Solide Rente
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riester-nein danke


Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung(DIW) hat im November 2011 eine Untersuchung zu den Riester-Renten herausgebracht und kein gutes Zeugnis erstellt.

Renten-Betrug, Riester-Lüge: Riestern lohnt sich nicht

 „Nicht alle heißen Jopie“: Weil die Versicherer mit Lebenserwartungen von mehr als 100 Jahren kalkulieren, lohnt sich das staatliche geförderte Sparen oft nicht.

MÜNCHEN - Rund 15 Millionen Deutsche haben einen Riester-Vertrag. In der Hoffnung, dass sich das Spar-Modell mit der staatlichen Förderung im Alter auszahlt. Jetzt – zehn Jahre nach der rot-grünen Rentenreform – gerät die Riester-Rente aber heftig in die Kritik.

Der AZ-Renten-Report: In der großen AZ-Serie haben wir Sie eine Woche lang über alles informiert, was Sie rund um Rente und Altersvorsorge wissen müssen.

Aktueller Anlass ist eine neue Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die der AZ vollständig vorliegt. Die ernüchternden Ergebnisse – und was Experten dazu sagen: Rentiert sich die Riester-Rente für Verbraucher?

In vielen Fällen nicht, besagt die DIW-Studie. Denn während Versicherungen abkassieren, ergibt sich für die Verbraucher oft kaum ein Mehrwert. DIW-Wissenschaftlerin Kornelia Hagen: „Riester-Sparer werden in vielen Fällen nur so viel Rendite erzielen als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt.“

Nachstehend ein Interview in der Münchner Abendzeitung:

Wo liegen die Nachteile für die Versicherten?

„Das Hauptproblem sind die zu hohen Lebenserwartungen, mit denen die Versicherer beim Riester-Modell kalkulieren“, erklärt Axel Kleinlein, Chef vom Bund der Versicherten. „Sie kalkulieren mit Lebenserwartungen von mehr als 100 Jahren“, kritisiert Kleinlein. „Nicht alle heißen Jopie Heesters.“ Zum Nachteil der Versicherten – je länger die kalkulierte Auszahlungszeit der Rente ist, desto niedriger ist der monatlich ausgezahlte Betrag.

Kleinlein hat für die Studie ausgerechnet: Eine 35-jährige Durchschnittsverdienerin mit zwei Kindern, die 2011 einen Riestervertrag abschließt, müsste 84,2 Jahre alt werden, um wenigstens als garantierte Rente das Geld herauszubekommen, das sie selbst einbezahlt hat, plus die darauf erhaltenen staatlichen Zulagen.

Zur Erklärung: Bei den Zulagen hat ein Erwachsener Anspruch auf jährlich 154 Euro. Für jedes Kind gibt’s 185 bis 300 Euro. Würde die 35-Jährige mit ihren Einzahlungen eine Mini-Rendite von 2,5 Prozent, wie sie derzeit beim Tagesgeld üblich ist, erzielen, müsste sie sogar 109,8 Jahre alt werden, um ihre Beiträge samt Zinsen rauszubekommen.

Ärgerlich: Vor zehn Jahren lag die Lebenserwartung, mit der die Versicherungen kalkuliert haben, häufig deutlich niedriger, belegt die Studie. Die monatlichen Auszahlungen im Alter waren deswegen höher. Jetzt rechnen die Versicherer mit lauter Methusalems. Deren garantierte Rente fällt niedriger aus, Riester lohnt sich immer weniger. Bei diesen Zahlen sind Überschüsse, auf die auch der Versicherte Anspruch hat, nicht einberechnet – genau so wenig wie die Inflation.

Welche Rolle spielen die Versicherungsgebühren?

Laut Studie sind die Versicherungskosten unverhältnismäßig hoch. Georg Plötz von der Verbraucherzentrale Bayern bestätigt das: „Bei vielen Anbietern werden staatliche Zulagen durch Gebühren aufgefressen“, sagt er.

Am Beispiel eines Riester-Versicherten, dessen Kontoauszug der AZ vorliegt, lässt sich das nachrechnen: Die staatliche Zulage liegt bei 154 Euro im Jahr. Für so genannte Abschluss- und Vertriebskosten verlangte der Versicherer 2010 aber 60 Euro, und dazu nochmal 84 Euro Verwaltungskosten. Von den 154 Euro Förderung bleiben also nur mickrige 10 Euro übrig. Und das ist kein Einzelfall.

Was ist mit dem Garantiezins?

