Im Oktober 2008 erging ein Brief unseres AK´s an alle Bundestagsabgeordneten, der sich mit der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigt. Bundestagspräsident Lammert hat diesen Brief an den Petitionsausschuss zur Behandlung weitergeleitet. Den Ablauf des Verfahrens stellen wir hier ein. Die Antwortschreiben einzelner MdB´s sowie der Fraktionen können Sie hier nachlesen.
Sehr geehrte/r Name der oder des Abgeordneten.
Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme. Eine gigantische Umverteilung zugunsten der allgemeinen Staatsverpflichtungen, die seit 1957 bis heute allein die abhängig Beschäftigten zu tragen hatten und noch immer haben. Von 1957 bis 2007 wurde ein Kapital in Höhe von rund rund 524 Milliarden Euro (unverzinst) den gesetzlichen Rentenversicherungskassen entnommen und nicht wieder erstattet; danach jährlich weiterhin rund 15 Milliarden Euro bis zum heutigen Tage
(s. Anlage!).
Nach Berechnung der Fünf Wirtschaftsweisen betragen die nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen jährlich immer noch rund 65 Milliarden Euro (Prof. Rürup in der„Financial Times Deutschland“ vom 10.11.2005 und Prof. Bofinger im „Spiegel“ vom 14.11.2005)„Eine versicherungsfremde Leistung macht aus einem Sozialversicherungsbeitrag eine Steuer“, so Rürup.
Daher lauten die längst fälligen Forderungen an die Politik:
Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen).
Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber,in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Die als Zuschüsse aus der Steuerkasse gezahlten Steuermittel sind nicht in die Kassen der Versicherungs- und Finanzkonzerne zu lenken, sondern direkt in die gesetzlichen Rentenversicherungskassen, womit sich die künstlich erzeugten angeblichen Rentenprobleme erledigen dürften.
Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbildvorzuführen.
Nach neuester Veröffentlichung des Deutschen Bundesamtes für Statistik übersteigt nämlich die Zahl der Sterbefälle im Jahr 2007 die Zahl der Geburten um 142000. Seit der Wiedervereinigung hat es in Deutschland stets mehr Sterbefälle als Geburten gegeben, wodurch der angebliche „Rentnerberg“ natürlicherweise sich ebenfalls von selbst abbaut!
Mit welcher Leichtigkeit die Politik Lasten der öffentlichen Haushalte in die Sozialversicherungssysteme verschiebt, wurde im Zusammenhang mit Hartz IV deutlich: Die Krankenversicherungskosten von mehr als 90 % der ehemaligen Sozialhilfeempfänger wurden mit einem Minimalbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben, wiederum überwiegend zu Lasten der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer (Beitragszahler).
Nutznießer dieser ungerechten und vielleicht auch sogar verfassungswidrigen Verwendung von Beiträgen sind alle die, die nicht zwangsweise Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Gehören dazu nicht auch die Verfassungsrichter?
„Das Rentenversicherungsverhältnis beruht von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs. Daher gebührt dem Gesetzgeber auch für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit“ (Urteil BVerfG, 27.2.2007).
Seit 30 Jahren gibt es keine Entscheidung des BVerfG., in der nicht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers einen höheren Verfassungsrang hat, als die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmernund Rentnern.
Das fällt insbesondere deshalb auf, weil allein in denn vergangenen sechs Jahrendas BVerfG in mindestens vier Fällen dem Gesetzgeber bei Eingriffen in die Beamtenversorgung Einhalt geboten wurde.
Der jungen Generation muss klar sein, dass die gesetzliche Rentenversicherung die einzig verlässliche Altersversorgung bietet – wenn sie von der Politik nicht zur Demontage für die Versicherungs- und Kapitalwirtschaft freigegeben wird.
Die derzeitigen katastrophalen und noch nicht absehbaren Turbulenzen in der Kapitalwirtschaft sind ein deutliches Warnsignal!
Mit außerordentlich besorgten Grüßen!
Anlagen:
Versicherungsfremde Leistungen nach VDR/DRVvon 1957 bis 2007
1.Rentenausgaben: DRV (VDR) Rentenversicherung in Zeitreihen 2007, S. 197 u.a.
2.Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen: DRV (VDR) Rentenversicherung in Zeitreihen 2007, S. 195, und Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht März 2008, S. 47 u.a.
3.Versicherungsfremde Leistungen: Die Deutsche Rentenversicherung vormals Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat leider nur für wenige Jahre Berechnungen über den Umfang der versicherungsfremden Leistungen in den Rentenausgaben der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung durchgeführt und veröffentlicht:
1985:35,4 %
199332,4 %
199534,6 %
200329,1 %
1985: Die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung, VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 1-2/1989, ab S. 42 (s. Anmerkung unten).
