von Rentenfonds in die Rüstungsindustrie). Die Beteuerung der Versicherungskonzerne, künftig darauf zu achten, dass diese Investitionen unterbleiben, ist lächerlich, denn die Rentenfonds sind alle an den internationalen Börsen etabliert und dort zählt nur Rendite, egal, aus welch widerlicher Quelle sie auch kommen mag.
Anders das Umlagesystem. Abgesehen davon, dass es extrem flexibel ist. verschwinden die Beiträge nicht im Nirwana, sondern fließen direkt zurück in den Wirtschaftskreislauf. Damit werden unmittelbar Steuern (Umsatzsteuern und indirekte Steuern) generiert und der Konsum der Rentner erhält Arbeitsplätze, vor allem im Einzelhandel. Es sind monatlich ca. 20 Milliarden, die somit wieder direkt in den Binnenmarkt fließen, über die Steuern quasi den so genannten Bundeszuschuss sofort wieder in den Finanzsäckel fließen lassen (obwohl dieser Zuschuss kein Zuschuss, sondern ein Ausgleich für die Fremdverwendung von GRV-Beiträgen ist, auch wenn das die Justiz und Politik immer anders deuten möchte) und dem von der Politik vernachlässigten Binnenmarkt Impulse verleihen.
Was Sie bei Ihrer Antwort bzgl. der Erreichung des Ziels (Rente mit 67) völlig außen vor lassen, sind die Auswirkungen der seit Jahren betrieben Politik. Die Renten werden nicht ständig steigen, weil die Arbeitsmarktpolitik forciert, dass die zukünftigen Rentner mehrheitlich wegen einer häufig unterbrochenen Erwerbsbiographie und teilweise durch Löhne, die diese Bezeichnung nicht im Mindesten verdienen, einen ständig sinkenden Rentenanspruch haben werden. Was Sie ebenfalls verschweigen, ist der Umstand, dass 2029 nicht nur der Zeitpunkt der Erreichung der Rente mit 67 und bis auf ein Jahr auch die Erreichung der Vollversteuerung der Rente ist, sondern gleichzeitig der Scheitelpunkt, der Demographie, weil sich das Ungleichgewicht zwischen den geburtenstarken und geburtenschwachen Jahrgängen wieder nivelliert. Die Alten der Jahrgänge aus den 50er und 60er Jahren sterben weg und die nachrückenden Jahrgänge ins Rentenalter bestehen aus den geburtenschwachen Jahrgängen ab denen der 70er Jahre. Hinzu kommt, dass die Politik der letzten 8 Jahre maßgeblich dazu beitragen wird, dass das mit dem älter werden ein Ende findet (wie es der Tabelleneintrag für 2008 bereits aufweist). Die Arbeitsmarktpolitik treibt immer mehr Menschen in die Armut und erhöht den negativen Stress, die Gesundheitspolitik schneidet den gleichen Personenkreis zunehmend von einer adäquaten medizinischen Versorgung ab und die arbeitende Bevölkerung wird wieder pflichtgemäß kurz nach Eintritt in die Rente, oft auch schon früher, wegsterben. Dann endlich kann die Politik wieder die Rentenbeiträge für Dinge verwenden, die mit Rente nichts zu tun haben.
Aber das ist nicht alles. In Deutschland gibt es Superreiche, Reiche, gut Situierte und dann noch welche, die gut bis schlecht über die Runden kommen und inzwischen eine wachsende Zahl von Armen, zu denen ich auch die Langzeitarbeitslosen und die Mehrheit der künftigen Rentner zähle. In welchen Gruppen schätzen Sie, sind GRV-Versicherte zu finden? Richtig, die Gruppen, die nach "und dann" angeführt werden. Nun haben aber selbst für die Politik tätige Institutionen inzwischen festgestellt, dass Menschen, die körperlich schwer arbeiten müssen und Menschen, die wegen finanzieller Unterversorgung sich weder gesund ernähren noch die Segnungen der Medizin ausschürfen können, teils eine erheblich geringere Lebenserwartung haben, als Menschen ohne finanzielle Probleme und in Jobs (wenn überhaupt), die mit wenig körperlicher Anstrengung und wenig Stress verbunden sind. Es gibt in D. nur ca. 25 Millionen Exemplare der gesetzlich Rentenversicherten, also ca. 30% der Bevölkerung. Demgegenüber stehen 20 Millionen Rentner, so die öffentlichen Verlautbarungen. Hier liegt eine typische Verdummungstaktik vor, denn nicht jeder Rentner und vor allem jeder Pensionär ist ein Exemplar der gesetzlichen Rentenversicherung. Ärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater Lotsen u. a. sind in ständischen Rentenversicherungen zusammengeschlossen, deren Systeme von der Politik zwar gefördert, aber nie gefordert werden. Tatsächlich betrug die Zahl der Rentner der GRV lt. Alterssicherungsbericht 2008 des BMAS:
Alte Länder
Neue Länder
Männer
Frauen
Männer
Frauen
5.730.366
7.798.487
1.313.613
1.948.040
Das ergibt nach meiner Rechnung 13.528.853 Rentner der GRV-Versicherten der alten Länder und 3.261.653 Rentner aus den neuen Ländern. Dass ich an dieser Stelle anführe, dass die Versicherten aus den neuen Ländern eigentlich eine aus reinen Steuermitteln finanzierte Rente hätten bekommen müssen, ergibt sich zwangsläufig, denn die Deutsche Einheit war sicherlich nicht nur eine Angelegenheit der GRV-Versicherten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 3.261.653 Renten aus dem Umlageverfahren finanziert werden müssen, die dort nicht hingehörten. Nun können Sie einwenden, dass ja zwischen dem Tag der Deutschen Einheit und dem oben genannten Bericht 18 Jahre vergangen sind und zumindest ein Teil dieser Rentner damit auch Beiträge gezahlt habe. Das ist bedingt richtig, wird aber durch die von Kohl ins Land gerufenen Russlanddeutschen, deren Rentenansprüche ebenfalls aus dem Umlageverfahren finanziert werden müssen, ganz sicher kompensiert. Aber solche Trivialitäten sind für "politische Mathematiker" sicher unwesentlich. Sollten Sie an dieser Stelle den "Bundeszuschuss" anführen (ein Euphemismus, der hier fehl am Platze ist, weil es kein Zuschuss, sondern eine Teilerstattung unrechtmäßiger Leistungsforderungen ist), ist auch das unangebracht, weil dieser so genannte Zuschuss die Folge eines Urteils des BVerfG ist, mit welchem die beitragslosen Anwartschaften von Frauen bei und nach der Geburt von Kindern (Kindererziehungszeiten) ausgeglichen werden sollen. Ansonsten zeigt sich an den Urteilen der höchsten Richter stets, dass für den Zugriff der Politik auf das Rentensystem dem "Gesetzgeber" ein großer Gestaltungsraum (Urteil BVerfG, 27.2.2007) zugebilligt wird und die meisten Verfassungsbeschwerden nicht einmal angenommen werden. Anders bei den Beamten. Dort wurden in mindestens 4 Fällen Eingriffe durch den Gesetzgeber von den Verfassungsrichtern als verfassungswidrig angesehen und mussten revidiert werden. Folgt man den Verfassungsrichtern, die die GRV als "von vorneherein als Solidarsystem und nicht als Versicherungssystem konzipiertes System beschreiben, muss gesagt werden, dass sich diesem Solidarsystem 1957 Politiker, Beamte, ständische Systeme und das Kapital verweigert haben. Erfolgreich, wie immer wieder festgestellt werden kann.
Für mich immer wieder frappierend ist der Umstand, dass die Klagen über die GRV immer aus Mündern kommen, die selbst entweder über große Vermögen verfügen (z. B. Henkel, Berger oder zu Guttenberg), oder als Professoren (größtenteils verbeamtet), Ex-Politiker wie Clement, Späth, Fischer, Schröder etc., vor allem von dem Ex-Bundespräsidenten und Ex-Verfassungsrichter Roman Herzog und natürlich aus der Presse mit milliardenschweren Verlegern wie Bertelsmann, Springer, Burda, Holtzbrinck etc. kommen, also alles Leute, die so viel Geld haben und/oder zu erwarten haben (im Alter), dass man ihnen jegliches Urteilsvermögen über normale Renten absprechen muss, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten von ihnen eine sehr hohe Alterssicherung ohne Erbringung von Eigenleistungen haben oder zu erwarten haben. Sie, Herr Spahn, zähle ich natürlich auch zu diesem Kreis, wenn auch (noch) im kleinen Ausmaß.
Doch zurück zur Demographie und der zugrundeliegende Statistik. Wer die Lebenserwartung der abhängig Beschäftigten demographisch (also in mathematischen Modellen) erfassen will, darf nicht die als Datenbasis die gesamte Gesellschaft erfassen, sondern nur den Teil der Gesellschaft, mit dem solche Modelle wie die Demographie der Rentner befasst sind. Aber eine statistische Aufarbeitung ausschließlich der GRV-Versicherten wird politisch nicht gewünscht, weil damit die politischen Fehler deutlich erkennbar würden. Und man kann die unterschiedlichen Rentensysteme nicht mischen, auch nicht bei den Bundeszuschüssen, wo Sie, Herr Spahn, ganz offensichtlich den Zuschuss für die knappschaftliche Versicherung in Ihre Zahlen einbezogen haben, obwohl die Rentenversicherung Knappschaft/Bahn/See eine andere und eigenständiger Rentenversicherung ist, die lediglich von der Rentenversicherung Bund mit betreut wird.