Er soll gewährleisten, dass die Riester-Versicherten zumindest eine Mindestrendite bekommen – etwa, wenn der Versicherer schlecht gewirtschaftet hat. Aber dieser Garantiezins hat sich deutlich verringert: Vor zehn Jahren lag der Zins noch bei 3,25 Prozent. Heute ist er auf 2,25 Prozent gerutscht.

Zum Jahresbeginn 2012 werde er weiter fallen: „Neuabschlüsse erhalten dann nur noch eine Zinsgarantie von 1,75 Prozent.“

Wer schneidet beim Riestern am Schlechtesten ab?

Laut DIW-Chef Gert Wagner sind das die Geringverdiener: „Riester-Vorsorge ist für sie kein gutes Geschäft.“ Denn Geringverdiener haben statistisch gesehen eine kürzere Lebenserwartung, argumentiert er. „Außerdem werden viele später ohnehin auf Grundsicherung angewiesen sein.“

Dann wird die staatliche Grundsicherung mit dem angesparten Geld verrechnet. Sprich: Riester-Rentner, die im Alter arm sind, haben umsonst gespart. Fazit des DIW-Chefs: „Die meisten garantierten Riester-Renten sind so niedrig, dass man sie nur gut verdienenden Eltern empfehlen kann.“


Riester – Nein Danke!

Leider muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Riester-Variante aus dem Rentensystem herausgenommen werden MUSS.

Warum vertreten wir diese These?

Eigentlich gibt es eine einfache Erklärung dafür, umso unverständlicher ist die Tatsache, dass gerade auch seitens der Gewerkschaften dafür so heftig geworben wird. Kurzum: Riester und die damit verbunden Regularien beinhalten zweifelsohne eine Rentenkürzung. Betont sei: Rentenkürzung. Beamte, die ebenfalls „riestern“ können, haben bei ihrer späteren Pension keine Kürzung zu befürchten. Also auch hier zeigt sich das Zwei-Klassen-System mit all seiner Härte.

Wir sind vielen Leuten dankbar für Informationen, die uns nach und nach mehr Klarheit und Argumentationshilfe bringen und wir somit der Öffentlichkeit darlegen können.

Unser Dank gilt Herrn Eberhard Stopp aus Rochlitz; er ist dort als Fachwirt für Finanzberatung tätig. Besuchen Sie auch seine Internetseite.

Im Folgenden diese Fakten:

1. Die Berufsfalle: Wechsel vom Gesetzgeber nicht vorgesehen! Im Falle des

Wechsels vom Angestellten zum Selbständigen oder umgekehrt können Sie Ihre

„ Förderung „ (also Ihre abgeschlossenen Verträge) nicht mehr fortführen, bzw.

verlieren die Förderung.

2. Die Rendite- Falle: Allgemeiner Inhalt der Bedingungen bei privaten

Rentenversicherungen, siehe Sterbetafel. Diese können sie nur dann berechnen,

wenn sie den Todeszeitpunkt kennen. Erst wenn Sie die Anzahl der Jahre, in

denen Sie die Rente erhalten haben bekannt ist, könnten Sie die Rendite

berechnen. Wenn Sie nicht älter als 85- 95 Jahre werden, ist Ihre Rendite

höchstwahrscheinlich negativ, da die Anbieter eine Lebenserwartung von 100 –

105 Jahre der Berechnung zu Grunde legen.

3. Die Kosten- Falle: (VVG-InfoV, § 2 Abs. 1) Die Kosten des Produktes sollen

Ihnen zwar nach der Informationspflichtverordnung mitgeteilt werden, aber es

geht nur um die „ kalkulatorischen Kosten“, sie sind also nicht feststehend,

können sich ändern. Die Kosten sind in der Regel wesentlich höher, als bei

nicht „ geförderten „ Produkten, siehe Schicht 3.

4. Die Grundversorgungs -Falle (SGB XII): Im Alter wird die Riester –Rente

deshalb zur Falle, weil Sie bei Bezug dieser staatlichen Sozialleistungen die

Riesterrente angerechnet bekommen. (Siehe Petition Herr Rummelt 09.06.2008).

Sie haben also Riester – Sparer in der Grundversorgung im Alter die gleiche

Gesamtrente, wie ein Bürger der nicht „geriestert“ hat. Sie haben für die

Entlastung der Sozialkassen gespart, aber nicht für IHRE zusätzliche Rente.