1993: Die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung, Sozialpolitische Korrespondenz der SPD vom 12.04.1996 mit Verweis auf den VDR
2003: VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004 - Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004.
4.Transferleistungen: VDR – Jahresbericht 2000,und BfA, Die Angestelltenversicherung, Heft 4/2003 u.a.,und VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004 - Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004.
Anmerkung: Als der VDR für das Jahr 1985 zum ersten Mal eine Bestimmung des Umfangs der versicherungsfremden Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung durchführte, kam er auf einen Anteil von 35,4 Prozent. Dazu machte der VDR unter anderen noch folgende Anmerkungen: „Die Höhe dieses Anteils der versicherungsfremden Leistungen ist beeindruckend, zumal sich die Schätzungen auf den ersten Januar 1986 beziehen und Kindererziehungszeiten somit noch nicht zu berücksichtigen waren.“ „Wegen eines verhältnismäßig hohen Aufwandes bei der manuellen Aufbereitung mussten einige Fallgruppen unberücksichtigt bleiben. Es ist zu vermuten, dass die ausgeklammerten Fälle tendenziell die Anteile und Beträge an versicherungsfremden Leistungen noch erhöht hätten.“
Nach dieser Erhebung enthalten im Januar 1986 noch mehr als 70 Prozent der Renten (Männer) Ersatzzeiten (Krieg, Kriegsgefangenschaft u.a.) und fast 84 Prozent aller Renten noch pauschale Ausfallzeiten ((beitragslose Zeiten vor 1957 ohne entsprechende Nachweise).
Um auf einen Gesamtwert der nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen seit 1957 zu kommen, wurde für die Jahre, für die kein Wert vom VDR vorliegt, der Umfang der versicherungsfremden Leistungen sehr vorsichtig auf 30 Prozent der Rentenausgaben geschätzt.
Versicherungsfremde Leistungen in der Angestellten- und Arbeiterversicherung
Nach der Definition des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)
„sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfange durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.“
Fremdleistungen nach der Gründung der Angestelltenversicherung im Jahr 1911:
Zwangsweise Enteignung des Versicherten-Vermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungsträger im 1. und 2. Weltkrieg zugunsten der Kriegskassen.
Endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zugunsten der Staatskasse 1955 (Kriegsfolgenschlussgesetz). Begründung: „Den Rentenversicherungen ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch den Einsatz von Bundesmitteln sichergestellt wird. Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf rund 14,5 Milliarden Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigung einzubeziehen.“ Das entsprach dem halben Bundeshaushalt!
Kriegsfolgelasten (Renten für Millionen Kriegsteilnehmer, Millionen Kriegerwitwen, Heimatvertriebene, Aussiedler). Dazu kommen seit 1992 zusätzlich die Transferleistungen in die neuen Bundesländer.
Ab 1960 Abschöpfung der Überschüsse in den Versicherungskassen durch den Staat. (Von 1957 bis 2002 wurden umgerechnet rund 700 Milliarden Euro! incl. Verzinsung den Rentenversicherungskassen nicht wieder erstattet).
Ab 1974 haftet die Angestelltenversicherung für die Defizite der Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 hat die Angestelltenversicherung insgesamt rund 195 Milliarden DM in die Arbeiterrentenversicherung überwiesen.
1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschl. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auch für die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Regierung, Ministerien, aller Behörden, Volkspolizei, nationale Volksarmee, Staatssicherheit, Schulen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr zahlen, die aber auf Grund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen.
Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung vom 9.10.75 galt bis 1990: Jeder Pole, der in der Bundesrepublik einen Wohnsitz nimmt, wird rentenrechtlich so behandelt wie ein vergleichbarer deutscher Kollege, dh. entsprechend dem Fremdrentengesetz. Dazu reichte es, einen Wohnsitz in der BRD anzumelden.
Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet v. 22.4.1992.
2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz v. 1994 zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung politisch Verfolgter, u.a. in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997.
Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges v. 20.6.2002.
1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund als Verursacher beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM; auf den restlichen 100 Milliarden blieben die Beitragszahler sitzen.
Die SPD-Fraktion ist in einem internen Arbeitspapier vom 28.2.1996 sogar auf jährlichetwa 110 Milliarden DM an versicherungsfremden Leistungen gekommen, die nicht durch Bundeszuschuss gedeckt sind.
Da diese Zusammenhänge also den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft bekannt sind, stellt sich die Frage nach deren wahren Intentionen, wenn sie den weiteren Abbau sozialer Leistungen fordern, ohne zuerst diese Ungerechtigkeiten zu bereinigen.