Wenn Sie von nicht bezahlbaren Beitragslasten reden, dabei die Erfordernis der zusätzlichen privaten Riesterrente anführen, ist das ein Widerspruch in sich, denn die Beiträge für eine Riesterrente fallen nicht nur zusätzlich zu den GRV-Beiträgen an und müssen nicht nur von den Versicherten alleine, also ohne paritätische Beteiligung der Arbeitgeber aufgebracht werden, sie sind auch für einen großen Teil der Versicherten trotz staatlicher Förderung, (für die man den Bestandsrentnern mit der so genannten Riestertreppe eine Kürzung der Rente "verordnet" hat) nicht bezahlbar. Und ob diese Beiträge in die Riesterrenten nicht letztendlich den gleichen Effekt haben, als hätte man das Geld in den Schredder geworfen, wird die Zukunft zeigen, denn ich glaube nicht, dass die Finanzkrise schon vorbei ist.
Bei der von Ihnen eigestandenen Belastung der GRV mit Fremdlasten sind Sie recht sparsam bei der Aufzählung dieser Lasten. Ich stimme Ihnen allerdings zu, wenn Sie sagen, es bestünde keine "direkter Zusammenhang zwischen den Fremdlasten und den Bundeszuschüssen. Die Bundeszuschüsse werden immer nur in der Höhe bezahlt, die für die Rentenzahlbeträge erforderlich sind und nicht in der Höhe, die für die Zahlung der Lasten tatsächlich entstehen. Die Uni Gießen hat die Fremdlasten einmal namentlich aufgeführt:
Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen aufgrund eines Urteils des BVerfG erbracht werden)
Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
Renten für Aussiedler
Ausgleich von NS-Unrecht
Ausgleich von SED-Unrecht.
Diese Aufzählung macht deutlich GRV-Versicherte alles zahlen müssen, damit die anderen mit diesen Kosten nur ja nicht behelligt werden. Wenn Sie schreiben: "Sie sehen, es entsteht kein Defizit in der Rentenkasse", verstehe ich nicht, wo Sie eine Rentenkasse sehen. Es gibt nur eine Mindestreserve, zumeist unterhalb eines monatlichen Zahlbetrages. Ansonsten fließen die Beiträge durch das Umlageverfahren unmittelbar zurück in den Wirtschaftskreislauf mit klar erkennbarem Nutzen für die Gesellschaft. Dass die Politik diesen Nutzen minimieren will (vermutlich zugunsten von GATS und damit der privaten Versicherungswirtschaft) werte ich als Zeichen, dass Ihre Partei und Ihr Koalitionspartner, aber auch SPD und Grüne, die dafür den "Acker gepflügt haben (Agenda 2010)", diesen Staat systematisch zerstören und Sie werte ich als mediales Sprachrohr, das diese Zerstörung vertuschen soll.
Wenn Sie (doch nicht nur Sie, sondern alle aus Ihrem Verein) von Generationengerechtigkeit reden, scheint mir das eine ziemlich einseitige Angelegenheit zu sein. Bei der Verlängerung der Laufzeiten der AKWs und dem damit zwangsweise anfallenden Atommüll, bei der "Zwangshaft" junger Arbeitsloser bei den Eltern, bis sie 25 Jahre alt sind und bei etlichen anderen Gelegenheiten scheint Ihnen die junge Generation ziemlich schnurz zu sein, obwohl mit eine kleine Erhöhung des Beitragssatzes für die GRV in jedem Fall eine weitaus bessere Variante zu sein scheint, als die Gefahren, die von den Atomkraftwerken ausgeht und die für viele weitere Generationen von dem strahlenden Müll ausgehen werden. Und würde die Politik nicht so unglaublich viel Geld verschwenden, z. B. um den Anlegern in marode Banken ihr Kapital zu retten, dass sie dort trotz Kenntnis des Risikos angelegt haben, Würden Politiker nicht versuchen, sich mit baulichen Großprojekten selbst ein Denkmal zu setzen (Stuttgart 21, um nur eines zu nennen) und würden die Politiker die leistungsfreien Erlöse aus Kapital nur genau so hoch versteuern, wie die Löhne und, und, und …, dann müssten die Rentenbeiträge nicht einmal erhöht, sondern könnten im Gegenteil sogar gesenkt werden und Rentner könnten statt Nullrunden wieder am Wachstum des BIP beteiligt werden. Und würden die Großbetrüger der Steuerhinterziehungen wie z. B. der Milliardär Reinhold Würth oder seinerzeit Zumwinkel zu langem Knast verurteilt, würde Steuerhinterziehung nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen und so mancher würde künftig darauf verzichten, abgesehen von dem Geld, das in den Finanzsäckel fließen würde.
In Talkshows wird oft von einer "Neiddebatte" geredet, wenn man bspw. Pensionen und Renten zu vergleichen wagt. Dazu ein kleines Erlebnis von mir. Vor ca. 10 Jahren haben mir zwei junge Männer 400,- DM, die ich gerade an einem Geldautomaten geholt hatte, aus der Geldbörse gestohlen. Ich muss gestehen, dass die Burschen sehr geschickte Hände hatten und obwohl ich den Diebstahl bereits nach nicht einmal 30 Sekunden bemerkte, waren die Burschen weg. Nun mein Frage. Was glauben Sie, war ich nun neidisch, dass diese Kerle nun mehr Geld in der Tasche hatten als ich, oder war ich wohl stinkwütend, dass man mich beklaut, belogen und betrogen hatte?
Mit freundlichen Grüßen
Gert Flegelkamp
18.10. 2010
Sehr geehrter Herr Spahn,
zu Ihrer Antwort an Herrn Bromberger, vom 13. Oktober 2010, auf seinen Brief vom 15. September 2010, bitte ich Sie, sich noch einmal mit den Tatsachen vertraut zu machen. Das Thema ist weder schwierig noch kompliziert. Wenn Sie die Debatte sachlich führen wollen, heißt das ja wohl, dass wir Rentner aus Ihrer Sicht unsachlich argumentieren und nicht in der Lage sind uns mit ausreichend Fachwissen auszustatten?
Die Ansprüche der Rentner rechnen sich leider nicht aufgrund von Einzahlungen, sonst hätten wir mindestens genau so hohe Renten wie vergleichbare Mitglieder von berufsständischen Versorgungssystemen. Offensichtlich wissen Sie nicht, dass wir mit unseren Beiträgen nur Entgeltpunkte erwerben, deren Gegenwert politischer Willkür unterliegt. Uns vorzuhalten, dass wir wohl in der Vergangenheit zu wenig eingezahlt haben, zeigt zumindest, dass Sie die Tatsachen absichtlich ignorieren.
Genau so die Aussage, dass künftige Generationen eine angemessene und verlässliche Altersversorgung haben sollen. Das ist die absolute Rentenlüge der Union (u. A.) gegenüber den Beitragszahlern. Denn jeder Eingriff ins Rentenrecht trifft ja nur noch die Beitragszahler und jeder Eingriff in die Renten trifft nicht nur die Rentner, er entwertet in gleichem Maße die Ansprüche der Beitragszahler, also im Besonderen die der jüngeren Generation! Der Generation, der sie vorgeben, sie im Besonderen zu vertreten. Denn sie wird es sein, denen das einzig sichere Rentensystem durch politische Maßnahmen, wie Sie sie vertreten, zugunsten der privaten Versicherungs- und Finanzdienstleister enteignet wird. Die Zahlen rund um die versicherungsfremden Leistungen und den sogenannten Bundeszuschuss (der gar kein Zuschuss ist, sondern nur eine Teilrückzahlung der aus der GRV zuvor entwendeten Beiträge zur Entlastung des Bundeshaushaltes) sind u.a. von Herrn Otto Teufel von der Aktion Demokratische Gemeinschaft aus München, in mühsamer Kleinarbeit zusammengestellt nach allen verfügbaren Quellen, die auch Ihnen, Herr Spahn, zugänglich sind, wenn Sie denn wollten. Und die besagen etwas anderes. Warum scheut sich denn die Union seit 50 Jahren davor, die versicherungsfremden Leistungen exakt auszuweisen? Doch nur, weil man sich so leichter aus den Sozialkassen bedienen kann. Natürlich wollen Sie, Herr Spahn, den Zusammenhang zwischen Bundeszahlungen und versicherungsfremden Leistungen nicht sehen, denn sonst kämen ja unliebsame Wahrheiten ans Licht. Die Bürger lassen sich so doch viel leichter für dumm verkaufen. Tatsache ist, dass die Bundesregierung noch 2005 bestätigt hat, dass die nicht durch Bundeszuschuss gedeckten versicherungsfremden Leistungen in RV, KV PV und AloV pro Jahr 65 Mrd. Euro ausmachen, was sagen Sie, Herr Spahn, dazu?
