Sozialpolitik sollte eigentlich im täglichen Politikgeschäft GROSS geschrieben werden - eigentlich. Allerdings haben die Neoliberalen offensichtlich gerade Hochkonjunktur, die FDP macht schon mal (oder schon wieder) den Anfang - sie will die gesetzliche Krankenversicherung komplett abschaffen und durch die private KV ersetzt wissen . Der neue Gesundheitsminister Rösler spricht von mehr Freiheit und meint ein Mehrklassensystem. Die Freiheit heißt dann: jeder nimmt den Tarif und die Leistungen, die seinen Geldbeutel hergeben.
Ähnliches geschieht seit langer Zeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sie wird systematisch schlecht geredet, schlecht gemacht. Die Lobbyisten der Versicherungsbranche haben ganze Arbeit geleistet. In den nachfolgenden Beiträgen möchte ich ein wenig über das Thema informieren, wobei mein und unser (AK Solide Rente) Ansatz jener ist, Aufklärung zu betreiben. Gerade der jungen Generation muss deutlich werden, was derzeit in der öffentlichen Debatte läuft. Wir "Alten" haben von möglichen Reformen nichts mehr, nachfolgende Generationen dürfen aber nicht in ihr Unglück laufen müssen. Für Rückmeldungen sind wir sehr dankbar und freuen uns darüber, gerade im Vorfeld der Bundestagswahlen ist eine Gegenöffentlichkeit bitter notwendig.
Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechtsstaat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun. Die nächste Wahl kommt bestimmt.
Ein etwas zurückliegender Brief (Anfang 2010) an die stellvertretende DGB-Vorsitzende Annelie Buntenbach, der zudem auch an Katja Kipping(Ausschussvorsitzende im Bundestag für Arbeit und Soziales) und an den Co-Vorsitzenden der Linken Klaus Ernst, versandt wurde, veröffentlichen wir hier. Antworten haben wir keine erhalten.
Unsere Kollegin Antje Poelmann hat den Brief verfasst:
Sehr geehrte Frau Buntenbach,
mit großer Sorge wird zunehmend festgestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung mit ihrer massiven Werbung in sämtlichen ihrer Publikationen, in Printmagazinen und im Internet auf alle möglichen Varianten der Riesterrentenversicherungen aufmerksam macht und somit zur Propagandaabteilung der privaten Versicherungskonzerne verkommt.
In einem Artikel des Internet Portals „Ihre Vorsorge“ ist zu lesen, dass Dr. Fasshauer, Referent im BMAS, für finanzielle Grundsatzfragen der Sozialpolitik, mit Frau Nora Nora Toutaoui nach den Millionen Menschen forscht, die noch keinen Riestervertrag abgeschlossen haben.
Auch kann ein Herr Axel Börsch-Supan, ein Mietmaul der Versicherungsindustrie,sein Unwesen treiben , ohne zu erwähnen, dass das MEA, Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und demographischer Wandel, u. A. vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft finanziert wird.
Wer hat diese Firma beauftragt, wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Bad Homburg v.d.H., AG. Bad Homburg HRA 3087 Stv. Verlagsleiter: Michael Krause Geschäftsbereich Vorsorgekommunikation Tel: 06172670234 Fax: 06172 670-272
Wer steckt hinter dieser PR-Firma und wer verdient daran?
Wir haben zur Verantwortlichkeit Herrn Dr. Krause angerufen.
Er bestätigte, dass seine Firma vom Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Rische, direkt die Aufträge erhält, um die Internetportale der DRV mit Puplikationen zur Riesterrente zu bestücken und somit nur das ausführt, wozu sie beauftragt wurde.
"Das sei vom Gesetzgeber so gewollt", so Dr. Krause, "dass die DRV auf mögliche private Zusatzaltersversorgungen aufmerksam zu machen hat".
Das angebliche Gesetz, das zitiert wird, liegt uns inzwischen vor und weist eindeutig aus, dass es für die DRV keine gesetzliche Grundlage gibt, ungefragt aktiv für Vorsorgeprodukte der Vers.- und Finanzkonzerne Werbung zu betreiben.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach dem Einkommensteuerrecht gesetzlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskunft erteilen; das heißt, dass Auskünfte lediglich individuell auf Anfrage der Versicherten erteilt werden können (§ 10a oder Abschnitt 9 EStG- sh. § 15 Abs. 4 SGB I
Da Herr Rische somit die Propaganda nicht legalisiert auf Kosten der Beitragszahler betreibt, stellt sich auch die Frage der Veruntreuung.
Es ist ungeheuerlich, dass offensichtlich mit dem Vermögen der Beitragszahler diese als "unlauter" anzusehende Werbung finanziert wird. Den Verwaltern werden diese Gelder von den Löhnen der Beitragszahler zu treuen Händen und bestmöglicher Verwaltung überlassen.
Für andere berufsständische Versorgungen sind derartige Veruntreuungen mit den Versichertengeldern unmöglich.
In Anbetracht der profitierenden Versicherungs- und Finanzkonzerne kann man davon ausgehen, dass die Lobbyarbeit dieser Versicherungsvertreter bereits zur Demontage der DRV ganze Arbeit geleistet hat.
Die Spendenliste von den Versicherungs- und Finanzdienstleistern für die politische Landschaftspflege, an alle Parteien- außer an „Die Linke“ (!) sprechen eine deutliche Sprache.
Riesterrenten sind reine private Rentenversicherungsprodukte und es darf nicht zu Lasten der Beitragszahler des Selbstverwaltungsorgans der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen, die Interessen der Versicherungskonzerne zu vertreten.
Nach einem Interview von Eren Güvercin mit Albrecht Müller v . 6.12.2009 tritt das finanzielle Interesse offen zu Tage:
"Seit über 10 Jahren läuft die totale Manipulation beim Themenkomplex "Demographie und Rente".
Die Versicherungskonzerne, die Finanzdienstleister und die Banken haben offensichtlich bereits in den neunziger Jahren ausgerechnet:
Wenn es ihnen gelänge, auch nur 10 % der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge von der staatlichen gesetzlichen Rente auf die Privatvorsorge, also auf Lebensversicherungen und andere Sparformen umzuleiten, dann erreichten sie einen Umsatzzuwachs von ungefährs 15 Milliarden Euro. So die doppelte Botschaft: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr, jetzt hilft nur noch Privatvorsorge . . . .“
In einem Artikel der „Zeit“ Ausgabe 26, vom 21. Juni 2000,
( Die Zeit ) wurde ein Marktwert über 3 Billionen DM ermittelt.
So entstand die ganz gezielte Logistik der Vermarktung schon vor 2000 mit „entsprechend beeinflussten Politikern“ und so genannten Rentenexperten mit Professorentitel.
.... Das stets erwähnte Deutsche Institut für Altersvorsorge suggeriert Seriosität , ist aber eine 100%ige Tochter der Deutschen Bank eigens dazu eingerichtet, um entsprechendes Zahlenwerk in die Öffentlichkeit zu bringen.
Gerade die Menschen, die eine geringe Altersrente zu erwarten haben, weil sie über ger inge Einkünfte verfügen, können weder eine Riesterrente noch sonstige private Rentenversicherungen zusätzlich abschließen.
Eine Verhöhnung ist es geradezu, wenn diese Menschen durch nicht einzuhaltende Versprechen in Riesterprodukte hinein getrieben werden, die dadurch überhaupt keine Verbesserung für ihre Altersversorgung zu erwarten haben.
Jeder Steuercent für Riester und Co. mindert die gesetzliche, einzig sichere (weil umlagefinanziert) Rente.
Allein die private Versicherungswirtschaft profitiert auf Kosten der Steuerzahler.