5. Die Garantie-Falle: Die angebliche Garantie der eingezahlten Beiträge ist zwar

Vertragstext, aber wird durch den Gesetzgeber bei Insolvenz des Anbieters nicht

gewährleistet. Siehe auch VAG § 89, VVG §§ 153 (Überschussbeteiligung) 163 ( Prämien u-Leistungsanpassung) ; 169 (Rückkaufswert) und HGB § 341. Der „ Garantiezins“ wird

von 2,25 % auf 1,75 % ab 01.01.2012 abgesenkt. Siehe dazu auch die

Informationen zu Protektor AG – Sicherheitsfond der Lebensversicherungen.

6. Die Steuer-Falle, (AVmG Artikel 6) Alle Renten werden bei Bezug zum zu

versteuerten Einkommen gerechnet und somit versteuert, Steuersatz unbekannt.

. Da Sie die Riester-Beiträge aber schon aus versteuertem Einkommen bezahlt

haben, kommt dies einer ( grundgesetzwidrigen ) Doppelbesteuerung nach, auch

wenn man den Steuerentlastungsbetrag von 2100 € im Jahr berücksichtigt.

7. Die Verfügbarkeits-Falle: Vor dem 60. Lebensjahr können sie nicht auf das

Kapital oder Teile des Kapitals zugreifen ( bei Kündigung gibt es nur den

Eigenbeitrag, Förderung müssen zurück gezahlt werden), nach dem 60. Lebensjahr

aber nur 30 % entnehmen. Verfügbares persönliches Vermögen wird zum nicht

verfügbaren Vermögen.

8. Die Daten- Falle, alle Daten werden an folgende Behörden weiter geleitet:

( AVmG § 81 , 91- 92 ) Anbieter, Finanzamt, Zertifizierungsstellen,

Familienkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber, Meldebehörde;

Zentralstelle Bundesversicherungsanstalt,…! Mit der elektronischen

Steuernummer und Elan -Datenerfassung sind Sie nun der Gläserne – Bürger!

9. Die Zulagen -Inflations– Falle (AvmG § 84 u. 85 ): Die Zulagen werden nicht

dynamisch erhöht, etwa um einen Inflationsausgleich zu erreichen, sie bleiben

festgeschrieben auf 154 € Grundzulage und 185 € Kindergeldzulage (so lange

Kindergeld gezahlt wird). Die Kinderzulage von Kindern ab 2008 geboren

wurden auf 300 € erhöht worden.

10. Die Beitrags- Steigerungs –Falle (AVmG § 86): Da sie ab 2008 immer 4 %

von Ihrem Bruttogehalt zahlen müssen um die volle Förderung zu erhalten, aber

sich die Förderung nicht erhöht, zahlen sie bei steigendem Bruttolohn immer

mehr Beiträge für immer weiter sinkende (durch Inflation) Förderung. Wenn Sie

nach Wegfall der Kinderzulage, oder nach Steigerung des Bruttolohnes

vergessen, Ihren Eigenbeitrag anzupassen, verlieren Sie Teile der Zulage.

11. >>>> Die Auslands - Auszahlungsfalle – Falle- besteht nicht mehr.

Wegfall 2010 ! Die Rente kann einem Urteil des EuGH und nach dem BMF

vom 31.03.2010 nun auch im Ausland (EU / EWR) bezogen werden!

Alte Fassung: Wenn sie Ihre Rente nicht mit Wohnsitz in der BRD beziehen, gilt dies als

schädliche Verwendung. Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf

Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen.

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10.09.2009 müssen

einige Bestimmungen der deutschen „Riester-Rente“ geändert werden. Sogenannte

Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen von den

staatlichen Zulagen bei der privaten Altersvorsorge besser profitieren. Hintergrund des Urteils ist

der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU.Die Richter am Europäischen Gerichtshof

(EuGH) zerpflückten diese Auflage regelrecht: reiben sie in ihrer Urteilsbegründung, dass diese

Fälle in Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Staaten geregelt werden können.

Zum anderen stelle die deutsche Praxis, im Falle eines Wegzugs die Zulagen zurückzufordern,

eine eindeutige Diskriminierung dar.Änderungen durch den deutschen Gesetzgeber waren zum

Zeitpunkt der Aktualisierung noch nicht rechtswirksam.

12. Die Todes- Falle (AVmG Artikel 7 § 1 (6): Denn nur der Ehepartner, mit

dem der Sparer bis zu seinem Tod verheiratet war, kann das eingesparte

Riester-Kapital ohne Rückzahlungsverpflichtung erben, dazu benötigt er einen

eignen Vertrag.