Die Finanzierbarkeit der Renten ist ein Verteilungsproblem, kein Finanzierungsproblem. Die Wirtschaft in Deutschland wächst Jahr für Jahr, die Menschen insgesamt werden eher weniger, das heißt bei gerechter Verteilung gibt es keine Schwierigkeiten. So waren z.B. die demografischen Veränderungen zwischen 1900 und 1990 wesentlich dramatischer als das was sich zur Zeit abspielt. Trotzdem gab es keine Finanzierungsprobleme für die Renten. Aber solange für die Union wichtiger ist, dass die Milliardäre eine zweistellige Verzinsung ihres Vermögens bekommen oder die Ackermänner eine hohe zweistellige Rendite, als dass Arbeitnehmer und Rentner angemessene Leistungen erhalten, gibt es offensichtlich für Sie, Herr Spahn, Sachzwänge, wenn Sie Ihren von uns mitalimentierten hoch dotierten Job behalten wollen.
Warum haben denn Sie und Ihresgleichen für sich selbst und für die Beamten, Richter und Selbständigen andere wesentlich bessere Regelungen für die Altersversorgung geschaffen, statt wie in allen anderen Ländern Europas üblich, alle erwerbstätigen Bürger in einer gesetzlichen RV zu versichern?
Herr Spahn, Sie sollten sich einmal Gedanken darüber machen, womit Sie das verdient haben, dass Sie mit 30 schon einen Versorgungsanspruch haben, den ein arbeitender Bürger in seinem ganzen Leben nicht erreichen kann? Dieses Zwei-Klassenrecht bringt uns doch auf die Barrikaden. Wie können Sie da ernsthaft von solidarischer Versicherung reden? Im Übrigen ist die Union mit ihrer Gesundheitspolitik ja gerade dabei, dafür zu sorgen, dass die kleinen Leute nicht mehr so alt werden. Dass die Lebenserwartung bis 2030 um drei Jahre ansteigt, mag zwar für Politiker und Beamte so sein, für den Rest der Bevölkerung mit Sicherheit nicht.
Wir erwarten, dass Sie Ihren Standpunkt wechseln, und wir Sie nicht mit doppelten und dreifachen Fakten überschütten müssen, bevor Sie die Sachlage begreifen.
Ihr Standpunkt ist uns völlig klar. Die Mietmäuler der Versicherungs- und Finanzdienstleister mit Professorentitel werden nicht müde bei jeder nur denkbaren Möglichkeit, in allen Talkshows, genau diesen Standpunkt den Bürgern unterzujubeln. Auch Sie haben im Oktober 2008 einen Brief von Bürgern erhalten, indem alle Fakten und Quellenangaben zu den aus der gesetzlichen Rentenversicherung entwendeten Milliarden nachgewiesen sind und mit den sich daraus zu fordernden Konsequenzen:
Allerdings sind die Antworten meist erschreckend an der Sache vorbei und zeigen, wie sich Abgeordnete über gut informierte, politisch engagierte Bürger erheben, für dumm verkaufen und sie belügen. Wie sollen wir da ernsthaft Respekt und Achtung vor den von uns bezahlten und teilweise gewählten Volksvertretern haben und ihnen noch irgendetwas glauben? Es ist reine (absichtliche) Irreführung, wenn das BMF in seinem offiziellen Bundeshaushalt vom Mai 2010, auf Seite 48, die Summe von 80,8 Mrd. als Leistungen an die Rentenversicherung ausweist. Wie seit 1957 die gesetzliche Rentenversicherung zur Entlastung des Staatshaushaltes geplündert wurde und wird, ist ein Verbrechen, so groß, dass es offensichtlich schon gar keiner mehr sieht und politisch Verantwortliche nicht sehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen Antje Poelmann
Anlagen: Teufeltabelle, Liste der versicherungsfremden Leistungen: http://www.adg-ev.de/Dokumente/Infos/vfL10Januar.pdf grafische Darstellung: http://www.duckhome.de/tb/archives/8454-Rente-Der-Bundeszuschuss,-der-gar-keiner-ist-.-.-..html und hier etwas zur demografischen Entwicklung: http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/071128_mackenroth.pdf und die wahren Gründe der Rentenlüge: http://karlweiss.twoday.net/stories/6494669/
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. September 2010 verbunden mit der Bitte um Verständnis, dass ich Ihnen erst heute antworten kann.
Ich bin mir bewusst, dass das Thema Altersversorgung ein sehr schwieriges und in weiten Teilen emotionales Thema ist. Nichtsdestotrotz möchte ich aufgrund der vor uns liegenden Herausforderung des demographischen Wandels diese notwendige Debatte sachlich führen.
Dabei möchte ich vorweg betonen: Es ist nicht mein Bestreben, Ihnen etwas wegzunehmen. Die Versorgung im Alter muss verlässlich und ausreichend sein. Dadurch anerkennt die Gesellschaft auch die persö ;nliche Lebensleistung jedes Einzelnen. Die Ansprüche berechnen sich aufgrund von Einzahlungen, die in der Vergangenheit geleistet wurden. Insofern sind die Gründe für eine heute geringe Rentenhöhe in der Vergangenheit zu suchen. Die Diskussion, die wir jetzt führen, ist in die Zukunft gerichtet. Die Erhöhung des Rentenalters trifft meine Generation voll - 2029 werde ich 49 Jahre alt sein und dann noch mindestens 18 Jahre Erwerbstätigkeit vor mir haben. Mein Bestreben ist es daher, dass künftige Generationen eine angemessene und verlässliche Alterssicherung haben.
Sie sprechen zudem den Bundeszuschuss an. Mit diesem Bundeszuschuss, der im Jahr 2009 rund 79,2 Milliarden Euro betrug, übernimmt der Staat eine Entlastungs- und Ausgleichsfunktion sowie eine allgemeine Sicherungsfunktion für die Rentenversicherung. Dies ist notwendig, da der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Rentenversicherung e ine Reihe gesellschaftlicher Aufgaben übertragen wurde, die dementsprechend von der Allgemeinheit zu tragen sind. Darüber hinaus gewährleistet der Bund damit auch die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen.
Es besteht aber kein direkter Zusammenhang zwischen dem Bundeszuschuss und dieser nicht durch Beiträge gedeckter Leistungen. Nach einer Definition des Verbandes der Rentenversicherung (VDR) gehören dazu unter anderem Leistungen des Familienlastenausgleichs, die Anrechnung beitragsfreier Ersatzzeiten, die Bewältigung der Deutschen Einheit in der Rentenversicherung und die Anrechnung von Zeiten einer schulischen Ausbildung.
Gemäß dieser Definition betrugen die Ausgaben hierfür im Jahr 2003 etwa 57 Mrd. EUR. Der dem gegenüberzustellende Bundeszuschuss betrug im selben Jahr etwa 57,8 Mrd. EUR, so dass die Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen in etwa die Höhe der Bundeszuschüsse aufweisen. Sie sehen, es entsteht kein Defizit in der Rentenkasse. Die CDU/CSU-Fraktion will die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der dritte Lebensabschnitt der Menschen immer länger wird. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70% angestiegen, von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Bis zu m Jahr 2030 wird die Lebenserwartung um weitere knapp 3 Jahre ansteigen. Daran wird deutlich: Ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag langfristig die Grenze von 22% deutlich überschreiten. Das können wir den Beitragszahlern nicht zumuten. Ihr Vorschlag für alle ein einheitliches Alterssicherungssystem zu schaffen, löst leider nicht dieses Problem.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt verständlich darlegen und so zur Versachlichung der Debatte beitragen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn Büro Jens Spahn MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/2 27 - 7 93 09
Fax : 030/2 27 - 7 68 14
E-Mail: jens.spahn@bundestag.de www.jens-spahn.de
Der Brief von Herrn Bromberger, mit freundlicher Genehmigung hier veröffentlicht:
15.09.2010
Sehr geehrter Herr Spahn,
im jetzigen Alter von 66 Jahren zähle ich bereits seit 2004 zwangsweise zu dem Kreis der Rentner. Zuvor hatte ich zwei Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen. Um nicht auf Hartz IV angewiesen zu sein, war ich gezwungen mit Abzug von 0,3 % pro Monat (insgesamt sind das bei mir 12,0 %) in den Rentenstand zu treten. Dieser Abzug haftet mir so lange an, bis ich bei Petrus an die Tür klopfe und genau diesen Sachverhalt betrachte ich als einen eklatanten Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, auch wenn die derzeitige Gesetzeslage das zulässt.
Die Rentenerhöhungen sind in dieser Zeit sehr dürftig ausgefallen (in 2010 eine Nullrunde, was einer Kürzung entspricht) und liegen allein in dem genannten Zeitraum weit unter der Inflationsrate. Da täuscht auch nicht drüber hinweg, dass künftig keine Rentenkürzungen vorgenommen werden dürfen, was ja auch schon wieder von einigen Politikern im Zickzackkurs strittig gemacht wird. Die Namen und Parteien sollte man sich gut einprägen.