Es fragt sich, wie hoch der aus der hochverschuldeten Staatskasse zusätzlich geleistete Gesamtzuschuss für Riester per anno ist, und ob es über die Rentenkasse eine "zentrale Zuschussstelle“ gibt, die diese Riesterzuschüsse zahlt? Auch stellt sich die Frage, in welcher Höhe der Bund Kredite aufnehmen gezwungen ist, um die Zuschüsse zu zahlen und wie viel Zinsen wir den Banken dafür zu zahlen haben.
Unsere Rente wird nach einer für uns schlecht nachvollziehbaren Formel errechnet. In dieser Formel ist die rentenkürzende Zahl untergebracht, die sich Riesterfaktor nennt, durch den der Rentner sich seine Riester-Prämie mit der vorher gekürzten Rente auch noch selbst finanziert.
Dieser Kürzungsfaktor wurde 2008 und 2009 ausgesetzt. Dieser soll dann in den Folgejahren nachgeholt werden; das heißt, dass eine evtl. Rentenanpassung wegen gestiegener Löhne nicht greift, weil dann dieser Riesterfaktor u.U. doppelt greifen wird.
Wenn wir das richtig interpretieren, zahlt der Rentner - und nur der Rentner - sich seine "Staats-Riester-Prämie" auch noch selbst oder verschenkt sie an besser gestellte Riester-Rentner, bei denen etwas mehr errechnet wird, als die Grundsicherung ausmacht.
Anders ausgedrückt, er unterstützt später das Sozialamt, weil seine Riestersparbeiträge auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Ebenso schlimm ist es, dass auch die Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Sozialverbände den Arbeitnehmern mit Ihrer Werbung für Riesterprodukte und die Seminare der DRV, „Vorsorge macht Schule“ in den Rücken fallen. „Altersvorsorge macht Schule“ ist eine Aktion von u.a. der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der Deutschen Rentenversicherung und des DGB. Die Deutsche Rentenversicherung zweckentfremdet Rentenversicherungsbeiträge, bezahlt damit Referenten und schult veränstigte Bürger/innen, wie sie am besten ihr Geld in Versicherungs- und Finanzkonzerne versenken. siehe auch.
Zunehmend mehr Bürger wissen das auch, welch perfide Strategie der Versicherungs- und Finanzkonzerne dahinter steckt, deren Propaganda massiv in diesen Seminaren verbreitet werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass die jetzige Finanzkrise eindeutig lehrt, dass nur ein umlagefinanziertes Rentensystem höchst mögliche Sicherheit und Frieden bietet wie z.B. die Menschen schmerzlich in Argentinien, Chile, England u.s.w. erfahren mussten, deren private Altersvorsorge verspekuliert wurde.
Mit gesundem Menschenverstand ist nicht mehr nachvollziehbar, dass angesichts dieser Tatsachen die Politik weiterhin die steuerfinanzierte Privatisierung der Rente voran treibt.
Die Forderung muss lauten: Stärkung und Sicherung der GRV:
1. Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge, (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Der jährliche Bundeszuschuss hat diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen. ADG
2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
3. Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Zu Punkt 3: Der Petitionsausschuss zu unserer Petition:
PET: 3-16-11-8216-045549, antwortet u.a. völlig an der Sache vorbei, z.B., dass Versicherungsträger für jedes Jahr zur Rechnungslegung die Rechnungsbücher abschließen und damit auf der Grundlage der Rechnungslegung eine Jahresabrechnung aufstellen. Dies sei die geforderte ordnungsgemäße Buchführung. Dem ist deutlich zu widersprechen, wie eine Antwort der DRV belegt: Das eben keine buchungsgemäße Erfassung der speziellen Rentenfremdleistungen erfolgt, s.Anhang.
4. Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Die als Zuschüsse aus der Steuerkasse gezahlten Steuermittel sind nicht in die Kassen der Versicherungs- und Finanzkonzerne zu lenken, sondern direkt in die gesetzlichen Rentenversicherungskassen, womit sich die künstlich erzeugten angeblichen Rentenprobleme erledigen dürften.
5. Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbild vorzuführen.
Dieses bewährte Rentensystem ist die einzig sichere Rentenversorgung!
Was mit der GRV passiert, ist ein gigantisches Unrecht. Offensichtlich wird ein Unrecht unsichtbar, wenn es übergroße Ausmaße annimmt.
Insbesondere werden Sie aufgefordert nunmehr unverzüglich darauf einzuwirken, dass die Gelder der Rentenkasse (weil nicht legal) für Privatvorsorge-Propaganda der Versicherungs- und Finanzkonzerne nicht missbraucht werden.
Aus diesem Grunde müssen bereits dafür verwendete Gelder der Rentenkasse zurückgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
für den Arbeitskreis
Antje Poelmann
An Herrn
Dr. Herbert Rische, persönlich
Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10704 B e r l i n
20. Februar 2011
Sehr geehrter Herr Dr. Rische,
wieSie im„STERN“- Interview 2/2011 deutlich zum Ausdruck bringen, ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Selbstverwaltungsorgan, getragen von denArbeitgebern und Gewerkschaften.
Dazu: Die gesetzliche Rentenversicherung ist seit jeher ein Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Jeweils vertreten durch Gewerkschaften/Arbeitgeberverband ( für deren Mitglieder), also nicht nur Gewerkschaften!
Sie sagen, dass Sie für 9 Millionen Rentner verantwortlich sind. Nach den offiziellen Zahlen der DRV sind insgesamt in der allgemeinen RV 23,827 Mio Rentner, davon sind 5,398 Mio Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten). Da viele dadurch zwei Renten bekommen, liegt die genaue Zahl der Rentner wohl etwas über 20 Mio. Dazu kommen noch die Knappschaftsrenten mit 1,060 Mio/ 0,425 Mio Renten. Sie finden die Zahlen in der DRV-Broschüre RV in Zeitreihen auf S. 148 bzw. 168.
Da Sie an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung sitzen, begründen Sie Ihren „Freiraum“ mit der Selbstverwaltung der GVR.
Dazu führen Sie aus, dass die Politik hier nicht einfach durchgreifen könne wie bei einer Bundes- oder Landesbehörde.“
Damit stellt sich die Frage für jeden GRV-Beitragszahler und Rentner, dass die Verwalter der GRV es dennoch zugelassen haben, trotz besseren Wissens, dass der Staat aus dem erarbeiteten Beitragsaufkommen für nicht beitragsgedeckte gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen die Rentenversicherung in gigantischer Höhe zur Entlastung des Staatshaushaltes plündert und geplündert hat
Sie wissen, dass in der Zeit von 1958 bis heute rund 700 Milliarden Euro nicht wieder erstattet wurden obwohl der Gesetzgeber verpflichtet ist, die Entnahmen für nicht beitragsgedeckte Leistungen durch die Ersatzleistungen des Bundes komplett zu erstatten.
Bereits 2005 hatdie Bundesregierung bestätigt, dass die nicht durch Bundeszuschüsse (Ersatzleistungen!) gedeckten versicherungsfremden Leistungen in RV, KV und AloV 65 Mrd. Euro pro Jahr betragen (Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005).
An diesem Wert sieht man, welch gigantische Umverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer zugunsten von Politikern, Selbstständigen, Beamten und Richtern hier Jahr für Jahr stattfindet. Das erklärt auch die Befangenheit der Richter in Karlsruhe, die in allen Entscheidungen seit 1981 herauszulesen ist.