13. Die Insolvenz - Falle des Kunden: Bei eigener Insolvenz in der Ansparphase

ist der Riester – Vertrag zwar geschützt, aber nicht bei Rentenbezug.

14. Die Scheidungsfalle: Bei nicht eindeutigem Urteil über den

Versorgungsausgleich kann der Inhaber der Police diesen Vertrag während der

Ansparphase nicht kündigen, er erhält das Guthaben ( abzüglich Förderbetrag )

nicht ausgezahlt, wenn er dem VR dieses Urteil nicht vorlegt. (Aktueller Fall

liegt mir vor! )

15. Die staatliche Rente wird jährlich um den so genannten Riesterfaktor

gekürzt. So entsteht auch ein Nachteil für die Personen, die keinen Riester-

Vertrag abgeschlossen haben. Die Rentenformel kann durch die Manipulation so

gestaltet werden, dass Riester-Sparer nur für die Entlastung der Sozialkassen

sparen, aber nicht für Ihre zusätzliche Rente.



Ethik spielt bei Riesterverträgen keine Rolle!
Riester-Sparer müssen damit rechnen, dass ihr Geld bei Hersteller von Streumunition angelegt sein kann, obwohl diese Waffen in Deutschland verboten sind. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Finanztest. Nur zwölf von 174 Riester-Anbietern schließen Anlagen in Streubombenhersteller aus und können das auch belegen. Das Thema Ethik ist offenbar ein Randthema: Ein Großteil der befragten Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften antwortete gar nicht oder nur nebulös.
Quelle: Test 5.12.2010

Ist auch verständlich, müssen die Riestergelder doch möglichst hohe Renditen bringen - für die Maschmeyers, Rürups und Raffelhüschens. Dass ein ehemaliger hoger Gewerkschaftsfunktionär seine Arbeiter verrät versteht niemand mehr. Verdienen tut Herr Riester jedenfalls sehr gut mit dem Produkt, sechsstellige Summen im jahr für Vortäge sind wahrlich kein Pappenstiel.


Man muss ja nun kein Freund von Norbert Blüm sein, dennoch kann seine Position zu Riester sehr wohl zugestimmt werden, die da lautet:

Die Riesterrente hat der Rentenversicherung und der Rentensicherheit geschadet. Das kann ich auch erklären: Die vier Prozent freiwilliger Beitrag, das ist ja die Riesterrente, geht in die Nettoformel ein. Das ist neu, dass ein freiwilliger Beitrag in die Nettolohnquote eingeht. Damit sinkt die Nettolohnquote und mit ihr auch der Rentenanspruch selbst für diejenigen, die die vier Prozent gar nicht bezahlt haben oder nicht zahlen können. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Rente der Verkäuferin sinkt, weil ihr Verkaufschef eine Riesterrente abgeschlossen hat. Das ist relativ originell, weil damit die Schwächeren eine Rechnung für Leistungen bezahlen, die sie gar nicht bekommen. Je niedriger aber das Rentenniveau ist und je weiter Sie es absenken, um so unzumutbarer wird die Altersgrenze 67, weil - bei Licht betrachtet - das eine Rentenkürzung ist. Niedrige Einkommen können sich so gar keine vorzeitige Rente erlauben. Und das sind ausgerechnet diejenigen mit der größten Gesundheitsbelastung. Es gibt eine Relation zwischen schlechtem Gesundheitszustand und geringerem Einkommen. Und ausgerechnet denjenigen muten Sie, wenn Sie die Rente auf 67 anheben, einen Abschlag auf die Rente zu, mit dem er unter dem Sozialhilfeniveau liegt. Das gilt besonders für alle Langzeitarbeitslosen, deren Rentenansprüche ja im Zusammenhang mit der Hartz-Agenda auch gekürzt wurden. Ein Rentensystem, das nach jahrelanger Beitragszahlung eine Rente unterhalb der Sozialhilfe, also unterhalb des Anspruchs, der ohne Arbeit entstanden ist, zustande bringt, hat seine Akzeptanz verloren.