Uns RentnerInnen hält man ständig die staatlichen Zuschüsse in die Rentenkasse vor. Bewusst verschweigt man jedoch, dass allein im Jahr 2008 ein Betrag von ca. 73 Milliarden Euro staatsseits dieser Kasse entnommen wurde. Beträge, die von Arbeitnehmern für ihre Altersvorsorge erwirtschaftet wurden. Der so genannte Zuschuss beträgt jedoch lediglich ca. 56,4 Milliarden Euro. Demnach ergibt sich für das Jahr 2008 ein Defizit von ca. 16,6 Milliarden Euro. Seit 1957 hat sich die immense Summe von ca. 700 Milliarden Euro angehäuft. Exakt lässt sich das sicherlich nicht beziffern, da der Bevölkerung eine korrekte und nachvollziehbare Buchführung bewusst vorenthalten wird. Das sind Gelder, die ausschließlich der Rentenversicherung zustehen!
Warum zahlen nicht alle Gruppen vom Abgeordneten (auch Beamte) bis zum Zoodirektor in die Rentenkassen ein? Dann könnte jedermann einen Anspruch auf Leistungen aus dieser Kasse ableiten. Das vielfach zitierte Rentenproblem wäre kein Thema mehr, die Renten würden um etwa 20 % über dem derzeitigen Niveau liegen, was sich letztendlich volkswirtschaftlich positiv auswirken würde.
Warum fasst man das Thema nicht konkret an? Wir RentnerInnen sind es leid von unserer Kanzlerin mit unsachlichen Äußerungen beleidigt zu werden wie "wir haben über unsere Verhältnisse gelebt". Wer ist damit eigentlich gemeint??? Ein Rentner mit einer Durchschnittsrente von ca. 900 Euro kann nur seinen Dispokredit bei der Bank ausschöpfen und nicht über seine Verhältnisse leben.
Die Regierung hat über UNSERE Verhältnisse gelebt. Gelder werden verschwendet für einen unsinnigen Krieg, marode Banken werden mehrfach gestützt (Hypo Real Estate), die Diäten (Abgeordnete in Niedersachsen) werden in Zeiten angeblich leerer Kassen um ca. 500 Euro monatlich (!) angehoben. Die Rentenkassen müssen wieder für ihren eigentlichen Sinn und Zweck aufgefüllt werden.
Das hat alles nichts mehr mit einer seriösen Politik zu tun. Die immer schneller fortschreitende Altersarmut muss endlich gestoppt werden. Dazu gehört auch die Rücknahme der Rente mit 67, deutliche Anhebung der Hartz IV-Sätze und Kindergeldbezüge für diese Gruppe, bessere Berechnung der Erziehungszeiten für Frauen. Die Aufzählung ist leicht um zahlreiche Punkte zu ergänzen. Es darf auch nicht sein, dass künftig weiterhin in gewohnter Weise Gelder aus der Rentenkasse entwendet werden. Wir 20 Millionen RentnerInnen werden uns sehr wohl bei den kommenden Wahlen an solche Missstände erinnern und lassen uns keinesfalls mehr von Versprechungen blenden lassen.. Wir wollen Tatsachen sehen und zwar zum Wohle des Volkes.
Wir werden die kommenden Generationen gezielt über diese Verhältnisse informieren, wie man uns RentnerInnen nach einem erfüllten Arbeitsleben versucht zu behandeln. Wir lassen uns auch keinen Konflikt „Alt gegen Jung" einreden. Einen Generationsvertrag gibt es nicht, keine Generation kann einen Vertrag abschließen. Sehr geehrter Herr Spahn, mich würde Ihre offene Meinung zu den genannten Themen sehr interessieren. Sofern Sie sich für die RentnerInnen künftig massiv und erfolgreich einsetzen können Sie sicher sein, eine große Anzahl des Wählerpotentials auf Ihrer Seite zu haben. Ihre Antwort werden wir in einem größeren Kreis politisch sehr interessierter Bürger aller Altersgruppen ausführlich diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen Walter Bromberger, Braunschweig
In dem nachfolgenden Offenen Brief an die Sozialministerin Ursula von der Leyen wird der Finger offen in die Wunde gelegt, an welchen Enden es in diesem Land brennt und wie mit Lügen und Unwahrheiten Politik gemacht wird. Wir danken Gert Flegelskamp für die deutlichen Worte und wir danken dafür, diesen Brief auch auf dieser Seite veröffentlichen zu dürfen. Wer mehr von ihm lesen möchte klickt einfach hier.
Rente mit 65? 67? 70?
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
vor 100 Jahren gab es noch den Rossmarkt, also einen Markt, auf dem Pferde gehandelt wurden. Unter den Händlern gab es einige, die mit betrügerischen Machenschaften Alter und Gesundheitszustand der Pferde zu übertünchen versuchten und dabei eine Menge Tricks anwendeten, sogar bis hin zu Tricks, die heute auch von Frauen angewendet werden, um ihr tatsächliches Alter zu kaschieren. Diese Händler wurden als "Rosstäuscher" bezeichnet.
Pferdehandel in der vor 100 Jahren üblichen Form findet hier und heute nicht mehr statt, ausgenommen in kleinen Chargen in bestimmten ländlichen Gebieten. Rosstäuscherei im übertragenen Sinne hat hingegen zugenommen und eine Spitzenposition nehmen aus meiner Sicht dabei Regierung und Parteien ein.
Derzeit ist in den Medien eine Diskussion um die Rente mit 67 entbrannt. Die SPD rückt scheinbar von der Position ab, die sie als Partner der CDU in der vorherigen Regierungskoalition noch vehement eingenommen hat. Auch dieses Verhalten wird von vielen Menschen in diesem Land mit dem Begriff der Rosstäuscherei belegt, weil die Menschen erkennen, dass Parteien in der Opposition das Blaue vom Himmel fordern und versprechen, nach einer erfolgreichen Wahl jedoch nichts davon einhalten, wenn sie Regierungs"verantwortung" übernehmen. Der Rosstäuscher der großen Koalition in Bezug auf die Rente mit 67 war aus meiner Sicht Franz Müntefering, der versprach, mit Maßnahmen ältere Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen und dafür auch Programme auflegte, wie z. B. das potemkinsche Dorf "50 Plus". Er vergaß dabei zu erwähnen, dass Projekte in diesem Programm vornehmlich nicht nur zeitlich befristet abliefen, sondern zusätzlich mehrheitlich mit älteren in Arbeitsgelegenheiten (ein Euro Jobs) gepressten Arbeitslosen durchgeführt wurden, mit dem vagen Versprechen, dass daraus "vielleicht" ein dauerhafter Arbeitsplatz entstehen könnte, was sich im Nachhinein aber als sehr seltene Variante herausstellte. Mit "50 Plus" konnte man aber hervorragend die Auflagen für Arbeitsgelegenheiten, "zusätzlich und gemeinnützig", umgehen und damit reguläre und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht nur verhindern, sondern sogar abbauen. In der Arbeitslosenstatistik wurden die Teilnehmer an diesen Programmen zumindest für die Dauer der Teilnahme wie alle Ein Euro Jobber nicht mehr aufgeführt. Dieses Gebaren der Regierung und der Arbeitsbehörden, denke ich, kann man getrost als Rosstäuscherei bezeichnen.
Nun ist erneut ein Streit um den Beginn des Vorhabens entbrannt, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anzuheben. SPD und Grüne betonen, dieses Vorhaben nach hinten verschieben zu wollen, wohl vor allem in der Erwartung, dass sich die derzeitige Regierung mit ihrer Politik keine Legislaturperiode lang halten wird. Sie, Frau von der Leyen, betonen hingegen, an der "Rente mit 67" führe kein Weg vorbei und führen dabei Erfolgsmeldungen an, welche die Behörden angeblich bei älteren Arbeitslosen zu verzeichnen hätten, die aber jeglicher Grundlage entbehren. Doch selbst, wenn sie stimmen würden, sie als Erfolg zu bezeichnen, ist reiner Hohn. Sie behaupten, inzwischen seien 40% der älteren Arbeitslosen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, eine Aussage, der nicht nur die SPD widerspricht. Doch selbst wenn es stimmen würde, heißt das, dass 60%, also das 1,5-fache der angeblich Beschäftigten keine Arbeit haben und wohl auch keine mehr bekommen werden. In Ihren Aussagen haben Sie sicherlich großzügig die 75.386 Arbeitslosen übersehen (Quelle: Arbeitsmarktbericht der BA Juli 2010), die nach § 53a SGB II Abs. 2 als nicht arbeitslos gelten, obwohl sie arbeitslos sind. Wörtlich heißt es dort:
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
Sicherlich haben Sie auch die Arbeitslosen über 60 übersehen, die nach § 16 Abs.2 SGB III in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsgelegenheiten, ABM-Maßnahmen etc.) befinden und deshalb als nicht arbeitslos gelten. Hinzurechnen muss man noch die Personen, die von den Arbeitsbehörden in prekäre Beschäftigungen vermittelt wurden, eine Vermittlung, gegen die sie sich nicht wehren können, wollen sie nicht sanktioniert werden. Hinzu kommen weiterhin Personen, die von den Arbeitgebern entsorgt wurden, aber keinen Anspruch auf ALG II haben weil sie im Leben Ersparnisse und Versicherungen für ihr Alter angelegt haben, die sie nun erst bis zum niedrigen Selbstbehalt aufzehren müssen, bevor sie Anspruch auf ALG II erheben dürfen. Deshalb dürfte aus meiner Sicht die reale Beschäftigungsrate der 60- bis 64-Jährigen lediglich die Hälfte der von Ihnen angegebenen Größenordnung haben, also ca. 20%. Würden Sie dann ihre euphorisch klingende Aussage nicht selbst als Rosstäuscherei bezeichnen, vorausgesetzt, dass Sie sich selbst gegenüber die Wahrheit eingestehen?