Sozialversicherten, die in die Künstlersozialversicherung einzahlen, wird vom BverfG genau das zugesprochen, was den gesetzlichen Rentenversicherten verweigert wird:
(BverfG vom 8. April 1987, Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Abs.1 des GG)
Zitat: „ . .Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, dass sie an die Stelle von Steuern treten könnten. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich. Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden.“
Worin liegen die Unterschiede begründet zwischen Bürgern die in die Künstlersozialversicherung einzahlen und gesetzlich rentenversicherten Bürgern?
Des weiteren ist nicht hinnehmbar, dass die Beitragsgelder missbräuchlich dazu verwendet werden, indem private Firmen dafür bezahlt werden, um für private Altersvorsorgeprodukte zu werben (Riesterrenten).
Zu Ihrer Aussage: „Die Rentenversicherung hat die Krise viel besser überstanden als viele erwartet haben, als die Konjunktur kippte und der Staat die Banken retten musste, war die Rentenversicherung eine Stütze im Krisensturm.“
Warum lassen Sie also zu, dass die GRV zugunsten der krisenanfälligen und teuren Finanzdienstleister demontiert wird?
(Zitat Maschmeyer: „Nach der Verlagerung von der staatlichen zur privaten Altersvorsorge steht die Finanzdienstleistungsbranche vor dem größten Boom, den sie je erlebt hat …. Sie ist ein Wachstumsmarkt über Jahrzehnte. Es ist jedoch so, als wenn wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig groß und sie wird sprudeln.“)
Besonders dieses Zitat macht den Umfang deutlich, wie weit durch Lobbyisten der Versicherungs- und Finanzdienstleister der Abbau der krisensicheren GRV schon umgesetzt ist .
Das bedeutet, dass Sie nicht nur politische Eingriffe zulassen zu Lasten der Beitragszahler, sondern auch noch Eingriffe der privaten Versicherungs- und Finanzdienstleister ermöglichen bezw. fördern.
Im Internet-Portal „Ihre Vorsorge“ wird in vielfältiger Weise für die private Riesterrente geworben. Beitragsgelder der GRV finanzieren damit das Geschäft der Versicherungs- und Finanzdienstleister.
Wer beauftragt die wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Bad Homburg v.d.H., AG. Bad Homburg HRA 3087? Wer bezahlt diese Firma und wie groß ist das jährliche finanzielle Volumen dieser Aufträge?
Hier liegt Ihre hohe Verantwortung gegenüber den Beitragszahlern, deren Gelder Sie treuhänderisch zu verwalten haben.
Weder Sie noch die Gewerkschaften, vertreten durch den DGB, handeln im Interesse der Arbeitnehmer.
Zum Erhalt der elementaren, friedenssichernden gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich folgende Forderungen:
Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen).
Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber,in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Die als Zuschüsse aus der Steuerkasse gezahlten Steuermittel sind nicht in die Kassen der Versicherungs- und Finanzkonzerne zu lenken, sondern direkt in die gesetzlichen Rentenversicherungskassen, womit sich die künstlich erzeugten angeblichen Rentenprobleme erledigen dürften.
Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbildvorzuführen. Produktivität schlägt Demografie.
Das Solidarprinzip bezieht sich ausschließlich auf das beitragsgedeckte System. Gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen müssen von der gesamten Gesellschaft finanziert werden, ohne Ausnahmen!
Wir weisen Sie als Verwalter unserer Beiträge auf Ihre Verpflichtung hin, allein im Sinne der Beitragszahler die GRV zu sichern und zu stärken und insbesondere vor den Begehrlichkeiten aus der Finanzwirtschaft zu schützen.
Für den Arbeitskreis
Antje Poelmann
Nachfolgend ist ein Schriftverkehr zwischen dem Arbeitskreis und dem früheren Arbeitsminister Blüm wiedergegeben. Verantwortlich dafür zeichnet Claus Pichlo, dem wir ausdrücklich unseren Dank sagen.
Herrn
Dr. Norbert Blüm
Fuchspfad 3
D – 53639 KönigswinterDatum, 30. Juli 2010
Sehr geehrter Herr Dr. Blüm,
immer wenn ich Sie höre oder lese bewundere ich ihre Begeisterung mit der Sie für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eintreten.
Für mich als Rentner (Jahrgang 1941) macht das immer wieder Mut mit meinen Freunden weiter ebenfalls für den Erhalt einer der größten sozialen Errungenschaften unseres Landes zu kämpfen. Dabei verteidigen wir selbstverständlich gleichzeitig unsere finanzielle Grundlage. Es besteht also für uns nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung (gegenüber unseren Enkeln und unserem Land) sondern auch und vor allem ein ganz persönliches Interesse.
Darum ist es für uns sehr wichtig prominente Mitstreiter wie Sie für unsere gemeinsame Sache interessieren zu können und deren fachliche Kompetenz zu nutzen. Deren eigene Aktivitäten zur Rettung der GRV aber auch zu unterstützen.
Es geht uns in erster Linie darum, unsere Mitmenschen über die wahren Verhältnisse aufzuklären und auf Lügen und Propaganda im Zusammenhang mit dem Frontalangriff auf die GRV aufmerksam zu machen.
Wir vermitteln unsere Informationen und unser Wissen rund um die Rente, aus der Perspektive der Rentner, auch an Politiker und Abgeordnete, bei denen wir teilweise auf totale Ahnungslosigkeit stoßen bzw. mit schlimmem Halbwissen konfrontiert werden.
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
Darum weisen wir immer wieder auch auf einen offensichtlich unbekannten Sachverhalt hin, der aber von immenser Bedeutung im Kampf für die GRV ist. Es geht um die von uns sog. versicherungsfremden Leistungen aus der GRV für gesamtgesellschaftliche Aufgaben und das damit zusammenhängende Thema „Bundeszuschuss“ in die Rentenversicherung.
Sie finden einen Aufsatz von uns zu diesem Thema in der Anlage/Anhang. und wir erbitten uns von Ihnen eine Kritik dazu. In unserem Kampf für die GRV könnten wir uns allerdings keine wirksamere Unterstützung als durch Sie vorstellen.
In dem Sinne, dass wir Alten es uns leisten können die Wahrheit zu sagen weil wir nichts mehr zu fürchten haben, hoffe ich auf eine Antwort von Ihnen.
Mit herzlichen Grüßen und nachträglichem Glückwunsch zum Geburtstag,
Claus Pichlo
Dr. Norbert Blüm
56639 Königswinter27.August 2010
Lieber Herr Pichlo,
da der Bundeszuschuss inzwischen ein Drittel der Rentenausgaben ausmacht, kann man nicht davon ausgehen, dass weitere Fremdleistungen durch den Staat zu finanzieren sind.
Wenn die Beitragsleistung weiter zurückgedrängt wird, entfällt der Eigentumsschutz, der an die Beiträge gebunden ist.
Das wäre nicht im Interesse der Rentner.
Mit herzlichen Grüßen
Norbert Blüm
Sekretariat Dr. Norbert Blüm
53639 Königswinter-Thomasberg,
Fuchspfad 3 / Ecke Herzeleid.Dienstag, 31. August 2010
Sehr geehrter Herr Dr. Blüm,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.08.2010 auf mein Schreiben.
Sie nehmen darin Bezug auf die „Fremdleistungen durch den Staat“ und erwähnen den „Bundeszuschuss“ sowie den Eigentumsschutz.
Wir verweisen ja ebenfalls ständig auf die Entnahme von riesigen Geldbeträgen aus dem „Rententopf“ zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen die nicht durch Beiträge zur Rentenversicherung gedeckt sind. (Siehe Anlagen 1-3)
Frage:
Sind die „Fremdleistungen durch den Staat“ identisch mit den versicherungsfremden Leistungen durch die GRV?