Auszug aus der „Informationsschrift für Arbeitnehmer zur Rentenpolitik – versicherungsfremde Leistungen in der Angestelltenversicherung“ (Mai 2004)
Verfasser: Otto W. Teufel, Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) e.V.82223 Eichenau, Starenweg 4
Quellen: Bundestagsdrucksache 1659 vom 8.9.1955; Unterlagen der BfA, VDR u.a.
Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechtsstaat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.
Daraufhin legten wir Widerspruch ein, da uns einige Punkte unzureichend beantwortet schienen:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin
PET: 3-16-11-8216-04554908. März 2010
Forderung zur Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Antwort vom 14. Januar 2010 ist aus folgenden Gründen zu widersprechen:
Nach Art. 87(2) GG ist die gesetzlichen Rentenversicherung nicht als autonomes Organ an die Verfassung angehängt, sondern als "bundesunmittelbare Körperschaft".
Die Selbstverwaltung ist lediglich im Gesetz, also unterhalb der Verfassung im §29 SGB IV postuliert.
Der Hinweis, die versicherungsfremden Leistungen hießen nun "nicht beitragsgedeckte Leistungen“ ist reiner Etikettenschwindel. Tatsache bleibt: Aus der Rentenversicherungwerden Gelder für staatliche Aufgaben entnommen unter demVorwand, die Rentner müssten eben auch andere staatliche Leistungen finanzieren. Noch in keinem Jahr wurde durch den Bundeszuschuss die vorher entnommenen Gelder vollständig ausgeglichen.
Das ist jedoch ein Skandal: Staatliche Leistungen sind aus Steuermitteln aller Bürger zufinanzieren. Hier wird den Pflichtversicherten quasi eine Sondersteuer auferlegt.
Mit welchem Recht werden Beiträge der übrigen Versicherten ausschließlich für ihre Rente verwandt, während die Pflichtversicherten gezwungen werden, mit ihren Leistungen auchnoch Staatsaufgaben zu finanzieren?
Deshalb geht die Antwort des Pet.-Ausschusses auch an der Forderung einfach vorbei, der zufolge durch Gesetz endlich festgelegt wird, dass durch die Beitragszahlungen ausschließlich auch die entsprechenden Renten gezahlt werden.
Die Aussage zur Buchführung ist Täuschung: Es wurde gefordert, eine Buchführung einzurichten, aus der ersichtlich ist, welche Ausgaben speziell für staatliche Aufgaben geleistet wurden. Genau diese Buchführung gibt es eben nicht, s.Anhang!
Es wurde überhaupt nicht auf die Aufforderung eingegangen, verfassungsmäßig zu regeln, dass von staatlicher Seite keinerlei Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherungzu erfolgen haben; insbesondere dass es keine "Zwangsanleihen" und ähnliche Raubvorgänge mehrgeben darf.
Es wurde völlig ignoriert, dass der Rentenversicherung die entnommenen700 Mrd. zurück zu erstatten sind, die seit 1957 zwangsenteignetwurden (Kapitalstöcke unserer Eltern).
Auch die demographischen Veränderungen sind vom Umlageverfahren zu bewältigen. Dafür sorgt die gleichzeitig eintretende Entlastung durch die weniger zu versorgendeJugend, genauso wie die steigende Produktivität. Das Umlageverfahren ist schon mit ganz anderen Problemen fertig geworden. Und eines ist ganz klar, wenn es ein demographisches Problem gibt, dann werden die Privatvorsorgesysteme damit keinesfalls besser fertig.
Im Übrigen sind die Ausführungen zur Bevölkerungsentwicklung reine Spekulation. Auch das Bundesamt für Statistik kann nicht die Zukunft voraussagen.
Riesterrenten sind reine private Rentenversicherungsprodukte und es darf nicht zu Lasten der Beitragszahler des Selbstverwaltungsorgans der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen, die Interessen der Versicherungskonzerne zu vertreten.
In einem Artikel der „Zeit“ Ausgabe 26, vom 21. Juni 2000,
So entstand die ganz gezielte Logistik der Vermarktung schon vor 2000 mit „entsprechend beeinflussten Politikern“ und so genanntenRentenexperten mit Professorentitel.
Was mit der GRV passiert, ist ein gigantisches Unrecht. Offensichtlich wird ein Unrecht unsichtbar, wenn es übergroße Ausmaße annimmt.
Die Antworten auf unsere Forderungen, sowie den angefügten Nachweisen, gehen an der Sache vorbei und belegen in erschreckender Weise die Unkenntnis und den fehlenden Willen, die einzig sichere Altersversorgung der Bevölkerung zu sichern und vor Missbrauch zu schützen.
Die Antwort war indes einfach, es wurde geprüft und uns mitgeteilt, die Rechtssprechung läßt nur eine parlamentarische Behandlung desselben Sachverhalts zu.