Ein von Ihnen angeführtes Argument ist die Aussage der Arbeitgeberverbände über den "Fachkräftemangel". Diese Aussage von Ihnen soll unterstellen, dass sich die Arbeitgeber diese angeblich fehlenden Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt holen wollen und dabei auch auf das Kontingent der über 60-Jährigen arbeitslosen Fachkräfte zurückgreifen wollen. Doch sie wissen genau, dass ein solcher Rückgriff nicht erfolgen wird, denn die Arbeitgeberverbände wollen mit ihren Forderungen eine Green-Card-Lösung erreichen, nicht, um evtl. bestehenden Fachkräftemangel zu beheben (das hätten sie längst gekonnt), sondern um billigere Ausländer anzuwerben und dafür weitere deutsche Fachkräfte zu entlassen. Diese Jammerei der Arbeitgeberverbände (Beispiel Arbeitgeberpräsident Hundt) ist schließlich schon einige Jahre alt und sie hätten längst auf die durchaus gut ausgebildeten Fachkräfte jeglichen Couleurs bei den Arbeitslosen zugreifen können, denn empirische Studien haben längst widerlegt, dass die Mehrheit der Langzeitarbeitslosen "unqualifiziert" ist. Vom Facharbeiter bis zum Akademiker finden sie vor allem bei den über 40-Jährigen alles, was das Herz eines ehrlichen Arbeitgebers begehren kann. Und die Einarbeitung einer deutschen Fachkraft auf ein Spezialgebiet wäre leichter zu bewerkstelligen, als die einer billigen Kraft aus Indien oder wo immer man diese Kräfte anwerben will. Aber Sprachbarrieren oder fehlende Integration, die bei den in Deutschland lebenden Türken (als ein Beispiel) stets angeführt werden, scheinen die Arbeitgeber bei der Anwerbung von Ausländern aus anderen Teilen der Welt plötzlich nicht mehr zu schrecken.
Das alles ist Ihnen und Ihren Mitarbeitern in Ihrem Ministerium ganz sicher bekannt, aber darüber redet man nicht, ebenso wenig wie über das staatlich geförderte Lohndumping oder die Vergleichszahlen im europäischen Ausland, die ein Renteneinstiegsalter zwischen 62 und 64 Jahren nachweisen (OECD-Studien). Dass parallel zur Diskussion die INSM mit Forderungen eines Renteneinstiegalters von 70 Jahren aufwartet (von den Medien wird der Begriff "INSM" gerne unterschlagen und das IW als "arbeitgebernahes Wirtschaftsinstitut" bezeichnet und INSM-Botschafter Michael Hüther als Wirtschaftsexperte ausgewiesen), zeigt einmal mehr, auf welchem Niveau sich die "Elite" in Deutschland bewegt. Verwunderlich finde ich dabei, dass die Presse und die TV-Medien bei der erkannten "Arbeitgebernähe" der INSM nicht einfordert, den Anforderungen entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Eigentlich wäre es doch so einfach, ganz ohne Festlegung auf ein generell höheres Renteneinstiegsalter legt man gesetzlich fest, dass jeder, der will, auch über das Alter von 65 Jahren hinaus arbeiten kann, aber nicht muss.
Nehmen wir ein weiteres Ihrer Argumente, die "Vergreisung der Gesellschaft" und die zu niedrigen Geburtenzahlen. Eigentlich belegen die statistischen Zahlen, dass die Arbeitsfähigkeit der Menschen in den letzten 60 Jahren drastisch gestiegen ist. 1950 zeigt die Sterbetafel (Männer), dass von 100.000 Lebendgeborenen nur 75.666 das Alter von 65 Jahren erreicht hatten, im Jahr 2000 waren es immerhin bereits 90.890, die überhaupt das derzeitig noch gültige Renteneinstiegsalter erreichten. Man kann es auch anders sagen. Gegenüber 1950 gab es 2000 über 15.000 Männer zusätzlich im Arbeitsprozess oder eben arbeitslos, weil die Wirtschaft diesem Mehr an Arbeitskräften keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten konnte oder wollte. 1950 errechnete das Stat. Bundesamt für die, die noch lebten, eine weitere Lebenserwartung von 18,63 Jahren. Daraus wurden 2000 sogar 22,84 Jahre, die natürlich als Drohkulisse auch in die Welt hinaus posaunt wurden. Doch was verbirgt sich wirklich dahinter? Zunächst einmal sind solche Daten nur ein Trend, eine Hochrechnung von mehreren mathematischen Modellen, denn niemand weiß wirklich, wie alt ein Neugeborener, Jahrgang 2000, wirklich wird. Es sind nur Hochrechnungen auf der Basis von Annahmen und nur gültig für den Durchschnitt der gesamten Gesellschaft. Doch gerade in den letzten Wochen tauchten Studien auf, die die durchschnittliche Lebenserwartung auch von Parametern abhängig machten, die das stat. Bundesamt nicht einbezogen hat, Besitz bzw. Reichtum, berufliche Sicherheit und hohes Einkommen, Art der Tätigkeit und Art der damit verbundenen Belastung, Ernährungsgewohnheiten und Gesundheitsbewusstsein. Dass es zwischen diesen Parametern auch ursächliche Zusammenhänge gibt, werden Sie sicherlich auch wissen. So sind bei Geringverdienern die Ernährungsgewohnheiten vor allem von den Billigangeboten bei ALDI, Lidl, Penny usw. abhängig und Eiweiß- und Proteinhaltige Lebensmittel wie Austern, Hummer, Langusten oder Beluga-Kaviar. stehen seltener auf dem Speiseplan dieser Leute. Dabei zähle ich Leute mit einem Einkommen von 3.000 € oder gar 4.000 € brutto, gemessen an Ihrem Einkommen auch zu den Geringverdienern. Ich schätze mal Ihr Familieneinkommen, Frau von der Leyen, auf über 50.000 € monatlich, habe dabei natürlich das Einkommen Ihres Mannes und Einkommen aus Vermögensanlagen als Schätzung einbezogen und liege damit vermutlich noch weit unter dem tatsächlich erreichten Einkommen. Das wiederum lässt vermuten, dass Ihre Lebenserwartung die statistische Lebenserwartung deutlich übersteigen wird, was natürlich bedeutet, dass äquivalent ein anderer oder eine andere früher sterben muss, um die Statistik nicht durcheinander zu bringen.
Hier liegt der eigentlich Knackpunkt der Demographie. Von den ca. 40 Millionen Beschäftigten haben nur ca. 27,5 Millionen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Davon gelten 4,9 Millionen als "geringfügig Beschäftigte", weitere 2,2 Millionen als im "Nebenjob geringfügig Beschäftigte", also geringfügig entlohnte Beschäftigte insgesamt 7.173.922. (Quelle: Arbeitsmarktdaten BA Juli 2010).
Nun ist Ihre Argumentation ja der Alterungsprozess der Gesellschaft, aber warum toben Sie sich dann ausschließlich an den Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung aus? Es gibt doch so viele andere Rentensysteme (gelegentlich auch als Pensionen bezeichnet), z. B. Politiker, der gesamte Beamtenapparat, ständische Rentensysteme (Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte usw.). Aber ich denke, das Geheimnis ist schnell gelüftet. Obwohl die GRV-Beitragszahler ihre spätere Rente selbst finanzieren, also nicht aus Steuergeldern wie bei Beamten und Politikern finanziert werden, ist es das einzige Rentensystem, auf das die Politik ungehinderten Zugriff hat und vom BVerfG regelrecht dazu ermuntert wird, sich selbst zu bedienen, wenn Verfassungsrichter urteilen, die Politik habe bei der GRV einen "großen Gestaltungsspielraum". Bei den ständischen Rentenversicherungen versuchen sie gar nicht erst den Zugriff, weil sie garantiert zurückgepfiffen würden und bei den Beamtenpensionen klopft Ihnen das BVerfG regelmäßig auf die Finger, denn bei der "Alimentierung der Staatsdiener" sind die Verfassungsrichter ausgesprochen pingelig. Nun ja, an die eigene Form der Altersvorsorge geht man als Politiker auch nur ungern ran und wenn, dann auch eine Weise, mit der eine Einschränkung der Altersbezüge vorgetäuscht werden kann, ohne es wirklich zu sein. So wurde bei der letzten Änderung zwar der prozentuale Betrag der Altersanwartschaft geringfügig reduziert, dafür aber die zuvor gültige Mindestlaufzeit als MDB auf null gesetzt.