Sehr geehrter Herr Dr. Blüm, unserer Meinung nach handelt es sich bei den versicherungsfremden Leistungen aus Mitteln der GRV, die für allgemeingesellschaftliche Aufgaben ausgegeben werden und die regelmäßig lediglich nur teilweise durch die sog. Bundeszuschüsse ausgeglichen werden, um eine unzulässige einseitige Belastung der Rentner zugunsten der Allgemeinheit.
Solche Leistungen für die Allgemeinheit können aber nur durch Steuern finanziert werden, die ebenfalls die Allgemeinheit aufbringen muss. Die Bezahlung der Behandlung aller deutschen Suchtkranken aus der Rentenkasse z.B. ist nach unserer Meinung eine Veruntreuung von Beiträgen zur Rentenversicherung.
Die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen ausschließlich aus der „Rentenkasse“ stellt nach unserer Meinung eine Sondersteuer nur für Rentner dar!
Aus Rentnersicht empfinden wir dieses Vorgehen, das ja erst nach 1955 möglich war, nachdem Kanzler Adenauer die Kasse der GRV in den Staatshaushalt übernommen hatte, als eine versteckte Plünderung der „Rentenkasse“.
Kanzler Adenauers Auskunft als ihm gegenüber Bedenken wegen dieses Manövers geäußert wurden: „…Kinder kriegen sie immer…“ sollte wohl auf den unerschöpflich sprudelnden Quell der GRV hinweisen und so die vorgebrachten Skrupel besänftigen.
Heute wird mit dem Argument, dass ein Drittel der Rentenausgaben bereits durch Bundeszuschüsse gedeckt werden muss angeblich belegt, dass die gesetzliche Rente nicht mehr finanzierbar sei. Und wie Sie in ihrem Schreiben ja andeuten, auch zunehmend dazu genutzt den Eigentumsschutz für die eingesammelten Beiträge in der GRV auszuhebeln. Ein sehr wichtiger Aspekt bei der Beweisführung zur Begründung für die Zerschlagung der GRV. Danke für den Hinweis.
Wir verweisen zusätzlich auf die regelmäßig größeren Summen bei den Entnahmen aus der Rentenversicherung für versicherungsfremde Leistungen als die für den „Bundeszuschuss“. Wenn diese Entnahmen z.B. im Jahre 2008 unterblieben wären, hätte die GRV keinen Cent aus der Staatskasse benötigt und hätte sogar rd. 16,7 Milliarden Euro mehr in der Kasse gehabt. (Siehe Grafik).
Wenn der Staat sich dann um die Finanzierung der ehemaligen versicherungsfremden Leistungen selbst kümmern würde, wäre das nicht nur ein sauberes Verfahren, sondern würde vielleicht auch das großzügige Austeilen von manchmal auch fragwürdigen Wahlgeschenken erheblich reduzieren.
Sehr geehrter Herr Dr. Blüm, könnten Sie uns diesen Sachverhalt bestätigen, so wie es vor Ihnen bereits Frau Engelen-Kefer uns gegenüber und Herr Rudolf Dressler neulich öffentlich in der Sendung von Frau Maischberger am 24.08. 2010. um 2245 Uhr, taten?
Auch an den ehemaligen Minister für Jugend, Familie und Gesundheit sowie Generalsekretär der CDU erging dieser Tage ein Schreiben.
Büro Dr. Heiner Geißler Postfach 1167
66990 Dahn
Telefon 06391 924949
Fax 06391 924950 Mobil 0170 5408025
E-Mail heiner_geissler[at]t-online.de
Sehr geehrter Herr Dr. Geißler,
immer wenn ich Sie höre oder lese bewundere ich ihre Überzeugungskraft und Ihre Autorität mit der Sie sich für die soziale Marktwirtschaft und für die Werte einsetzen, die einst die Bewunderung der ganzen Welt für unser Land hervorriefen – die Garanten des sozialen Friedens. Zu diesen bewunderten Glanzleistungen gehörte einst die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), für die sich unsere Rentnergruppe einsetzt.
Für mich als Rentner (Jahrgang 1941) machen Politiker wie Sie immer wieder Mut mit meinen Freunden zusammen weiter ebenfalls für den Erhalt einer der größten sozialen Errungenschaften unseres Landes zu kämpfen. Dabei verteidigen wir selbstverständlich gleichzeitig auch unsere finanzielle Grundlage. Es besteht also für uns nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung (gegenüber unseren Enkeln und unserem Land) sondern auch und vor allem ein ganz persönliches Interesse.
Darum ist es für uns sehr wichtig prominente Unterstützer wie Sie für unsere gemeinsame Sache interessieren zu können und deren fachliche Kompetenz zu nutzen. Deren eigene Aktivitäten zur Rettung der GRV aber auch zu unterstützen.
Es geht uns in erster Linie darum, unsere Mitmenschen über die wahren Verhältnisse aufzuklären und auf Lügen und Propaganda im Zusammenhang mit dem Frontalangriff auf die GRV aufmerksam zu machen.
Wir vermitteln unsere Informationen und unser Wissen rund um die Rente, aus der Perspektive der Rentner, auch an Politiker und Abgeordnete, bei denen wir teilweise auf totale Ahnungslosigkeit stoßen bzw. mit schlimmem Halbwissen konfrontiert werden.
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
Darum weisen wir immer wieder auch auf einen offensichtlich unbekannten Sachverhalt hin, der aber von immenser Bedeutung im Kampf für die GRV ist. Es geht um die von uns sog. versicherungsfremden Leistungen aus der GRV für gesamtgesellschaftliche Aufgaben und das damit zusammenhängende Thema „Bundeszuschuss“ in die Rentenversicherung.
Sie finden einen Aufsatz von uns zu diesem Thema in der Anlage, und wir erbitten uns von Ihnen eine Kritik dazu. Denn in unserem Kampf für die GRV könnten wir uns allerdings keine wirksamere Unterstützung als durch Sie vorstellen. Im Grunde interessiert uns hauptsächlich, ob wir mit unserer Sicht richtig liegen.
In dem Sinne, dass wir Alten es uns leisten können die Wahrheit zu sagen weil wir nichts mehr zu fürchten, und viele von uns Rentnern auch nichts mehr zu verlieren haben, hoffe ich auf eine Antwort von Ihnen.
Für den Arbeitskreis:
Mit herzlichen Grüßen,
Claus Pichlo
Im Sommer 2010 haben wir uns mit nachstehendem Flugblatt an die Öffentlichkeit gewandt, um die Problematik interessierten Kreisen näher zu bringen - Aufklärung tut not, mehr denn je.
ARBEITSKREIS SOLIDE RENTE
www.solide-rente.de
Wir informieren über die einzig sichere Rente.
Die Entnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
für nicht beitragsgedeckte Leistungen
(gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen)
sind regelmäßig viel größer als der sogenannte jährliche „Bundeszuschuss“!
So hat sich ein Defizit in der Rentenkasse von 1957 bis heute auf über 700 Milliarden aufgetürmt.
Das haben Politiker von Adenauer über Kohl, hauptsächlich Schröder bis hin zu Frau Merkel zu verantworten.
Für den Ausverkauf der Gesetzlichen-Renten-Versicherungzu Gunsten der Versicherungskonzerne sind Riester, Rürup usw. verantwortlich.
Unterstützt werden sie von den Parteien, Gewerkschaften, den Sozialverbänden und vom Hüter der Rentenkasse.
Versicherungsfremde Leistungen:
In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:
Diese seit 1957 aus der GRV entnommenen versicherungsfremden Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die zwar alle ihre Berechtigung haben, jedoch nicht alleine den Beitragszahlern aufgebürdet werden dürfen.