Danke Professor Bofinger!
In einem Beitrag für das Politik-Magazin Monitor fordert er eine ehrliche Debatte über die Riester-Rente. Zunächst solle geprüft werden, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Allgemeinheit seien. Er vermutet, dass die Versicherungen die wahren Gewinner dabei sind und stellt offen die Frage, ob es nicht Sinn macht, dieses Geld in die gesetzliche Rente einzuzahlen, um dieser ein bessere Basis zu verschaffen, Es käme dann tatsächlich allen Beitragszahlern zugute.
Es sieht wohl so aus, als wenn in den nächsten Monaten eine Expertenkommission sich dem Thema widmen würde.
Wir als Arbeitskreis würden uns darüber sehr freuen, denn wir sagen schon seit langem. Riester gehört weg. Die Finanzdienstleister dürfen mit staatlichen Geldern nicht weiter Gewinne machen. Es wäre nur mehr als gerecht, der gesetzlichen RV die "geklauten" Gelder (versicherungsfremde Leistungen) zurückzuerstatten.
Es scheint etwas etwas zu bewegen.


Privat versichern - das Zauberwort. Spätestens seit der rot-grünen Regierungszeit dürfte es auch der letzte in der Republik wissen: ich muss einen privaten Rentenabschluss in der Schublade haben, damit ich im Alter nicht verarme. So wird es dem Bürger eingeredet, eingeimpft. Und am besten, am klügsten ist es mit einem Riestervertrag. Der Name stammt übrigens von dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester, der, das sei so ganz nebenbei vermerkt, viel Geld damit verdient, indem er bei der Versicherungswirtschaft Vorträge hält und er selbst keinen solchen Vertrag benötigt. Allerdings könnte er sich das leisten, im Gegensazu zu den Menschen, die heute Stundenlöhne haben, wo das Wort Lohn nicht gerechtfertigt ist. Oder sind vier oder fünf Euro ein Lohn, geschweige ein gerechter?

Aber auch wenn sich der Verbraucher einen derartigen Vertrag "leisten" könnte, sollte er es tunlichst bleiben lassen, denn: die versprochenen Renditen sind alles andere als seriös und... was ganz wichtig ist: die spätere Rente muss versteuert werden. Ja richtig! Heute erhält man Zulagen, damit wird zudem kräftig geworben, aber der Staat holt sich sein Geld zurück. Wo bitteschön liegt der Vorteil? Und der aufgeklärte Mensch darf gerne auch dies wissen: die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) liegen bei ca. 2% - !!!!
Und wie sieht es bei Allianz und Co. aus? Es gibt Hinweise von Leuten, die es wissen müssen, weil sie in der Branche noch arbeiten oder gearbeitet haben und die sprechen ganz ungeniert von ca. 5-6 Jahren, indem zunächst der Versicherer verdient, erst nach dieser Zeit beginnt die Verzinsung für den Versicherten.

Wir müssen aber auch darüber sprechen was vor nicht einmal zwei Jahren passiert ist. Wir hatten einen weltweiten Finanzcrash mit verheerenden Folgen - vor allem für Anleger. Da haben Finanzdienstleister, wie sie so schön heißen, Geld verzockt oder besser gesagt: es wurde Geld der Anleger ins All geschossen und zwar für immer und ewig. Private Renten z.B. in Großbritannien sind verzockt worden, die Menschen haben ihr Geld verloren. Aber auch hierzulande schauen viele Menschen in die Röhre. Danke liebe Versicherungswelt. Hätten sie doch ihr Geld unters Kopfkissen gelegt. Und wer sich inzwischen seine jährlichen Rundbriefe seines Versicherungsunternehmen anschaut, um dann bei der Gewinnerwartung nicht wirklich große Augen bekommt, sondern rot anläuft vor Wut, darf sich nicht mehr wundern.

Aber im Folgenden nun ein Erfahrungsbericht zum Thema, den ich der Seite Riesterrentenbetrug entnommen habe:

Warum sich Riestern nicht lohnt !!

Sie zahlen sehr lange ein (wenn Sie heute Mann oder Frau und 30 Jahre alt sind, so sind das 37 Jahre) und Sie erhalten nur kurze Zeit Geld wieder raus. Statistisch haben Sie noch ca. 10 bis 15 Jahre zu leben, je nach Geschlecht und Geburtsjahr. (Siehe Statistisches Bundesamt oder hier auf der Homepage finden Sie direkt den Link bei "Weitere Links")

Die Versicherung muss Ihnen nur das eingezahlte Kapital garantieren. Wenn Sie 40 Jahre lang 1000 Euro einzahlen haben Sie also ein Kapital von 40000.-- Euro angespart. In diesen 40 Jahren hat der Versicherer oder die Bank bei 4,5% Zins insgesamt rund 72'000.-- Euro an Zinseinnahmen kassiert. Also das ca. 1,8 fache Ihrer Einzahlungen ohne Risiko erwirtschaftet, nur durch Ihr zinsloses Kapital. In 40 Jahren aber ist Ihr Geld noch höchstens die Hälfte wert. Und das soll ein Geschäft für Sie sein????