Fakt ist, dass Sie der Generation 60+ keine adäquaten Erwerbsmöglichkeiten bieten können, weder heute, noch morgen, denn dazu wäre ein grundlegender politischer Paradigmenwechsel erforderlich und der ist nicht in Sicht, schon gar nicht in dieser Koalition. Fakt ist aber auch, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der GRV-Versicherten geringer ist, als die der zuvor genannten Personenkreise in den anderen Rentensystemen und auch geringer als in der gesamten Gesellschaft. Das haben übrigens auch die genannten Studien so dargestellt. Folglich ist die Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung eines GRV-Rentenbeziehers aus der gesamtgesellschaftlichen Lebenserwartung auch eine Form der Rosstäuscherei. Um ein der Realität entsprechendes Bild der Lebenserwartung der GRV-Versicherten zu erhalten, dürften für ein demographisches Szenario auch nur die Daten der GRV-Versicherten herangezogen werden. Das wäre leicht zu bewerkstelligen, denn die echten Sterbe-Daten könnte die Rentenversicherung Bund mit Leichtigkeit zur Verfügung stellen. Auch die Aussage, dass sich dieser Trend; "Die Menschen werden immer älter" fortsetzt, ist bei den GRV-Versicherten mehr als unwahrscheinlich, deren Löhne immer stärker gedrückt werden, die immer größere Teile ihrer Erwerbsbiographie als Arbeitslose verbringen müssen und deren Zugang zum Gesundheitssystem durch die ständigen Reduzierungen bei gleichzeitiger Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der immer stärker auf private Krankenversicherung hin orientierten Politik (siehe GATS) für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr finanzierbar. Die GRV-Versicherten sind also noch wesentlich mehr Stress und finanziellen Einschränkungen ausgesetzt, als noch die Generation zuvor, die zumindest eine vollständige Erwerbsbiographie vorzuweisen hatte. Und sie partizipieren auch nicht wirklich an den Fortschritten der Medizin. Nimmt man dazu die hohe Arbeitslosigkeit, dann ist das Argument des fehlenden Nachwuchses auch nur Rosstäuscherei, auch angesichts einer weiteren Studie der ILO, nach der gerade junge Menschen immer mehr von Arbeitslosigkeit bedroht werden.
Seit es das Umlagensystem gibt, hat sich die Politik daraus bedient. Es gibt Rechnungen der ADG (Aktion demokratische Gemeinschaft e. V.), nach denen die Politik durch die Finanzierung gesellschaftlicher Anliegen, die aber ausschließlich der GRV aufgebürdet wurden (so genannte Fremdlasten), insgesamt über 600 Milliarden Beiträge der GRV anderweitig verwendet hat. Da die Politik eigentlich nur Treuhänder der GRV ist, frage ich Sie, Frau von der Leyen, wie Sie diese politische Treuhänderfunktion bezeichnen würden? Ich zumindest würde das als Untreue bewerten, wurde aber gerade vom BVerfG belehrt, dass Untreue sehr differenziert gesehen werden muss. Bei kleinen Arbeitnehmern reicht schon ein Getränkebon, ein halbes Brötchen oder ein paar Maultaschen als Beweis der Untreue, bei anderen sind sogar Milliardenbeträge ein unzureichendes Indiz.
Ein politisch gerne angewendeter Euphemismus ist die "Generationengerechtigkeit", für mich eine besonders "griffige" Rosstäuscherei, weil jede heute erfolgte Reduzierung der Rentenansprüche sich in die Zukunft auswirkt, also die junge Generation, soweit sie in die GRV-Versicherung eintreten muss, später wesentlich verstärkt trifft. Dabei scheint die Idee der Generationengerechtigkeit auf anderen politischen Feldern, z. B. auf dem Gebiet der Kernkraft und der Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken, keine Rolle zu spielen, obwohl der anfallende Atommüll sicherlich eine wesentlich gefährlichere Hypothek für die nächsten Generationen sein werden, nicht nur wegen der Strahlung, sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Als permanent unterschlagenes Detail der Rente mit 67 ist der Umstand zu werten, dass 2029, also der Zeitpunkt, zu dem die Rente mit 67 voll greifen soll, auch in etwa der Scheitelpunkt erreicht ist, an dem sich der Alterungsprozess umkehrt, weil dann die geburtenschwachen Jahrgänge ins Rentenalter kommen und sich die Alterspyramide wieder nivelliert. Auch der Umstand, dass die durchschnittliche Rente sehr bald geringer werden wird, weil schon jetzt die Nachrücker ins Rentensystem wegen einer unvollständigen Erwerbsbiographie deutlich niedrigere Renten haben werden, wird von der Politik und auch von den Medien stets unterschlagen. Dabei ist die Durchschnittsrente schon mager genug.
Ich bleibe dabei, für mich ist die Rente mit 67 nur ein weiteres Manöver der indirekten Rentenkürzung, von denen es in den letzten Jahrzehnten schon eine Menge gab. Und ich denke, dass Ihnen das auch bewusst ist. Ich glaube außerdem, dass dieses Manöver dazu dient, die Menschen immer weiter in Richtung private Rentenversicherung zu treiben, um die Forderungen der WTO mit GATS nach Privatisierung zu erfüllen. Das gilt für alle so genannten Solidarsysteme. Dabei werden die bereits sichtbar gewordenen Risiken privater System bewusst ausgeblendet. In den USA sind bereits mehrfach private Rentensysteme pleite gegangen, aber in Deutschland subventioniert man diesen Weg, obwohl gerade die letzte Finanzkrise bewiesen hat, wie unsicher solche privaten Systeme sind und ich glaube, die nächste Welle der Pleiten am Finanzmarkt ist nicht mehr fern, weil man dort längst wieder im alten Fahrwasser hantiert.
Abschließend sei noch erwähnt, dass alle Probleme der Sozialsysteme vor allem der politischen Ausrichtung auf die Exportwirtschaft zu verdanken sind. Die meisten Arbeitsplätze stellt nicht die exportorientierte Wirtschaft, die wegen der "Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt" die Löhne drückt, sondern der Binnenmarkt, der aber politisch seit Jahren als Stiefkind behandelt wird. Darin sehe ich auch den Umstand, warum der wirtschaftliche Nutzen des Umlagesystems gegenüber der privaten Versicherungswirtschaft hartnäckig verschwiegen wird. Die Beiträge in die private Versicherungswirtschaft verschwinden für lange Zeit im undurchdringlichen Dschungel der "Finanzdienstleister" (dass dabei Rentenfonds auch in Unternehmen investieren, die geächtetes Kriegsmaterial herstellen (Streubomben) sei hier nur am Rande erwähnt) und werden mit hohen Verwaltungskosten und Dividendenzahlungen belastet. Die Beiträge der GRV-Versicherten fließen durch das Umlagesystem in Form von Renten sofort zurück in den Wirtschaftskreislauf, generieren Steuern (Umsatzsteuer und indirekte Steuern) und sichern im Binnenmarkt Arbeitsplätze. Hinzu kommen im Verhältnis zur Privatwirtschaft geringe Verwaltungskosten. Der gerne erwähnte Zuschuss des Staates ist kein Zuschuss, sondern ein nicht ausreichender Ausgleich der durch die Fremdlasten entstandenen und weiterhin entstehenden Kosten, die von der Gesellschaft zu tragen wären und nicht nur von der Gruppe der GRV-Versicherten.
Ich denke, nicht die Rentner beuten die Jungen aus, sondern Teile der Wirtschaft und die Politik und die beschränken sich nicht auf die Jungen, sondern haben alle Arbeitnehmer im Visier.
Mit freundlichen Grüßen Gert Flegelskamp
Die Angelegenheit wird allmählich zum Politikum, denn Herr Krause von der Gesellschaft für Medien & Kommunikation verlangte auf den Nachdenkseiten eine Gegendarstellung, die wir als verantwortlicher Arbeitskreis nachstehehend veröffentlichen. Die Angelegenheit bleibt also äußerst spannend, wenn nicht gar brisant.
2. März 2010 um 9:39 Uhr
Gegendarstellung: „Ihre Vorsorge“ wirbt für die private Vorsorge
Wir haben in den Hinweisen vom 22. Februar Ziffer 14 auf einen Beitrag der Website „Ihre- Vorsorge.de“ hingewiesen und kritisiert, dass dort eine Initiative der Regionalträger der (gesetzlichen) Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See), also finanziert aus Rentenversicherungsbeiträgen, unverblümt Ratschläge gibt, wie man bei „knapper Kasse“ seine private Zusatzvorsorge per Riester-Rente am besten sichern kann.
Der verantwortliche Redakteur hat uns dazu zu einer Gegendarstellung aufgefordert, zu deren Veröffentlichung wir verpflichtet sind. Wolfgang Lieb
Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Herr Dr. Lieb,
die oben genannten Anmerkungen Ihres Autors zu der von mir redaktionell verantworteten Website www.ihre-vorsorge.de veranlassen mich zu folgender Gegendarstellung.
Die Formulierungen von Herrn Betzwieser bzw. der von ihm zitierten Frau Poelmann sind in weiten Teilen falsch, teilweise frei erfunden und sinnentstellend. Im Einzelnen:
Ich habe niemals mit Frau Poelmann gesprochen. Sie hat lediglich eine Mail an unsere Redaktion geschrieben und selbstverständlich eine Antwort bekommen. Darin ist aber nicht die Rede davon, dass wir Aufträge von Dr. Rische in Bezug auf Internetportale erhalten. Diese Behauptung ist frei erfunden. Wahr ist: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist nicht an www.ihre-vorsorge.de beteiligt. Die Trägerschaft der Seite liegt ausschließlich bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Ich habe niemals gesagt, es sei vom Gesetzgeber so gewollt, “dass die DRV auf mögliche private Zusatzaltersversorgungen aufmerksam zu machen hat”. Dieses Zitat ist falsch. Abgesehen davon kann Frau Poelmann mich nicht zitieren, weil sie nicht mit mir gesprochen hat. Das gleiche gilt für Herrn Betzwieser.