Die Erstattung durch den so genannten Bundeszuschuss hat seitdem in
keinem Jahr ausgereicht, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem
Umfang zu finanzieren.
Die verschiedenen Bundesregierungen haben seit 1957 insgesamt rund 700
Mrd. Euro auf diese Weise zweckentfremdet. Es besteht also ein
Schattenhaushalt, der ausschließlich von Versichertenbeiträgen finanziert
wird.
Der so genannte Bundeszuschuss an die GRV könnte entfallen, wenn man die Fremdleistungen komplett über Steuern finanzieren würde.
Versicherungsfremde Leistungen nach VDR sind u.a:
Familienausgleich (Kinderzeiten von Frauen, Waisenrenten, Pflegende)
Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft etc.)
Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage
Vorgezogene Renten, Mindestrenten
Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten 3 Versicherungsjahre
Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen KVdR, PVdR
Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
Anteilige Verwaltungskosten für fremde Leistungen
(Werbungskosten für private Altersvorsorge, z.B. Riester)
Mehr Informationen finden Sie unter diesen Internetadressen:
www.bohrwurm.net
Ein Tipp für die tägliche Lektüre:
www.nachdenkseiten.de
Seit über 10 Jahren läuft die Manipulation zum Themenkomplex Demographie und Rente.
Von Albrecht Müller, Nachdenkseiten
Die Versicherungskonzerne, die Finanzdienstleister und die Banken haben sich offensichtlich schon in den neunziger Jahren ausgerechnet: Wenn es ihnen gelingt, auch nur 10 % der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge von der staatlichen gesetzlichen Rente auf die Privatvorsorge, also auf Lebensversicherungen und andere Sparformen umzuleiten, dann erreichen sie einen Umsatzzuwachs von ungefähr 15 Milliarden €.Das ist hoch attraktiv und versprach riesige Gewinne.
Also haben sie sich eine Kampagne mit einer doppelten Botschaft ausgedacht: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr, jetzt hilft nur noch Privatvorsorge. Diese Botschaften haben sie mit einem Riesenaufwand für Werbung und Public Relations unter die Leute gebracht.
Schon beim Wahlkampf 1998 waren wir fast täglich von ganzseitigen schwarz-grünen Anzeigen der Versicherungen und Banken konfrontiert. Später gab es dann unentwegt Serien in der Bild-Zeitung und in nahezu allen anderen Medien. Die Bild-Zeitung hat mit der Allianz Versicherungs AG direkt zusammengearbeitet.
Redaktionelle Beiträge wurden reihenweise von der Lobby der Versicherungswirtschaft geschrieben und bebildert. Das Vertrauen in die gesetzliche Rente wurde systematisch zerstört, erstens durch Propaganda und zweitens durch politische Entscheidungen, die die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente systematisch verringerte, und damit wieder die Propaganda glaubwürdiger machte.
Der eklatanteste Schachzug ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Damit wurde den Jüngeren signalisiert: Wenn ihr fürchtet, mit 65 abgearbeitet zu sein und nicht mehr weiter arbeiten zu können, dann müsst ihr einen Abzug von zweimal 3,6 % bei eurer gesetzlichen Rente hinnehmen. Also sorgt bitte privat vor.
Und der Clou vom ganzen: gleichzeitig hat man uns Steuerzahler genötigt, die Privatvorsorge mit Staatsgeld zu fördern, durch Zulagen wie bei der Riester- Rente und durch Steuervergünstigungen wie bei der Rürup- und Riester-Rente. Ein Meisterstück, genauer gesagt mehrere Meisterstücke der Lobby.
Daraus ergeben sich für uns folgende fünf Forderungen an die Politik:
Mit gesundem Menschenverstand ist nicht mehr nachvollziehbar, dass angesichts dieser traurigen Tatsachen die Politik weiterhin die steuerfinanzierte Privatisierung der Rente voran treibt.
Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Der jährliche Bundeszuschuss hat diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen.
Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Beendigung der verdeckten Subventionierung der privaten. Finanzwirtschaft in Form von Zuschüssen zu Riester-Rentenverträgen. Laut Grundgesetz stehen diese Steuermittel, im Bedarfsfalle, nur der gesetzlichen Rentenversicherung zu!
Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbild vorzuführen.
Dringend erforderlich ist eine öffentliche Debatte über den Schutz und Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung, besonders im Austausch mit der jüngeren Generation.
Sommer 2010
Die ADG und der AK Solide Rente ziehen an einem Strang und haben im Märt 2010 ein gemeinsames Positionspapier erstellt:
und der AK Solide Rente informieren
zur Sozialpolitik – Gesetzliche Rente verteidigen und stärken
In Deutschland gibt es für die erwerbstätige Bevölkerung verschiedene Systeme der
Altersversorgung. Aber nur die gesetzliche Rentenversicherung wird andauernd in Frage
gestellt, und dies obwohl sie mit Abstand die schlechtesten Renten zahlt. Die
durchschnittlichen Renten der berufsständischen Versorgung von Selbständigen und die
durchschnittlichen Pensionen der Beamten sind mehr als doppelt so hoch wie die
durchschnittlichen Renten.
Die berufsständische Altersversorgung hat in den klassischen freien Berufen der Ärzte,
Tierärzte, Rechtsanwälte etc. eine lange Tradition. Berufsständische Versorgungswerke
dienen der Versorgung der Angehörigen kammerfähiger, d.h. in berufsständischen
Kammern organisierter selbstständiger Berufe. Sie bieten ihren Mitgliedern eine
eigenständige und im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
bessere Versorgung. Sie sind frei von staatlicher Bevormundung und verwalten sich
selbst. So wie einst auch die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten.
Sowohl die berufsständische Versorgung als auch die Beamtenversorgung zahlen im Alter
angemessene Leistungen, von der Politikerversorgung ganz zu schweigen. Aber wer zahlt
denn die Altersversorgung in der berufsständischen Versorgung oder die Pensionen?
Dafür muss doch die gleiche erwerbstätige Bevölkerung aufkommen wie für die Renten.
Bei Nachfragen verweisen unsere Politiker gerne auf die Unterschiede in den Systemen,
sie behaupten, die seien nicht vergleichbar. Aber warum eigentlich?
Die Unterschiede sind ein Relikt des Feudalstaats des 19. Jahrhunderts. Und nach 1945 haben die Politiker durch zwei willkürliche Entscheidungen dafür gesorgt, dass diese Unterschiede nicht nur erhalten bleiben, sie haben diese Unterschiede noch vertieft.
Erstens: Sie haben diese unterschiedlichen Systeme auch für die neue Bundesrepublik übernommen. Das gibt es in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas. Und gleichzeitig haben die staatlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen.
Zweitens haben sie die Arbeiterrentenversicherung und die Angestelltenversicherung vom kapitalgedeckten auf das Umlageverfahren umgestellt. Wer weiß denn heute noch, dass die Rentenversicherung bis 1956 wie eine berufsständische Versorgung aufgebaut war?
Aber das eigentliche Problem sind nicht die unterschiedlichen Systeme. Das Problem ist,
dass für die gesetzliche Rentenversicherung nicht die gleichen Rechtsnormen gelten wie
für die anderen Systeme. Für Arbeitnehmer und Rentner gilt ein minderwertiges Recht.
Wo für die berufsständische Versorgung das Vertragsrecht gilt, gilt für Arbeitnehmer und
Rentner die Bevormundung des Gesetzgebers.
Wo für die berufsständische Versorgung das Rechtsstaatsprinzip gilt, also keine
rückwirkenden Änderungen, gilt für uns Arbeitnehmer und Rentner das Zugriffsrecht des
Gesetzgebers.