Es handelt sich bei diesem Konstrukt um eine milliardenschwere Umverteilung der Einzahlungen durch die Versicherten zugunsten der Versicherungen und Banken. Diese sind in diesem Zusammenhang gar keine Versicherungen, da sie gar kein Risiko tragen, sondern Vermögensverwalter spielen! Dafür werden Sie jedoch fürstlich bezahlt.
Es werden unsere Steuergeldern und unserer Ersparnisse staatlich unterstützt an die Versicherungs- und Bankkonzerne  verteilt.

Ich fordere Sie und andere auf, mir die Berechnungen (siehe: Die nackten Zahlen) zu widerlegen. Bisher (nach 24 Monaten und ca. 85'000 Besuchern auf der Homepage) hat mir noch niemand bewiesen, dass ich falsch rechne! Warum wohl? frage ich mich. Gibt es keinen, der "korrekt" rechnen kann? In den Foren wird wild über mich hergezogen (bis hin zu Beleidigungen), wie unseriös ich sei. Aber bisher hat mir keiner vorgerechnet, dass sich die Riesterrente für den Einzahler lohnt. Warum wohl?

Sie glauben das nicht?

Dann sehen Sie sich bitte die Zahlen an, die ich zusammengestellt habe, aufgrund der mir vorliegenden, konkreten Angebote verschiedener Versicherer für verschiedene Einkommen und Alter. Diese finden Sie im Kapitel: Die nackten Zahlen

Wenn dann nach Ihrem statistischen Ableben mit ca. 79 Jahren (männlich) bzw. 84 (weiblich) die gesamte angesparte Summe (mit Zinsen und Zinseszinsen) an die Konzerne geht, so ist das eine gigantische Geldmenge.
Wie Sie auf der Seite: Die nackten Zahlen sehen, geht vom eingezahlten Geld, den Zinsen und den staatlichen Förderungen (die Sie ja über die Steuern auch noch selbst bezahlt haben) zwischen >50% und 91% (wenn man die garantierten Summen nimmt) an die Versicherungskonzerne und Banken!! Und die lausige Rente müssen Sie auch noch versteuern, da die Zulagen nur eine vorweggenommene Steuererstattung sind, da die Riesterrente ja aus Ihrem versteuerten Einkommen stammt. Also keine wirkliche Zulage.

Sie glauben das immer noch nicht? Dann rechnen Sie mal Ihren Vertrag oder Ihre Angebote nach. Dazu können Sie meine Excel-Datei herunterladen. Diese Tabelle ist inzwischen von einem Versicherungsmathematiker und einem Finanzmathematiker nachgerechnet worden. Beide haben mir bestätigt, dass sie korrekt rechnet. Also vergleichen Sie einfach selbst Ihr Angebot zur Riesterrente mit den potentiellen Erträgen aus der Excel-Datei!! Und wenn Sie dann zum Schluß kommen, dass es sich für Sie lohnt, schließen Sie eine Riesterrente ab. Ich habe nichts davon, wenn Sie Ihr Geld dafür verwenden. Und wenn nicht, habe ich auch nichts davon.

Weil immer wieder danach gefragt wird: Ich habe nun auch mal die Ansparphase gerechnet mit Abgeltungssteuer (28%, also das volle Programm mit Soli und Kirchensteuer) und zusätzlich in der nächsten Tabelle ohne Förderung (also nur die Eigenbeiträge). Aber da wird es auch nicht wirklich besser, siehe hier bei: Die nackten Zahlen   (Punkt 5)


Zu guter Letzt: Ich verdiene nichts an dieser Seite! Ich bezahle alle Kosten selbst, weil Betrug bekämpft werden muß!! Deshalb verlinke ich auch nur sehr sparsam auf andere Seiten. Ich möchte diese Unabhängigkeit sicherstellen
Ich muss leider auch noch arbeiten, habe also nur wenig Zeit irgendwelche Fragen oder Kommentare zu beantworten. Außerdem bin ich nicht in diesem Gewerbe, kann also auch keine Beratung anbieten.  Deshalb ist die Seite auch nicht täglich nachgeführt. Ich muss das in der knappen Freizeit machen. Es kann also immer dauern, wenn etwas nicht tut oder falsch ist oder bis ich auf eine Email reagiere. Freue mich aber trotzdem über Kommentare.
Also bitte Geduld, wenn es mal einige Wochen dauert.
Danke

Gerhard Krug im Dezember 2009




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