Zu den sinnentstellenden Inhalten von Frau Poelmann bzw. Herrn Betzwiesers Ausführungen nur so viel: www.ihre-vorsorge.de betreibt keine Werbung für Vorsorgeprodukte – gleich welcher Art. Das Portal stellt journalistisch aufbereitete Informationen zu den Themenbereichen Rente und Altersvorsorge zur Verfügung und bietet eine Plattform für Ratsuchende. Damit ist es Teil des Beratungsangebots der beteiligten Rentenversicherungsträger.
Die angeblichen Recherchen der beiden Autoren haben also offenbar nicht stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen Michael Krause
Die NachDenkSeiten sind rechtlich verpflichtet, die Gegendarstellung wiederzugeben. Dieser Verpflichtung sind wir hiermit nachgekommen.
Wir haben natürlich unsere Informantin gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Sie schrieb uns:
Von unserer kleinen Truppe “Solide Rente” hat Herr Günter Völker mit Herrn Krause telefoniert, und mir das Ergebnis zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Ich bitte Herrn Völker Ihnen das auch selbst noch mit zuteilen,…
Grüße Antje Poelmann
Der hier angesprochene Günter Völker teilte uns mit:
Die von Frau Poelmann getroffene und unten aufgeführte Mitteilung über unser fernmündliches Gespräch mit dem Geschäftsführer des Portals “Ihre Vorsorge de”, Dr. Krause, hat so stattgefunden wie dargestellt. Das Gespräch wurde von uns, dem “Arbeitskreis solide Rente”, in persona des Unterzeichners Günter E. Völker, www.bohrwurm.net, geführt im Anschluß an einen entsprechenden Mail-Austausch zwischen Völker und Dr. Krause vom 21.01.2010. Es wurde auf der von Dr. Krause in seiner Mail vom 21.01.2010 angegebenen Fernsprechverbindung …. geführt. Den Ausführungen von Frau Poelmann hierzu ist daher weder etwas hinzuzufügen noch etwas wegzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen Arbeitskreis solide Rente Günter E. V ö l k e r www.bohrwurm.net
Die aufgeführte Mitteilung lautet:
Wir haben zur Verantwortlichkeit Herrn Dr. Krause angerufen. Er bestätigte, dass seine Firma vom Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Rische, direkt die Aufträge erhält, um die Internetportale der DRV mit Publikationen zur Riesterrente zu bestücken und somit nur das ausführt, wozu sie beauftragt wurde. “Das sei vom Gesetzgeber so gewollt”, so Dr. Krause, “dass die DRV auf mögliche private Zusatzaltersversorgungen aufmerksam zu machen hat”. Das angebliche Gesetz, das zitiert wird, liegt uns inzwischen vor und weist eindeutig aus, dass es für die DRV keine gesetzliche Grundlage gibt, ungefragt aktiv für Vorsorgeprodukte der Vers.- und Finanzkonzerne Werbung zu betreiben. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach dem Einkommensteuerrecht gesetzlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskunft erteilen; das heißt, dass Auskünfte lediglich individuell auf Anfrage der Versicherten erteilt werden können (§ 10a oder Abschnitt 9 EStG- sh. § 15 Abs. 4 SGB I (s.Anhang).
Herr Völker stellte uns darüber hinaus seinen E-Mail-Austausch mit Herrn Dr. Krause zur Verfügung.
Sowohl Frau Poelmann als auch Herr Völker widersprechen, dass die von Herrn Betzwieser in seiner Anmerkung wiedergegebenen Formulierungen „in weiten Teilen falsch, teilweise frei erfunden und sinnentstellend“ sind.
Herr Dr. Krause hat zwar Recht, dass ihn nicht Frau Poelmann angerufen hat. Das wurde in der Anmerkung von Herrn Betzwieser jedoch auch gar nicht behauptet. Dort heißt es: „Wir haben zur Verantwortlichkeit Herrn Dr. Krause angerufen.“ Der Anrufende war Herr Günter E. Völker, vom „Arbeitskreis solide Rente“, dem auch Frau Poelmann angehört. So war das „Wir“ zu verstehen.
Herr Völker hat das Gespräch mit Herrn Dr. Krause protokolliert und steht zu den in den NachDenkSeiten wiedergegebene Anmerkung. Frau Poelmann und Herr Völker sind bereit, Ihre Aussagen zu beeiden.
Für die NachDenkSeiten ist die Angelegenheit von Bedeutung, weil „Ihre Vorsorge“ auch an anderer Stelle werblich auf die Riester-Rente hinweist. Aus unserer Sicht stellt sich das so dar, als würde ein Wirtschaftsunternehmen einen Teil seiner Einnahmen dazu nutzen, um Werbung für die Produkte der Konkurrenz zu machen. Wir sehen darin eine Zweckentfremdung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Mit täglich zunehmender Sorge beobachten wir wie die Deutsche Rentenversicherung Bund für private Rentenabschlüsse wirbt. Das geschieht ganz offenbar mit den eingezahlten Beiträgen der Arbeitnehmer. Die Auseinandersetzung steht erst am Anfang, hier aber zunächst ein Brief unseres Arbeitskreises an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
An die Vorsitzende des Ausschusses
für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags
Frau Katja Kipping Platz der Republik 1 11011 Berlin 15. Februar 2010
Sehr geehrte Frau Kipping,
mit großer Sorge wird zunehmend festgestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung mit ihrer massiven Werbung in sämtlichen ihrer Publikationen, in Printmagazinen und im Internet auf alle möglichen Varianten der Riesterrentenversicherungen aufmerksam macht und somit zur Propagandaabteilung der privaten Versicherungskonzerne verkommt.
In einem Artikel des Internet Portals „Ihre Vorsorge“ ist zu lesen, dass Dr. Fasshauer, Referent im BMAS, für finanzielle Grundsatzfragen der Sozialpolitik, mit Frau Nora Nora Toutaoui nach den Millionen Menschen forscht, die noch keinen Riestervertrag abgeschlossen haben.
Wer hat die Firma, wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Bad Homburg v.d.H., AG. Bad Homburg HRA 3087 Stv. Verlagsleiter: Michael Krause Geschäftsbereich Vorsorgekommunikation Tel.: 06172 670-234 Fax: 06172 670-272,
Wer steckt hinter dieser PR-Firma und wer verdient daran?
Wir haben zur Verantwortlichkeit Herrn Dr. Krause angerufen. Er bestätigte, dass seine Firma vom Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Rische, direkt die Aufträge erhält, um die Internetportale der DRV mit Puplikationen zur Riesterrente zu bestücken und somit nur das ausführt, wozu sie beauftragt wurde. "Das sei vom Gesetzgeber so gewollt", so Dr. Krause, "dass die DRV auf mögliche private Zusatzaltersversorgungen aufmerksam zu machen hat". Das angebliche Gesetz, das zitiert wird, liegt uns inzwischen vor und weist eindeutig aus, dass keine gesetzliche Grundlage gegeben ist für die aktive ungefragte Werbung durch die private Vorsorge durch Konzerne. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer, nach dem Einkommensteuerrecht einer gesetzlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskunft erteilen; das heißt, dass Auskünfte lediglich individuell auf Anfrage der Versicherten erteilt werden können (§ 10a oder Abschnitt 9 EStG- sh. § 15 Abs. 4 SGB I (s.Anhang).
Da Herr Rische somit die Propaganda nicht legalisiert auf Kosten der Beitragszahler betreibt, stellt sich auch die Frage der Veruntreuung.
Es ist ungeheuerlich, dass offensichtlich mit dem Vermögen der Beitragszahler diese als "unlauter" anzusehende Werbung finanziert wird. Den Verwaltern werden diese Gelder von den Löhnen der Beitragszahler zu treuen Händen und bestmöglicher Verwaltung überlassen.
Für andere berufsständische Versorgungen sind derartige Veruntreuungen mit den Versichertengeldern (noch) unmöglich.
In Anbetracht der profitierenden Versicherungs- und Finanzkonzerne kann man davon ausgehen, dass die Lobbyarbeit dieser Versicherungsvertreter bereits zur Demontage der DRV ganze Arbeit geleistet hat. Die Spenden von den Versicherungs- und Finanzdienstleistern für die politische Landschaftspflege, an alle Parteien- außer an „Die Linke“ (!) sprechen eine deutliche Sprache.
Riesterrenten sind reine private Rentenversicherungsprodukte und es darf nicht zu Lasten der Beitragszahler des Selbstverwaltungsorgans der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen, die Interessen der Versicherungs-konzerne zu vertreten.
Nach einem Interview von Eren Güvercin mit Albrecht Müller v . 6.12.2009 tritt das finanzielle Interesse offen zu Tage: "Seit über 10 Jahren läuft die totale Manipulation beim Themenkomplex "Demographie und Rente". Die Versicherungskonzerne, die Finanzdienstleister und die Banken haben offensichtlich bereits in den neunziger Jahren ausgerechnet: Wenn es ihnen gelänge, auch nur 10 % der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge von der staatlichen gesetzlichen Rente auf die Privatvorsorge, also auf Lebensversicherungen und andere Sparformen umzuleiten, dann erreichten sie einen Umsatzzuwachs von ungefährs 15 Milliarden Euro. So die doppelte Botschaft: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr, jetzt hilft nur noch Privatvorsorge . . . .“
So entstand die ganz gezielte Logistik der Vermarktung schon vor 2000 mit „entsprechend beeinflussten Politikern“ und so genanntenRentenexperten mit Professorentitel.