Und wo für die berufsständische Versorgung die Zweckbindung der eingezahlten Beiträge
gilt, gilt für uns wiederum das freie Zugriffsrecht des Gesetzgebers auf unsere
Rentenkasse.
Und die Beamtenversorgung beruft sich leider zu Recht und erfolgreich auf die
hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, entsprechend Artikel 33
Grundgesetz. Die rigoros in Anspruch genommene Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
dagegen ist im Rentenrecht längst zur politischen Willkür geworden.
Mit anderen Worten: Seit mehr als 50 Jahren machen Union und SPD die politische
Beliebigkeit und Willkür zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner.
Seit mehr als 50 Jahren plündern die Politiker unsere Rentenkassen, um Sozialfälle zu finanzieren, die selbstverständlich aus Steuermitteln, also von allen Bürgern, getragen werden müssten.
Und wenn einige Politiker behaupten, dass der Bund die Rentenversicherung mit 80 Mrd.
Euro im Jahr subventioniert, dann sind sie schlecht informiert oder sie sagen bewusst die
Unwahrheit. Der sogenannte Bundeszuschuss für unsere Rentenversicherung beträgt laut
Haushaltsplan 56 Mrd. Euro und reicht bei weitem nicht aus, die versicherungsfremden
Leistungen zu finanzieren.
Wer sich die Mühe macht und die entsprechenden Zahlen zusammensucht, kommt zu
dem Ergebnis, dass auch im vergangenen Jahr die gesetzliche Rentenversicherung mit
rund 26 Mrd. Euro mehr belastet war. Insgesamt haben unsere Politiker seit 1957 mehr
als 600 Mrd. Euro so von unseren Rentenbeiträgen für andere Zwecke abgezweigt. Es ist
also genügend Geld im System, es wird von der Politik nur für ihre Zwecke, zum Beispiel
als Wahlgeschenke verwendet.
Hier findet eine gigantische Umverteilung von den Arbeitnehmern und Rentnern hin zu
den staatlichen und gesellschaftlichen Eliten statt, denn diese Art von versteckter
Sondersteuer tragen Arbeitnehmer und Rentner allein - und nur deshalb muss das
Rentenniveau seit 30 Jahren regelmäßig abgesenkt werden.
Wer erinnert sich denn noch, dass bereits 1978 das erste Mal die Rentenanpassung
ausgesetzt wurde und seitdem regelmäßige Eingriffe in das Rentenrecht erfolgten? Und
das trifft die Arbeitnehmer genau so wie die Rentner, denn jeder Eingriff bei den
Rentnern entwertet auch alle Beiträge der Versicherten.
Wenn also Jungpolitiker zum Kampf gegen die Rentner aufrufen, wollen sie gleichzeitig
die Rentenansprüche der Aktiven weiter kürzen, aber das sagen sie natürlich nicht. Für
sich selbst nehmen auch sie selbstverständlich andere, wesentlich bessere Regelungen in
Anspruch. Es ist unverantwortlich, wenn Jungpolitiker die Jungen gegen die Alten
aufhetzen, anstatt sich um gerechte Regelungen für alle zu kümmern.
Und weil die Redakteure in Presse und Fernsehen ebenfalls von diesem Zwei-
Klassenrecht profitieren, gibt es in den Medien keine fairen Berichte zum Thema Rente.
Das gilt zum Beispiel auch für die Teilnehmer an den Diskussionsrunden im Fernsehen
wie wir sie regelmäßig erleben müssen.
Wenn im Fernsehen Experten und andere Leute zu Wort kommen und weitere Einschnitte
bei den Renten einfordern, meinen sie grundsätzlich nicht sich selbst, auch sie nehmen
für sich selbstverständlich andere, wesentlich bessere Regelungen in Anspruch.
Und wenn diese Experten die weitere zusätzliche private Absicherung fordern, muss man
sich fragen, welche Interessen vertreten sie. Bis jetzt hat keiner von denen gesagt, wie
das funktionieren soll, dass die Privaten bei vergleichbaren Beiträgen aber wesentlich
höheren Kosten, wie zum Beispiel Vertragsabschlussgebühren und politische
Landschaftspflege, höhere Renten zahlen können.
Das kann doch nur funktionieren, weil die Politiker seit Jahrzehnten regelmäßig in die
gesetzliche Rentenkasse greifen und sie dadurch brutal ruinieren.
Weil nicht zu erwarten ist, dass Politik und Justiz bereit sind, die Normen des
Rechtsstaats und des Grundgesetzes auch für die gesetzliche Rentenversicherung gelten
zu lassen, fordern wir ein einheitliches System für alle Bürger, so wie es in allen
demokratischen Rechtsstaaten Europas der Fall ist.
Der Unsinn mit der Riester-Rente, der zudem höchst unsolidarisch ist, wird leider auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben. in einem Beitrag für die Verbands eigene Zeitung IHRE VORSORGE wird unverhohlen für die private Rente geworben. In einem Schreiben an den zuständigen Referenten Dr. Stephan Fasshauer(„Finanzielle Grundsatzfragen der Sozialpolitik“)
beim Ministerium für Arbeit und Soziales haben wir Stellung bezogen:
Sehr geehrter Herr Dr. Fasshauer,
wie einem Artikel des Internet Portals „Ihre Vorsorge“ zu lesen ist,
suchen Sie die Millionen Menschen, die noch keinen Riestervertrag abgeschlossen haben.
(„Riester-Rente: Wo sind die Millionen? 38 Millionen Berechtigte, aber erst 13 Millionen Verträge: Bei der Riester-Rente ist noch was drin!“).
Wer ist Nutznießer Ihrer und Frau Nora Toutaouis „Forschung“ nach den noch nicht Riesterversicherten?
Denn in Anbetracht der profitierenden Versicherungs- und Finanzkonzerne kann man davon ausgehen, dass die Lobbyarbeit eben jener ganze Arbeit geleistet hat. Die Spenden von den Versicherungs- und Finanzdienstleistern für die politische Landschaftspflege, spricht eine deutliche Sprache. Das stets erwähnte Deutsche Institut für Altersvorsorge suggeriert Seriosität, ist aber eine 100%ige Tochter der Deutschen Bank, eigens dazu eingerichtet, um entsprechendes Zahlenwerk in die Öffentlichkeit zu bringen.
Sie erwähnen nicht, dass viele der Riesterverträge aus guten Gründen bereits gekündigt oder still gelegt sind. Das gesamte Riesterrentenkonzept offenbart sich immer deutlicher als Betrug.
Gerade die Menschen, die eine geringe Altersrente zu erwarten haben, weil sie über geringe Einkünfte verfügen, können weder eine Riesterrente noch sonstige private Rentenversicherungen zusätzlich abschließen.
Eine Verhöhnung ist es geradezu, wenn diese Menschen durch nicht einzuhaltende Versprechen (wie Sie mit Sicherheit wissen) in Riesterprodukte hinein getrieben werden, die dadurch überhaupt keine Verbesserung für ihre Altersversorgung zu erwarten haben. Jeder Steuercent für Riester und Co. mindert die gesetzliche, einzig sichere Rente, weil umlagefinanziert. Allein die private Versicherungswirtschaft profitiert auf Kosten der Steuerzahler.
Mit großer Sorge wird zunehmend festgestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung mit ihrer massiven Werbung in ihren sämtlichen Publikationen für Riesterprodukte zur Propagandaabteilung der privaten Versicherungskonzerne verkommt.
Keine Riesterrente wird denen helfen, die eine geringe Altersrente zu erwarten haben.
In Anbetracht der immensen Steuerbelastung lässt Riester erst die Lücke entstehen, die sie angeblich schließen soll und schwächt zusätzlich die GRV. Die Teilprivatisierung der Altersvorsorge macht das System um vieles teurer als zuvor.