.... Das stets erwähnte Deutsche Institut für Altersvorsorge suggeriert Seriosität, ist aber eine 100%ige Tochter der Deutschen Bank, eigens dazu eingerichtet, um entsprechendes Zahlenwerk in die Öffentlichkeit zu bringen.
Gerade die Menschen, die eine geringe Altersrente zu erwarten haben, weil sie über geringe Einkünfte verfügen, können weder eine Riesterrente noch sonstige private Rentenversicherungen zusätzlich abschließen.
Eine Verhöhnung ist es geradezu, wenn diese Menschen durch nicht einzuhaltende Versprechen in Riesterprodukte hinein getrieben werden, die dadurch überhaupt keine Verbesserung für ihre Altersversorgung zu erwarten haben. Jeder Steuercent für Riester und Co. mindert die gesetzliche, einzig sichere (weil umlagefinanziert) Rente. Allein die private Versicherungswirtschaft profitiert auf Kosten der Steuerzahler.
Da fragt sich, wie hoch der aus der hochverschuldeten Staatskasse zusätzlich geleistete Gesamtzuschuss für Riester per anno ist und ob es über die Rentenkasse eine "zentrale Zuschussstelle“ gibt, die diese Riesterzuschüsse zahlt? Es stellt sich die Frage, wie viel Kredit der Bund aufnehmen muss, um die Zuschüsse zu zahlen und wie viel Zinsen wir den Banken dafür zu zahlen haben.
Unsere Rente wird nach einer für uns schlecht nachvollziehbaren Formel errechnet. In dieser Formel ist die rentenkürzende Zahl untergebracht, die sich Riesterfaktor nennt, durch den der Rentner sich seine Riester-Prämie mit der vorher gekürzten Rente auch noch selbst finanziert. Dieser Kürzungsfaktor wurde 2008 und 2009 ausgesetzt. Dieser soll dann in den Folgejahren nachgeholt werden; das heißt, dass eine evtl. Rentenanpassung wegen gestiegener Löhne nicht greift, weil dann dieser Riesterfaktor u.U. doppelt greifen wird.
Wenn wir das richtig interpretieren, zahlt der Rentner - und nur der Rentner - sich seine "Staats-Riester-Prämie" auch noch selbst oder verschenkt sie an besser gestellte Riester-Rentner, bei denen etwas mehr errechnet wird, als die Grundsicherung ausmacht. Anders ausgedrückt, er unterstützt später das Sozialamt, weil seine Riestersparbeiträge auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Ebenso schlimm ist es, dass auch die Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Sozialverbände den Arbeitnehmern mit Ihrer Werbung für Riesterprodukte und die Seminare der DRV, „Vorsorge macht Schule“ in den Rücken fallen.
Zunehmend mehr Bürger wissen das auch, welch perfide Strategie der Versicherungs- und Finanzkonzerne dahinter steckt, deren Propaganda massiv in diesen Seminaren verbreitet werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass die jetzige Finanzkrise eindeutig lehrt, dass nur ein umlagefinanziertes Rentensystem höchst mögliche Sicherheit und Frieden bietet wie z.B. die Menschen schmerzlich in Argentinien, Chile, England u.s.w. erfahren mussten, deren private Altersvorsorge verspekuliert wurde.
Mit gesundem Menschenverstand ist nicht mehr nachvollziehbar, dass angesichts dieser Tatsachen die Politik weiterhin die steuerfinanzierte Privatisierung der Rente voran treibt.
Die Forderung muss lauten: Stärkung und Sicherung der GRV:
1.Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge, (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Der jährliche Bundeszuschuss hat diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen.
(s. Anlage-ADG-Teufeltabelle)
2.Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
3.Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Zu Punkt 3: Der Petitionsausschuss zu unserer Petition:
PET: 3-16-11-8216-045549, antwortet u.a. völlig an der Sache vorbei, z.B., dass Versicherungsträger für jedes Jahr zur Rechnungslegung die Rechnungsbücher abschließen und damit auf der Grundlage der Rechnungslegung eine Jahresabrechnung aufstellen. Dies sei die geforderte ordnungsgemäße Buchführung. Dem ist deutlich zu widersprechen, wie eine Antwort der DRV belegt: Das eben keine buchungsgemäße Erfassung der speziellen Rentenfremdleistungen erfolgt, s.Anhang.
4.Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Die als Zuschüsse aus der Steuerkasse gezahlten Steuermittel sind nicht in die Kassen der Versicherungs- und Finanzkonzerne zu lenken, sondern direkt in die gesetzlichen Rentenversicherungskassen, womit sich die künstlich erzeugten angeblichen Rentenprobleme erledigen dürften.
5.Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbild vorzuführen.
Dieses bewährte Rentensystem ist die einzig sichere Rentenversorgung!
Was mit der GRV passiert, ist ein gigantisches Unrecht. Offensichtlich wird ein Unrecht unsichtbar, wenn es übergroße Ausmaße annimmt.
Insbesondere werden Sie aufgefordert nunmehr unverzüglich darauf einzu wirken, dass die Gelder der Rentenkasse nicht legal für Privatvorsorge-Propaganda der Versicherungs- und Finanzkonzerne missbraucht werden.
Somit müssen bereits dafür verwendete Gelder der Rentenkasse zurückgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
für den Arbeitskreis
Antje Poelmann
Nachfolgend ein leserbrief, verfasst am 12.november 2009 für die ostfriesen-zeitung
Langsam wird es unerträglich, es ist nicht mehr akzeptabel, dass Herr Raffelhüschen als so genannter, von der OZ auch noch als herausragender, Rentenexperte vorgestellt wird. Dieser Herr arbeitet unzweideutig für die Versicherungsbranche und soll selbstredend Kunden servieren und bekommt eine entsprechende Entlohnung von dort.
Das System krankt an den Löhnen und daran, dass eine immer weniger werdende Anzahl von Beitragszahlern die Rentenkasse am Leben erhalten soll.
Dass dies immer weniger gelingt, dürfte auf der Hand liegen. 25% aller westdeutschen Arbeitnehmer verdienen weniger als den Durchschnittslohn (in Ostdeutschland übrigens 60%); Leiharbeiter, befristete Verträge, niedrige Löhne, z.T. am Rande der Armutsgrenze prägen das Arbeitsleben. Im Gegenzug wird dann auf die Rentner eingeschlagen, die die Jungen ausbeuten, wie es der Korrespondent der OZ, G. Reichenbachs, zum wiederholten Male macht. Die Rentner, die ein Leben lang in das System eingezahlt haben und, das sei so ganz nebenbei erwähnt, auch noch die Beamten und heutigen Pensionäre alimentiert haben, werden zu Buhmännern ernannt und erniedrigt.
Es muss zudem festgehalten werden, dass die rot-grüne Regierung, mit Beifall von schwarz-gelb, kräftige Senkungsprogramme für die Renten installiert hat, die nun greifen und dazu führen, dass immer mehr Rentner sich Jobs suchen müssen, um zu überleben (Presseerklärung von Herrn Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 11.11.09). Die Reformpolitik von Schröder und Fischer haben dazu geführt, dass die Armut in diesem Land im Steigen begriffen ist. Das System bricht zusammen, wenn nicht gegengesteuert wird.
Gerne darf ein Rentenexperte, der tatsächlich unabhängig ist, zitiert werden, Prof. Diether Döring (tätig an der Uni Frankfurt): „Ich halte sehr wenig von der Sichtweise, dass die Alten bei der Rente auf Kosten der Jüngeren leben. Das Durchschnittsrentenniveau liegt in Deutschland bereits heute unter dem Level europäischer Wohlfahrtsstaaten“.
Den Herren Raffelhüschen und Reichenbachs fällt nicht ein, darüber nachzudenken, wie das sicherste, nicht gewinnorientierte und somit kostengünstigste Rentensystem, dass zudem höchst solidarisch ist, verteidigt wird und wie man es stärken kann, auf breitere Füße stellen kann. Dass zum Beispiel alle Formen von Erwerbstätigkeiten im Rentensystem gleich behandelt werden müssen. Und man darf gerne in der Öffentlichkeit darüber ernsthaft und sachlich diskutieren, ob nicht auch Gewinne auf dem Kapitalmarkt mit einbezogen werden sollten. Das wäre echte Solidarität und so ganz nebenbei würde letztlich der private Konsum ein Schub bekommen. Denn die Menschen, die hier Geld haben, geben es auch hier aus und gehen nicht zum Frisör nach Malawi oder sonst wo auf dem Erdball, sondern sichert hier die Arbeitsplätze, und die Menschen, die einen solchen haben und ein anständiges Gehalt haben, zahlen wiederum in das Rentensystem ein und alles ist gut. So einfach funktioniert Sozialpolitik in Verbindung mit Wirtschaftspolitik, wenn man dann auch will.