Dies ist auch eine Täuschung und blanke Verhöhnung der ohnehin finanziell Schwachen.
Ihnen die mittlerweile reichlich vorliegenden Erkenntnisse zum Riesterbetrug aufzulisten, ersparen wir uns, denn wir wissen, dass auch Sie das genau wissen.
Zunehmend mehr Bürger wissen das auch, welch perfide Strategie der Versicherungs- und Finanzkonzerne dahinter steckt.
In Anbetracht der Tatsache, dass die jetzige Finanzkrise eindeutig lehrt, dass nur ein umlagefinanziertes Rentensystem höchst mögliche Sicherheit bietet wie z.B. die Menschen schmerzlich in Argentinien, Chile, England u.s.w. erfahren mussten, deren private Altersvorsorge verspekuliert wurde.
Mit gesundem Menschenverstand ist nicht mehr nachvollziehbar, dass angesichts dieser traurigen Tatsachen die Politik weiterhin die steuerfinanzierte Privatisierung der Rente voran treibt.
Die Forderung muss lauten: Stärkung und Sicherung der GRV:
Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Der jährliche Bundeszuschuss hat diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen.
Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Die als Zuschüsse aus der Steuerkasse gezahlten Steuermittel sind nicht in die Kassen der Versicherungs- und Finanzkonzerne zu lenken, sondern direkt in die gesetzlichen Rentenversicherungskassen, womit sich die künstlich erzeugten angeblichen Rentenprobleme erledigen dürften.
Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbild vorzuführen.
Dieses bewährte Rentensystem ist die einzig sichere Rentenversorgung!
Aus dem beigefügten Zeitartikel geht eindeutig hervor, dass einzig und allein die Gewinnabschöpfung für die Versicherungsindustrie im Mittelpunkt stand und steht.
So entstand die ganz gezielte Logistik der Vermarktung, schon vor 2000, mit gekauften Politikern und so genanntenRentenexperten mit Professorentitel.
Was mit der GRV passiert, ist ein gigantisches Unrecht. Offensichtlich wird ein Unrecht unsichtbar, wenn es übergroße Ausmaße annimmt.
Zitat aus einem Interview von Eren Güvercin mit Albrecht Müller (nachdenkseiten.de) vom 6. Dezember 2009:
„. . . . . . . . . . . eindrucksvollen Manipulation liegen die Steuerung und das dahinter steckende finanzielle Interesse offen zu Tage:
Seit über 10 Jahren läuft die totale Manipulation beim Themenkomplex
„Demographie und Rente“. Die Versicherungskonzerne, die Finanzdienstleister
und die Banken haben sich offensichtlich schon in den neunziger Jahren
ausgerechnet: Wenn es ihnen gelingt, auch nur 10 % der bisherigen
Rentenversicherungsbeiträge von der staatlichen gesetzlichen Rente auf die
Privatvorsorge, also auf Lebensversicherungen und andere Sparformen
umzuleiten, dann erreichen sie einen Umsatzzuwachs von ungefähr 15
Milliarden €. Das ist hoch attraktiv und versprach riesige Gewinne. Also haben
sie sich eine Kampagne mit einer doppelten Botschaft ausgedacht: Die
gesetzliche Rente reicht nicht mehr, jetzt hilft nur noch Privatvorsorge.
Diese Botschaften haben sie mit einem Riesenaufwand für Werbung und Public
Relations unter die Leute gebracht. Schon beim Wahlkampf 1998 waren wir fast
täglich von ganzseitigen schwarz-grünen Anzeigen der Versicherungen und
Banken konfrontiert. Später gab es dann unentwegt Serien in der Bild-Zeitung
und in nahezu allen anderen Medien. Die Bild-Zeitung hat mit der Allianz
Versicherungs AG direkt zusammengearbeitet. Redaktionelle Beiträge wurden
reihenweise von der Lobby der Versicherungswirtschaft geschrieben und
bebildert. Das Vertrauen in die gesetzliche Rente wurde systematisch zerstört,
erstens durch Propaganda und zweitens durch politische Entscheidungen, die die
Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente systematisch verringerte, und damit
wieder die Propaganda glaubwürdiger machte. Der eklatanteste Schachzug ist
die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Damit wurde den Jüngeren signalisiert:
Wenn ihr fürchtet, mit 65 abgearbeitet zu sein und nicht mehr weiter arbeiten zu
können, dann müsst ihr einen Abzug von zweimal 3,6 % bei eurer gesetzlichen
Rente hinnehmen. Also sorgt bitte privat vor.
Und der Clou vom ganzen: gleichzeitig hat man uns Steuerzahler genötigt, die
Privatvorsorge mit Staatsgeld zu fördern, durch Zulagen wie bei der Riester-
Rente und durch Steuervergünstigungen wie bei der Rürup- und Riester-Rente.
Ein Meisterstück, genauer gesagt mehrere Meisterstücke der Lobby . . . . . . .“
Mit freundlichen Grüßen
Eine kleine Gruppe von engagierten Leuten aus Ostfriesland fand sich im Herbst 2008 zusammen, um das Thema Rente stärker in den Focus der öffentlichen Debatte zu stellen, vor allem aber die vielen Lügen und ungenügenden Informationen nach außen zu tragen, deutlich zu machen, die Bürger werden mit falschen Fakten manipuliert. Über Leserbriefe ging man an die Öffentlichkeit und entschied sich für einen Brief mit fundierten Zahlen und Unterlagen, der an alle Bundestagsabgeordneten verschickt wurde (im nächsten Abschnitt ist dieser nachzulesen).
Die Antworten der Abgeordneten waren alles andere als "berauschend". Die Gruppe spürte viel Unkenntnis über die Sachlage, spürte aber auch Ablehnung sowie Desinteresse; hatte zudem das Gefühl, die Abgeordneten sind von der Finanzwirtschaft mit deren Überzeugungen infiltriert, bearbeitet. Die Lobbyarbeit greift offenbar.
Oktober 2008
Sehr geehrte/r Name der oder des Abgeordneten,
Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme. Eine gigantische Umverteilung zugunsten der allgemeinen Staatsverpflichtungen, die seit 1957 bis heute allein die abhängig Beschäftigten zu tragen hatten und noch immer haben. Von 1957 bis 2007 wurde ein Kapital in Höhe von rund rund 524 Milliarden Euro (unverzinst) den gesetzlichen Rentenversicherungskassen entnommen und nicht wieder erstattet; danach jährlich weiterhin rund 15 Milliarden Euro bis zum heutigen Tage
(s. Anlage!).
Nach Berechnung der Fünf Wirtschaftsweisen betragen die nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen jährlich immer noch rund 65 Milliarden Euro (Prof. Rürup in der„Financial Times Deutschland“ vom 10.11.2005 und Prof. Bofinger im „Spiegel“ vom 14.11.2005)„Eine versicherungsfremde Leistung macht aus einem Sozialversicherungsbeitrag eine Steuer“, so Rürup.
Daher lauten die längst fälligen Forderungen an die Politik:
Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen).
Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber,in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Die als Zuschüsse aus der Steuerkasse gezahlten Steuermittel sind nicht in die Kassen der Versicherungs- und Finanzkonzerne zu lenken, sondern direkt in die gesetzlichen Rentenversicherungskassen, womit sich die künstlich erzeugten angeblichen Rentenprobleme erledigen dürften.
Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbildvorzuführen.
Nach neuester Veröffentlichung des Deutschen Bundesamtes für Statistik übersteigt nämlich die Zahl der Sterbefälle im Jahr 2007 die Zahl der Geburten um 142000. Seit der Wiedervereinigung hat es in Deutschland stets mehr Sterbefälle als Geburten gegeben, wodurch der angebliche „Rentnerberg“ natürlicherweise sich ebenfalls von selbst abbaut!
Mit welcher Leichtigkeit die Politik Lasten der öffentlichen Haushalte in die Sozialversicherungssysteme verschiebt, wurde im Zusammenhang mit Hartz IV deutlich: Die Krankenversicherungskosten von mehr als 90 % der ehemaligen Sozialhilfeempfänger wurden mit einem Minimalbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben, wiederum überwiegend zu Lasten der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer (Beitragszahler).
Nutznießer dieser ungerechten und vielleicht auch sogar verfassungswidrigen Verwendung von Beiträgen sind alle die, die nicht zwangsweise Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Gehören dazu nicht auch die Verfassungsrichter?
„Das Rentenversicherungsverhältnis beruht von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs. Daher gebührt dem Gesetzgeber auch für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit“ (Urteil BVerfG, 27.2.2007).
Seit 30 Jahren gibt es keine Entscheidung des BVerfG., in der nicht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers einen höheren Verfassungsrang hat, als die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmernund Rentnern.
Das fällt insbesondere deshalb auf, weil allein in denn vergangenen sechs Jahrendas BVerfG in mindestens vier Fällen dem Gesetzgeber bei Eingriffen in die Beamtenversorgung Einhalt geboten wurde.
Der jungen Generation muss klar sein, dass die gesetzliche Rentenversicherung die einzig verlässliche Altersversorgung bietet – wenn sie von der Politik nicht zur Demontage für die Versicherungs- und Kapitalwirtschaft freigegeben wird.
Die derzeitigen katastrophalen und noch nicht absehbaren Turbulenzen in der Kapitalwirtschaft sind ein deutliches Warnsignal!
Mit außerordentlich besorgten Grüßen!
Anne Fröhner, Antje Poelmann, Elmar Feige, Jörg Köhler
Anlagen:
Versicherungsfremde Leistungen nach VDR/DRVvon 1957 bis 2007
1.Rentenausgaben: DRV (VDR) Rentenversicherung in Zeitreihen 2007, S. 197 u.a.
2.Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen: DRV (VDR) Rentenversicherung in Zeitreihen 2007, S. 195, und Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht März 2008, S. 47 u.a.
3.Versicherungsfremde Leistungen: Die Deutsche Rentenversicherung vormals Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat leider nur für wenige Jahre Berechnungen über den Umfang der versicherungsfremden Leistungen in den Rentenausgaben der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung durchgeführt und veröffentlicht:
1985:35,4 %
199332,4 %
199534,6 %
200329,1 %
1985: Die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung, VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 1-2/1989, ab S. 42 (s. Anmerkung unten).
1993: Die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung, Sozialpolitische Korrespondenz der SPD vom 12.04.1996 mit Verweis auf den VDR
2003: VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004 - Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004.
4.Transferleistungen: VDR – Jahresbericht 2000,und BfA, Die Angestelltenversicherung, Heft 4/2003 u.a.,und VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004 - Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004.
Anmerkung: Als der VDR für das Jahr 1985 zum ersten Mal eine Bestimmung des Umfangs der versicherungsfremden Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung durchführte, kam er auf einen Anteil von 35,4 Prozent. Dazu machte der VDR unter anderen noch folgende Anmerkungen: „Die Höhe dieses Anteils der versicherungsfremden Leistungen ist beeindruckend, zumal sich die Schätzungen auf den ersten Januar 1986 beziehen und Kindererziehungszeiten somit noch nicht zu berücksichtigen waren.“ „Wegen eines verhältnismäßig hohen Aufwandes bei der manuellen Aufbereitung mussten einige Fallgruppen unberücksichtigt bleiben. Es ist zu vermuten, dass die ausgeklammerten Fälle tendenziell die Anteile und Beträge an versicherungsfremden Leistungen noch erhöht hätten.“
Nach dieser Erhebung enthalten im Januar 1986 noch mehr als 70 Prozent der Renten (Männer) Ersatzzeiten (Krieg, Kriegsgefangenschaft u.a.) und fast 84 Prozent aller Renten noch pauschale Ausfallzeiten ((beitragslose Zeiten vor 1957 ohne entsprechende Nachweise).
Um auf einen Gesamtwert der nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen seit 1957 zu kommen, wurde für die Jahre, für die kein Wert vom VDR vorliegt, der Umfang der versicherungsfremden Leistungen sehr vorsichtig auf 30 Prozent der Rentenausgaben geschätzt.
Versicherungsfremde Leistungen in der Angestellten- und Arbeiterversicherung
Nach der Definition des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)
„sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfange durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.“
Fremdleistungen nach der Gründung der Angestelltenversicherung im Jahr 1911:
Zwangsweise Enteignung des Versicherten-Vermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungsträger im 1. und 2. Weltkrieg zugunsten der Kriegskassen.
Endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zugunsten der Staatskasse 1955 (Kriegsfolgenschlussgesetz). Begründung: „Den Rentenversicherungen ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch den Einsatz von Bundesmitteln sichergestellt wird. Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf rund 14,5 Milliarden Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigung einzubeziehen.“ Das entsprach dem halben Bundeshaushalt!
Kriegsfolgelasten (Renten für Millionen Kriegsteilnehmer, Millionen Kriegerwitwen, Heimatvertriebene, Aussiedler). Dazu kommen seit 1992 zusätzlich die Transferleistungen in die neuen Bundesländer.
Ab 1960 Abschöpfung der Überschüsse in den Versicherungskassen durch den Staat. (Von 1957 bis 2002 wurden umgerechnet rund 700 Milliarden Euro! incl. Verzinsung den Rentenversicherungskassen nicht wieder erstattet).
Ab 1974 haftet die Angestelltenversicherung für die Defizite der Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 hat die Angestelltenversicherung insgesamt rund 195 Milliarden DM in die Arbeiterrentenversicherung überwiesen.
1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschl. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auch für die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Regierung, Ministerien, aller Behörden, Volkspolizei, nationale Volksarmee, Staatssicherheit, Schulen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr zahlen, die aber auf Grund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen.
Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung vom 9.10.75 galt bis 1990: Jeder Pole, der in der Bundesrepublik einen Wohnsitz nimmt, wird rentenrechtlich so behandelt wie ein vergleichbarer deutscher Kollege, dh. entsprechend dem Fremdrentengesetz. Dazu reichte es, einen Wohnsitz in der BRD anzumelden.
Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet v. 22.4.1992.
2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz v. 1994 zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung politisch Verfolgter, u.a. in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997.
Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges v. 20.6.2002.
1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund als Verursacher beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM; auf den restlichen 100 Milliarden blieben die Beitragszahler sitzen.
Die SPD-Fraktion ist in einem internen Arbeitspapier vom 28.2.1996 sogar auf jährlichetwa 110 Milliarden DM an versicherungsfremden Leistungen gekommen, die nicht durch Bundeszuschuss gedeckt sind.
Da diese Zusammenhänge also den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft bekannt sind, stellt sich die Frage nach deren wahren Intentionen, wenn sie den weiteren Abbau sozialer Leistungen fordern, ohne zuerst diese Ungerechtigkeiten zu bereinigen.
Auszug aus der „Informationsschrift für Arbeitnehmer zur Rentenpolitik – versicherungsfremde Leistungen in der Angestelltenversicherung“ (Mai 2004)
Verfasser: Otto W. Teufel, Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) e.V.82223 Eichenau, Starenweg 4
Quellen: Bundestagsdrucksache 1659 vom 8.9.1955; Unterlagen der BfA, VDR u.a.